MissxXx schrieb am 19.05.2009 um 18:44:59:Kann es sein das mein Onkel als Arbeitnehmer in D mit unbefristeter
AE und Slowenischer Staatsangehörigkeit gar keine
FZF braucht und rein theoretisch seine Frau u. Sohn auch ohne Viza mit hierher nehmen könnt oder wie schaut das aus?
Das ist korrekt. Der Aufenthalt ist auch ohne Visum rechtmäßig. Fällt bei einer Grenzkontrolle auf, dass ein Visum nicht erteilt wurde, ist das Visum ad hoc zu erteilen. Dazu muss aber die Freizügigkeit nachgewiesen werden (Heiratsurkunde, möglichst übersetzt UND, wenn Dein Onkel seine Angehörigen nicht begleitet, müssen diese nachweisen, dass er in Deutschland wohnt und sie zu ihm nachziehen, also bspw. durch Meldebescheinigung). Dann ist ein Visum an der Schengen-Außengrenze auszustellen.
Jetzt kommt aber das Problem:
Für die Einreise bzw. Durchreise durch den Herkunftsstaat des Unionsbürgers, hier: Slowenien, gilt dies
nicht (ist zwar auch nicht unumstritten, z.Zt. aber die Praxis).
Daher würde ich in Eurem Fall wie folgt vorgehen: Wenn Dein Onkel wirklich nicht mehr abwarten will, soll er von Bosnien mit seiner Frau und seinem Sohn
über Serbien, Ungarn und Österreich nach Deutschland zurückreisen, auch wenn das u.U. ein Umweg ist.
Bosnier und Slowenen sind in Serbien visumfrei.
An der ungarischen Grenze findet eine Schengen-Kontrolle statt.
Macht Euch darauf gefasst, dass dort die Kenntnis der Freizügigkeitsbestimmungen nicht unbedingt ausgeprägter ist als an der Deutschen Botschaft Sarajevo. Er sollte neben den genannten Dokumenten - vorzugsweise in einer ungarischen oder wenigstens englischen und/oder deutschen Übersetzung - auch die Richtlinie 2004/38/EG auf Ungarisch mitnehmen und möglichst auch die Entscheidung MRAX des EuGH (
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:61999J0459:HU:HTML).
Wenn er keinen Erfolg hat, sollte er hartnäckig sein und den Vorgesetzten verlangen, bei anhaltendem Misserfolg würden mir auch Sachen einfallen wie "die Sache einem Bereitschaftsrichter vorlegen" oder so. Unabhängig davon, ob das möglich ist, macht es deutlich, dass man sich seiner Sache sicher ist. Er ist absolut im Recht und hat als Unionsbürger einen Anspruch auf Wahrung seiner Freizügigkeitsrechte. Selbstbewusstes Auftreten kann hier viel bewirken.
Ich schreibe deshalb so ausführlich, weil die Situation beim Grenzübertritt so sein wird, dass man nicht mal eben hier im Forum nachfragen kann und mir bekannt ist, dass es an der ungarisch-serbischen Grenze manchmal zu Unregelmäßigkeiten kommt.
Nach der Ankunft in Deutschland kann eine Aufenthaltskarte bei der
ABH verlangt werden. Die vorherige Durchführung des Visumverfahrens darf nicht verlangt werden (EuGH Metock).
Viel Erfolg!
PS: Wir Deutsche wissen, dass ein Umweg über Ungarn manchmal die Welt verändern kann
NachtragNatürlich kann auch über Kroatien nach Ungarn gereist werden. Oder sonstwie auf dem Landweg in einen Schengen-Staat, ohne durch Slowenien durchzumüssen. Flugreisen werden in der Praxis nicht funktionieren, weil die Fluggesellschaft nicht eincheckt, wenn kein Visum im Pass ist. Aus demselben Grund dürften auch Fährpassagen von Kroatien nach Italien keine Option sein.