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Familienzusammenführung (Gelesen: 11.889 mal)
Themen Beschreibung: in D; Er SLO Staatsbürger Sie BiH Staatsbürgerin
MissxXx
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Antwort #15 - 18.05.2009 um 18:55:05
 
also bevor ich die ABH angerufen hab, hab ich erst mit Rathaus oder wie ihr sagt Meldebehörde telefoniert und die erste Dame wusste gar nicht so genau was das ist; die 2te sagte "ja das kann man machen" verbindet mich zur nächsten und die 3! dann, wies mich an die ABH.

So wie `s aussieht hat hier auf dem Land die Meldebehörde mit Auslandsfragen gar nix am Hut. :frust schwobe halt muss alles immer ganz gründlich und am besten vom papst gesegnet sein...
aber irgendwo kann ich`s verstehen den bin selber einer Smiley

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MissxXx
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Antwort #16 - 18.05.2009 um 22:36:52
 
ich hoffe es ist vielleicht nicht unverschämt nach so einer guten auskunft noch mal ne frage zu haben  ich könnt mir manchmal selbst eine...klatsch

hab meinem Onkel heut abend so berichtet was ich hier erfahren hab, irgendwie kann er es immer noch nicht glauben da ihm bis heut niemand von der Botschaft nicht mal das kleinste bissl über diese Möglichkeit verraten hat. Deshalb nochmal die Frage bzw gesuch nach einem tollen tip, wie er sich vorbereiten könnt für die Damen/Herren der Botschaft. Er hat sich entschlossen sobald das mit der Bescheinigung erledigt ist, selbst mit seiner Frau dahin zu fahren.
Was wen die immer noch damit kommen sie soll die Prüfung des GI machen, soll er einfach mal den Gesetztestext ausdrucken und mitnehmen und sich darauf berufen das da nix von Deutsch für EU Freizügigkeit steht? Oder wie könnt man dem am besten entgegekommen?

:blümle thx für jeden Rat Smiley
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steini007
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Antwort #17 - 18.05.2009 um 22:41:41
 
MissxXx schrieb am 18.05.2009 um 22:36:52:
Oder wie könnt man dem am besten entgegekommen?

Warum telefoniert dein Onkel nicht mit der Botschaft oder deine Tante wendet sich schriftlich an die Botschaft. Je nachdem, welche Antwort sie bekommen, könnten sie sich entsprechend vorbereiten und reagieren.
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MissxXx
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Antwort #18 - 18.05.2009 um 22:59:08
 
steini007 schrieb am 18.05.2009 um 22:41:41:
Warum telefoniert dein Onkel nicht mit der Botschaft oder deine Tante wendet sich schriftlich an die Botschaft. Je nachdem, welche Antwort sie bekommen, könnten sie sich entsprechend vorbereiten und reagieren.


Beide haben sehr schlechte Erfahrungen mit der Botschaft, bis heute wussten sie ja nicht mal von dieser EU Freizügigkeit obwohl sie x mal nach gefragt haben ob nicht irgendwelche anderen Möglichkeiten bestehen da mein Onkel auch sehr gerne möcht das sein Sohn hier in die Schule geht und anstatt Hilfe in irgendeiner Form zu bekommen werden nur Steine in den weg gelegt.
Genauso heisst es auf nachfragen, alles immer persöhnlich vorbeibringen. Beide haben in irgendeiner art resigniert und warten eigentlich das sie die Prüfung schafft. Meine Idee war halt das im netz vielleicht doch noch ne Lösung gibt da das auch immens ins finanzielle geht.... und siehe da, dank euch gibt es die auch.
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Reni
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Antwort #19 - 19.05.2009 um 05:55:35
 
Kann es sein, dass der Botschaft nicht bekannt ist, dass dein Onkel nicht mehr Bosnier, sondern Slowene und somit EU-Bürger ist? Vielleicht sollte man sie mal genau darauf aufmerksam machen - per Passkopie.
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Antwort #20 - 19.05.2009 um 18:44:59
 
ich hab mich hier ein wenig durchgelesen in anderen Beiträgen...

bin auf etwas gestossen das ich nicht ganz versteh, vielleicht kann jemand helfen.
Also die Geschichte nochmal mit dem Freizügigkeitsgesetz!?

