Hallo,
meine Verlobte hat nun endlich das Visum erhalten, leider ohne Sohn aber der wird nachgeholt.
Nun verlangt das Standesamt von meiner Verlobten, dass die Entscheidung ihrer Vorehen in Thailand, mit einem Thai Ehemann von der Justitzverwaltung der Länder anerkannt werden soll.
Ich bin der Meinung das ist nicht erforderlich, weil beide Ehepartner keine Deutschen Staatsbürger waren.
Gem 1. Familienrechtsänderungsgesetz
Art 7 Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Art 7 § 1 Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
(1) Entscheidungen, durch die
im Ausland
eine Ehe für nichtig erklärt, aufgehoben, dem Bande nach oder unter Aufrechterhaltung des Ehebandes
geschieden
oder durch die das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe zwischen den Parteien festgestellt ist, werden nur anerkannt, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Die Verbürgung der Gegenseitigkeit ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung. Hat ein Gericht oder eine
Behörde des Staates entschieden
, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehört haben,
so hängt die Anerkennung nicht von einer Feststellung der Landesjustizverwaltung ab.
Die Scheidung erfolgter einvernehmlich ohne Urteil und wurde in der Amphore eingetragen. Nach meinem Verständnis ist damit hinreichend belegt das meine Verlobte geschieden ist. Ebenso ist diese Scheidung ohne besonderen Antrag anzuerkennen durch das Standesamt, nur wie überzeuge ich die Dame und ihre Vorgesetzte mit der sie Ständig Rücksprache hält? Ich habe keine Lust viel viel Geld auszugeben nur weil sie eine andere Auffasung hat als es im Gesetz steht.
Habt ihr einen Tip?
Viele Grüße Uwe