nanna schrieb am 17.05.2009 um 22:59:55:Sie wollen gemeinsam in eine Wohnung einziehen.Ist es möglich dass die Miete der eine der Wohnungen übernommen wird?Sie würden gerne größere Wohnung mieten.Wo sie genügend Wohnraum zur Verfügung haben.Gäbe eine Möglichkeit(vielleicht über Gründung einer WG?) dies zu verwirklichen?
Die Frage ist schwer zu beantworten, weil sowohl die
ABH als auch die ARGE als auch der nunmehr wieder für die Frau zuständige Sozialleitungsträger ihr Wörtchen mitzureden haben.
Ob die Wohnungsmiete ankzeptiert wird ist, eine Frage der Angemessenheit derselben - dies prüft die ARGE/der Sozialleistungsträger. - Natürlich wäre es ein Unterschied, ob die Wohnung von ein oder zwei Personen bezogen würde.
Um das zu klären, wäre zunächst wichtig zu wissen, wie die ABHs zu einem Wohnortwechsel der Frau stehen - erst wenn ein solcher bejaht würde, könnte man sich an das Sozialamt des Kreises wenden, indem sich die Wohnung befindet, zur Klärung der Frage der Leistungsgewährung und der teilweisen Übernahme der Mietkosten.
Das ganze ist sehr komplex. - Zudem müsste man schauen, inwieweit die Einzelfallspezifik (hier laufendes Eheanerkennungsverfahren) zu berücksichtigen ist. - Ich empfehle, da das hier aus dem Forum heraus kaum umfassend möglich und nicht ohne direkte Kontakte zu den Behörden zu realisieren ist, dringend das Aufsuchen einer Migrations-/Flüchtlingsberatungsstelle, die in diesem Sinne direkt unterstützend tätig wird.
=schweitzer=