Kann es sein das mein Onkel als Arbeitnehmer in D mit unbefristeter AE und Slowenischer Staatsangehörigkeit gar keine FZF braucht und rein theoretisch seine Frau u. Sohn auch ohne Viza mit hierher nehmen könnt oder wie schaut das aus?
Und rein praktisch ist/wäre es möglich auch kurzfristig ein Visum zu bekommen mit dem er Sie hierher nach D bringen könnte?
Er hat ab heute Urlaub genommen und fährt heute abend nach Bosnien da er total sauer darüber ist das die
1. A1 und pipapo verlangen und nicht mal was von dieser EU Freizügigkeit sagen
2. keine wirkliche Auskunft per Telefon zu bekommen ist
(hat heute morgen angerufen in der Botschaft Sarajewo)

bis Dienstag hat er Urlaub wäre echt nett wenn einer Auskunft geben könnte das ich ihn per mail oder Tele informier, da ihr uns auch mit dem anderen sehr VIEL weiter geholfen habt..

Grüssle :verneig Smiley
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Antwort #21 - 19.05.2009 um 19:39:10
 
MissxXx schrieb am 19.05.2009 um 18:44:59:
Kann es sein das mein Onkel als Arbeitnehmer in D mit unbefristeter AE und Slowenischer Staatsangehörigkeit gar keine FZF braucht und rein theoretisch seine Frau u. Sohn auch ohne Viza mit hierher nehmen könnt oder wie schaut das aus?  

Das ist korrekt. Der Aufenthalt ist auch ohne Visum rechtmäßig. Fällt bei einer Grenzkontrolle auf, dass ein Visum nicht erteilt wurde, ist das Visum ad hoc zu erteilen. Dazu muss aber die Freizügigkeit nachgewiesen werden (Heiratsurkunde, möglichst übersetzt UND, wenn Dein Onkel seine Angehörigen nicht begleitet, müssen diese nachweisen, dass er in Deutschland wohnt und sie zu ihm nachziehen, also bspw. durch Meldebescheinigung). Dann ist ein Visum an der Schengen-Außengrenze auszustellen.

Jetzt kommt aber das Problem:

Für die Einreise bzw. Durchreise durch den Herkunftsstaat des Unionsbürgers, hier: Slowenien, gilt dies nicht (ist zwar auch nicht unumstritten, z.Zt. aber die Praxis).

Daher würde ich in Eurem Fall wie folgt vorgehen: Wenn Dein Onkel wirklich nicht mehr abwarten will, soll er von Bosnien mit seiner Frau und seinem Sohn über Serbien, Ungarn und Österreich nach Deutschland zurückreisen, auch wenn das u.U. ein Umweg ist.

Bosnier und Slowenen sind in Serbien visumfrei.

An der ungarischen Grenze findet eine Schengen-Kontrolle statt.

Macht Euch darauf gefasst, dass dort die Kenntnis der Freizügigkeitsbestimmungen nicht unbedingt ausgeprägter ist als an der Deutschen Botschaft Sarajevo. Er sollte neben den genannten Dokumenten - vorzugsweise in einer ungarischen oder wenigstens englischen und/oder deutschen Übersetzung - auch die Richtlinie 2004/38/EG auf Ungarisch mitnehmen und möglichst auch die Entscheidung MRAX des EuGH (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:61999J0459:HU:HTML).

Wenn er keinen Erfolg hat, sollte er hartnäckig sein und den Vorgesetzten verlangen, bei anhaltendem Misserfolg würden mir auch Sachen einfallen wie "die Sache einem Bereitschaftsrichter vorlegen" oder so. Unabhängig davon, ob das möglich ist, macht es deutlich, dass man sich seiner Sache sicher ist. Er ist absolut im Recht und hat als Unionsbürger einen Anspruch auf Wahrung seiner Freizügigkeitsrechte. Selbstbewusstes Auftreten kann hier viel bewirken.

Ich schreibe deshalb so ausführlich, weil die Situation beim Grenzübertritt so sein wird, dass man nicht mal eben hier im Forum nachfragen kann und mir bekannt ist, dass es an der ungarisch-serbischen Grenze manchmal zu Unregelmäßigkeiten kommt.

Nach der Ankunft in Deutschland kann eine Aufenthaltskarte bei der ABH verlangt werden. Die vorherige Durchführung des Visumverfahrens darf nicht verlangt werden (EuGH Metock).

