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Ehegattennachzug-LU gesichert oder nicht? (Gelesen: 3.225 mal)
dk24
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug-LU gesichert oder nicht?
18.05.2009 um 22:11:31
 
Hmm also meine nächste Frage...Eine Bekannte von mir hat die deutsche Staatsangehörigkeit und als sie ihren Freund geheiratet hat und er hierher nach Deutschlanjd kommen sollte, musste der LU gesichert sein, obwohl sie ja die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt..Wurde das nun geändert dass auch bei deutschen der LU gesichert sein muss?Hatte mal auch was darüber gehört, dass es auch so sein soll bei Deutschen...

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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.05.2009 um 22:25:06
 
dk24 schrieb am 18.05.2009 um 22:11:31:
..Wurde das nun geändert dass auch bei deutschen der LU gesichert sein muss?

Grundsätzlich nur in der Form, sofern ein Regelausnahmegrund vorhanden sen muss.

Auch versucht manche ABH § 27 Abs. 3 AufenthG genauer unter die Lupe zu nehmen.
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dk24
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.05.2009 um 22:26:53
 
Achso, d.h. hängt es also auch von der ABH ab ja?
Kann man sich denn von der ABH vorher darüber informieren, welche Chancen man hätte, ohne LU den Ehegatten zu sich her zu holen oder schweigen die meist darüber, wie sie in der Regel verfahren?


fons: Änderung:
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Also ich hab mir §27 Abs. 3 durchgelesen. Da ich studieren werde und somit unterhaltsmäßig von meinem Vater abhängig bin, würde mir die ABH eine Absage beim Ehegattennachzug erteilen oder?

fons: Änderung:
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.05.2009 um 22:32:09
 
Stöber doch mal und nutze die Suche (Regelausnahme).

Wurde ungefähr 183 x hier behandelt.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.05.2009 um 22:33:32
 
dk24 schrieb am 18.05.2009 um 22:26:53:
Achso, d.h. hängt es also auch von der ABH ab ja?

Das ist nicht neu. Die ABH ist immer in das Visumsverfahren eingebunden.

dk24 schrieb am 18.05.2009 um 22:26:53:
Kann man sich denn von der ABH vorher darüber informieren, welche Chancen man hätte, ohne LU den Ehegatten zu sich her zu holen oder schweigen die meist darüber, wie sie in der Regel verfahren?

Auf eine so pauschale Frage ist es unmöglich eine auf den Einzelfall ausgerichte Frage zu beantworten.

Auch ist die Frage, wie sie ungesicherten LU (obwohl das bei deutsch-verheirateten i.d.R. keine spielt) verhalten werden, ist wenig ergiebig. Was würde eine negative Antwort ändern?
Keine Heirat? Warten bis der LU gesichert ist?
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dk24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.05.2009 um 22:40:28
 
Hmm ich würd ja gerne rumstöbern, leider schafft das mein pc + internetanschluss nicht-.-
Aber ich hätte halt gerne ne antwort auf meine frage, die ich schon gestellt habe, nämlich:

Also ich hab mir §27 Abs. 3 durchgelesen. Da ich studieren werde und somit unterhaltsmäßig von meinem Vater abhängig bin, würde mir die ABH eine Absage beim Ehegattennachzug erteilen oder?
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steini007
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 18.05.2009 um 22:43:59
 
dk24 schrieb am 18.05.2009 um 22:40:28:
... würde mir die ABH eine Absage beim Ehegattennachzug erteilen oder?


I.d.R. nicht!

... aber die Sprachkenntnisse deiner Freundin müßten schon noch nachgewiesen werden. Zwinkernd
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dk24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.05.2009 um 22:50:30
 
Du meinst wohl eher die Sprachkenntnisse meines Freundes Zwinkernd Ich bin weiblich.
Und er lernt auch deutsch.Sind zuversichtlich, dass er das Zertifikat A1 schafft.
Ich sag mal so, hab grade eitwas gefunden, das die Regelausnahme beschreibt, z.B. wenn ich in dem Land gelebt habe und die Sprache spreche. Also ich komm aus Mazednoien, habe allerdings dort nie gelebt und spreche trotzdem die Sprache (allerdings nicht so perfekt wie Deutsch). Möchte die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Wie wollen die denn prüfen, ob ich die mazedonische Sprache noch beherrsche?
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Antwort #8 - 18.05.2009 um 22:56:29
 
dk24 schrieb am 18.05.2009 um 22:50:30:
Also ich komm aus Mazednoien, habe allerdings dort nie gelebt und spreche trotzdem die Sprache (allerdings nicht so perfekt wie Deutsch). Möchte die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.  

... und warum schreibst du das nicht gleich!

Somit ist der Sachverhalt doch ein ganz anderer als bei deiner Bekannten.

Bei ausländischen Bürger muss i.d.R. der LU nachgewiesen werden.dk24 schrieb am 18.05.2009 um 22:40:28:
Hmm ich würd ja gerne rumstöbern, leider schafft das mein pc + internetanschluss nicht-.-

... dann warte ein wenig, bis es wieder funktioniert. Dann sind viele Fragen bereits geklärt und du kannst ganz gezielte Fragen stellen. Zwinkernd
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dk24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 18.05.2009 um 23:01:53
 
Jo richtig, das weiß ich auch.Ich will jetzt demnächst die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und meine Bekannte besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit....Kann etwa meine frühere Herkunft ein Dorn im Auge sein?


hö welcher antwort?



aso ja hab ja danach geguckt aber nicht sehr viel gefunden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.05.2009 um 23:12:58
 
dk24 schrieb am 18.05.2009 um 22:40:28:
Hmm ich würd ja gerne rumstöbern, leider schafft das mein pc + internetanschluss nicht-.-

Warum rumstöbern? Steht nicht alles zum Thema Regelausnahme schon in deinem alten Thread? Zwinkernd
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1241611555

dk24 schrieb am 18.05.2009 um 22:40:28:
Also ich hab mir §27 Abs. 3 durchgelesen. Da ich studieren werde und somit unterhaltsmäßig von meinem Vater abhängig bin, würde mir die ABH eine Absage beim Ehegattennachzug erteilen oder?

§ 27 Abs. 3 sollte in deinem Fall keine Rolle spielen. Bei der Unterhaltsfrage geht es nicht darum, ob dich jemand anderes "unterhält" (dein Vater), sondern ob du selber für den Unterhalt anderer (z.B. Kinder aus vorheriger Ehe) verantwortlich bist, und der Familiennachzug dazu führen könnte, dass der Staat beim Unterhalt dieser anderen Person(en) miteinspringen müsste.
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dk24
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Antwort #11 - 18.05.2009 um 23:21:06
 
Hmm achso nee habe keine Kinder etc. Nur leider sind diese Themen sehr komplex und leider Gottes hör ich jedes Mal unterschiedliche Versionen, was mich sehr verunsichert.
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