Viel Erfolg!

PS: Wir Deutsche wissen, dass ein Umweg über Ungarn manchmal die Welt verändern kann Smiley


Nachtrag

Natürlich kann auch über Kroatien nach Ungarn gereist werden. Oder sonstwie auf dem Landweg in einen Schengen-Staat, ohne durch Slowenien durchzumüssen. Flugreisen werden in der Praxis nicht funktionieren, weil die Fluggesellschaft nicht eincheckt, wenn kein Visum im Pass ist. Aus demselben Grund dürften auch Fährpassagen von Kroatien nach Italien keine Option sein.
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Antwort #22 - 19.05.2009 um 20:53:04
 
@ tapir
vielen Dank für diese auskunft ich hab vor freude grad so heulen müssen das ich nicht mal n wort rausbekommen hab als ich ihn angerufen hab um es ihm zu sagen.
Hast n bischen falsch mitbekommen, ich bin nicht mitgefahren, er ist aber wie ich gerade eben per tele erfahren hab schon auf`m weg.

Der hat mich gerade schon 10mal gefragt ob das wirklich so ist weil er es einfach nicht glauben konnt. Gestern abend hab ich ihm schon den ganzen Text ausgedruckt; mit der EU Freizügigkeit und noch einen den ich auf der Internetseite vom Konsulat gefunden habe das Sie eine dieser ausnahmen ist, und nicht die A1 braucht. Alles auf Deutsch und jugo zum mitnehmen und vorlegen, er hat gesagt das er es erstmal auf normalem wege mit der botschaft versucht, da er nicht unbedingt will das sein kleiner Sohn die Reise nach Deutschland gleich so kennenlernt nur wen die liebe Leut sich mal wieder weigern sollten dann wird er es auf jedenfall mit DIESEM umweg Laut lachend versuchen.

Kannst du bzw jemand der dies auch noch liest und lust hat, vielleicht sagen wie das auf dem normalen weg funktioniert?
Kurzfristige Visumerteilung, gibts so was und wenn ja was für einen Grund soll er angeben falls die alte FZF nicht mehr gültigkeit hat und die bearbeitung einer neuen doch bestimmt auch so lange dauern würd...
ich weis gar nicht wie ich mich bedanken soll
aufjedenfall finde ich es sehr sehr schade das es nicht mehr solcher antworten bei den Botschaften persöhnlich gibt und manche leut so viel durchmachen müssen obwohls auch anderst geht.
laola :gr3
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Antwort #23 - 20.05.2009 um 01:30:16
 
MissxXx schrieb am 19.05.2009 um 20:53:04:
Kurzfristige Visumerteilung, gibts so was und wenn ja was für einen Grund soll er angeben falls die alte FZF nicht mehr gültigkeit hat und die bearbeitung einer neuen doch bestimmt auch so lange dauern würd...

Der Grund für den Nachzug ist ja nach wie vor derselbe, nämlich Familienzusammenführung. Es gelten nur eben andere Vorschriften. Und die Vorraussetzungen müssten eigentlich ad hoc geprüft werden können. In der Theorie könnte alles gaaaaanz schnell gehen. Wäre auch anständig, nachdem er solange falsch beraten wurde. Aber ob es in der Praxis auch so läuft ...   :nix .

Nur mal vorsichtshalber:
Falls die Botschaft meint, sie müsse trotzdem noch die Zustimmung der ABH einholen -> auch das stimmt nicht! Ergibt sich aus § 79 AufenthV.

Ich wünsche Deinem Onkel viel Erfolg bei der Botschaft!
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Antwort #24 - 15.07.2009 um 17:48:03
 
hallöle Smiley
nachdem wir hier so gute Hilfe bekommen haben, mal so ne zwischendurchmeldung, vielleicht fällt dem ein oder anderen noch etwas dazu ein, den langsam aber sicher könnt man echt kirre werden mit der bürokratie Schockiert/Erstaunt Augenrollen

Nachdem mein Onkel nun seine Freizügigkeitsbescheinigung ende Mai beantragt und bekommen hat, hat er seine Familie immer noch nicht hier in D bei sich.
Da er nicht einfach schwubsdi wubs über die Grenze ohne Visa für Frau und Kind reisen wollt, haben Sie am 25.Mai 2009 die FZF erneut beantragt, alle erforderlichen Unterlagen abgegeben mit Erklärung das er Freizügigkeit genießt und kein A1 erforderlich wäre.
Zuerst haben sie über 3 Std sinnlose diskusionen in der Botschaft geführt da mein Onkel nicht mit rein durfte; dann wurde meine Tante ausgefragt über kennelernen etc obwohl in der Urkunde hervorgeht das sie über12 Jahre verheiratet sind.  Augenrollen
Hier zurück in D hat er noch nen Brief anfang Juni von der ABH bekommen und alle geforderten Unterlagen persöhnlich abgegeben; so und nun wartet er immer noch vergeblich auf Antwort bzw Visa für seine kleine Familie den die Botschaft reagiert bis heute auf e-mails der beiden nicht und anrufe kommen erst gar nicht durch. Die einzigste Aussage von der ABH hier war, "wissen wir doch nicht wie lange die dort drüben brauchen bis die Unterlagen ankommen".

Hmm, gut für alles hat man verständnis aber wenn dann nach so langer Zeit und so vielen Falsch bzw. Fehlinformationen der ABH und der Botschaft kommen und immer noch nichts passiert, wer würde nicht sich langsam vergageiert vorkommen?!
Gibts irgendetwas was man da noch tun kann?
Mein Onkel ist mal wieder bei seiner Family in BiH, heute hat er mich gebeten nochmal bei der ABH anzurufen...leider habe ich die SB nicht erreicht, langsam aber auch keine Hoffnung mehr das irgendetwas positives auser Ausreden von ihr kommt.
Wäre nett wenn sich jemand vielleicht mit seinen Erfahrungen äussern kann.

Liebe Grüsse und vielen Dank im Vorraus Smiley
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Antwort #25 - 15.07.2009 um 18:16:56
 
Sie soll zurück zur Botschaft gehen und die EU Richtlinie 2004/38/EG mitbringen, einen Vorgesetzten verlangen und über §5 und §7 Klartext reden.

Zitat:
Artikel 5

Recht auf Einreise

(1) Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen geltenden Vorschriften gestatten die Mitgliedstaaten Unionsbürgern, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, und ihren Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die einen gültigen Reisepass mit sich führen, die Einreise.

Für die Einreise von Unionsbürgern darf weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt werden.

(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt....


Zitat:
Artikel 7

Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate

(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er

a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder

b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder

c) bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und

über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügt und der zuständigen nationalen Behörde durch eine Erklärung oder durch jedes andere gleichwertige Mittel seiner Wahl glaubhaft macht, dass er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, oder

d) ein Familienangehöriger ist, der den Unionsbürger, der die Voraussetzungen des Buchstabens a), b) oder c) erfuellt, begleitet oder ihm nachzieht.
...


Ist die Botschaft nicht bereit, sich sofort unter Anwendung des geltenden europäischen Rechts mit dem Fall zu beschäftigen, dann sollt ihr Solvit kontaktieren.
Solvit Europäische Kommission
Solvit Deutschland
Zuständig ist Solvit Slowenien, siehe die EU-Seite. Führt das nicht zum Erfolg, dann muss das Gericht angerufen werden. Doch mit Hilfe von Solvit soll es klappen.
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Antwort #26 - 15.07.2009 um 20:07:24
 
Vielen Dank für deine Mühe! Smiley

Wie kann es eigentlich sein das die Mitarbeiter der Botschaft sowas an den Tag legen, ist sowas eigentlich überhaupt erlaubt?? Fehlinformationen und Sachen von Bedeutung verschweigen vorallem das sie es so lange hinauszögern nur weil man sie auf gesetzte anspricht?!
Irgendwie versteh ich die Welt nicht mehr, was noch schlimmer ist man kommt sich vor als gingen man in Knast wenn man dort ist, zuerst muss man an Wachleuten vorbei und hat man das erst mal geschaft dann steht man an der Info und kann man da nicht genau sagen was man möchte, wird man gleich abgewiesen vorallem kommt man ohne Termin und Telefonnummern geben sie auch nur raus wo man das Band am Ohr hat und nie wirklich zu nem "echten" Menschen durchkommt.
Ist das überall auf der Welt so, ich meine sollen das Sicherheitsvorkehrungen sein oder wie darf man das verstehen...
Man(n) geht doch nur hin um eine normale Auskunft zu bekommen und nicht weil man jemanden etwas böses will.
Da fäät einem echt nix mehr zu ein.
Wenn`s dieses Forum nicht geben würd, wären soviele Menschen aufgeschmiessen und das wird einem erst richtig bewusst wenn man sowas mal mitmacht.

Liebe Grüsse, Kuss die Beiträge bzw Teilnehmen lassen an manch Wissen ist echt unbezahlbar! info  Zwinkernd
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Antwort #27 - 15.07.2009 um 20:47:33
 
MissxXx schrieb am 15.07.2009 um 20:07:24:
Wie kann es eigentlich sein das die Mitarbeiter der Botschaft sowas an den Tag legen, ist sowas eigentlich überhaupt erlaubt?? Fehlinformationen und Sachen von Bedeutung verschweigen vorallem das sie es so lange hinauszögern nur weil man sie auf gesetzte anspricht?!


Nein, es ist nicht erlaubt. Das Europarecht hat nämlich immer Vorrang. Ist eine Einreise oder ein Aufenthalt im Europarecht vorgesehen, so sind diese Bestimmungen anzuwenden.

Wie es zur von dir beschriebenen Situation kam, also dass die Botschaft nicht von sich aus das Europarecht erwähnt und es bis jetzt nicht anwendet, ist eine nicht uninteressante Frage, aber da sind wir eigentlich bei einem politischen Thema... Du könntest eure Erfahrungen dem Auswärtigen Amt und der Europäischen Kommission mitteilen, deutschen und europäischen Abgeordneten deiner Wahl auch. Allerdings, die erste Priorität ist natürlich die Erteilung des Visums. Also eben zurück zur Botschaft mit der Richtlinie und sonst Kontakt mit Solvit aufnehmen. Oder doch wie von Tapir beschrieben vorgehen.


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Antwort #28 - 15.07.2009 um 20:59:07
 
22 lach
ich sag auch schon die ganze Zeit er soll sie einfach eben ohne visa über ungarn holen Laut lachend
Woher bekommt man eigentlich bzw ich die addy`s um mal so ne zusammenfassung der Probleme an so wichtige Leute zu schicken?
Interessiert es die überhaupt? Schockiert/Erstaunt
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Antwort #29 - 15.07.2009 um 21:11:28
 
Mutly schrieb am 15.07.2009 um 18:16:56:
Zuständig ist Solvit Slowenien, siehe die EU-Seite. Führt das nicht zum Erfolg, dann muss das Gericht angerufen werden. Doch mit Hilfe von Solvit soll es klappen. 

Ich glaube, dass Ärger mit deutschen Behörden in die Zuständigkeit von Solvit Deutschland fällt. Aber die Zuständigkeitsfragen werden schnell geklärt sein, die unzuständige Stelle leitet die Beschwerde ggfs. weiter.

Mutly schrieb am 15.07.2009 um 20:47:33:
Du könntest eure Erfahrungen dem Auswärtigen Amt und der Europäischen Kommission mitteilen, deutschen und europäischen Abgeordneten deiner Wahl auch. A

Ich würde in diesem Fall, der nun wirklich nicht mehr feierlich ist, schon empfehlen, einzuschalten:

- Solvit Deutschland (siehe post von mustermann),

- AA, Bürgerservice (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Dienste/Buergerservice.html),

- Petitionsausschuss Bundestag (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/index.html),

- Europäisches Parlament - - hier sind die Ausschüsse nach der Neuwahl noch nicht neu konstituiert, es empfiehlt sich, den Präsidenten des Parlaments anzuschreiben, mit der Bitte, das Schreiben an den neuen Petitionsausschuss sowie an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres weiterleitenzuwollen, sobald diese gebildet sind,

- Europäische Kommission, Generaldirektion "Justiz, Freiheit und Sicherheit" sowie Generaldirektion "Binnenmarkt und Dienstleistungen".

MissxXx schrieb am 15.07.2009 um 20:59:07:
Woher bekommt man eigentlich bzw ich die addy`s um mal so ne zusammenfassung der Probleme an so wichtige Leute zu schicken?

Ein paar hast Du schon über die Links oben, ansonsten einfach mal googlen. Ist nicht so schwer Smiley .
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