Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2 (Gelesen: 1.952 mal)
Themen Beschreibung: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
nanna
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
17.05.2009 um 22:59:55
 
Hallo.Es geht um einen Bekannten von mir.Er kommt aus Asien.Er hatte Asyl beantragt und bekamm den Blauen-Pass.Er ist verheiratet mit einer Frau aus seinem Land.Die Ehe ist in Deutschland noch nicht anerkannt.Die Anerkennungsprozedur ist im Gange!

Der Mann bekommt ALG2.Wohnt im Kreis.Nicht in der Stadt.Er muss dringend aus der jetzigen Wohnung raus.Ein echter Notfall auf den man nicht näher gerne eingehen will.Er hat 2 Wohnungen gefunden.Die eine ist 60qm groß und 450(WM)teuer.Die 2. ist etwa 48qm groß und 425 Euro teuer(WM).

Seine Frau hat Duldung.Sie kann nicht hinziewhen wo sie will.Das heißt wenn der Ehemann in eine der Wohnungen einzieht kann sie laut dem Anwalt dort nicht einfach angemeldet werden.Sie bekommt keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungengesetz .Jemand hatte Bürgschaft für sie abgegeben und hatte keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.Diese Person hat jetzt der Bürgschaft widerrufen.Die Ehefrau hat danach den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt.Der Antrag ist noch in Bearbeitung.


Frage(1):Sie wollen gemeinsam in eine Wohnung einziehen.Ist es möglich dass die Miete der eine der Wohnungen übernommen wird?Sie würden gerne größere Wohnung mieten.Wo sie genügend Wohnraum zur Verfügung haben.Gäbe eine Möglichkeit(vielleicht über Gründung einer WG?) dies zu verwirklichen?

Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Antwort #1 - 17.05.2009 um 23:28:43
 
Wenn der Ehemann Asyl beantragt hat - also noch nichts entschieden ist - wäre auch die Zustimmung der ABH bei einem Umzug notwendig.

Wieso bekommt der Ehemann als Asylbewerber ALG 2?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Antwort #2 - 17.05.2009 um 23:30:09
 
steini007 schrieb am 17.05.2009 um 23:28:43:
Wenn der Ehemann Asyl beantragt hat - also noch nichts entschieden ist - wäre auch die Zustimmung der ABH bei einem Umzug notwendig.

Wieso bekommt der Ehemann als Asylbewerber ALG 2?  

Der Mann hat doch Asyl oder jedenfalls Flüchtlingsschutz!

nanna schrieb am 17.05.2009 um 22:59:55:
Er hatte Asyl beantragt und bekamm den Blauen-Pass


steini007 schrieb am 17.05.2009 um 23:28:43:
Wieso bekommt der Ehemann als Asylbewerber ALG 2?  

Weil er kein Asylbewerber, sondern Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling ist.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
nanna
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Antwort #3 - 17.05.2009 um 23:42:14
 
Weil ich nicht viel Ahnung vom Asylrecht habe deswegen kenne ich die Begriffe des Asylrechtes nicht.Jedenfalls ist seinem Asylantrages(aus religiösen Gründen)stattgegeben worden und er hat dann den Blauen Pass bekommen.

Und soweit ich weiß bekommt er ALG2.Jedenfalls Transfairleistungen vom Staat.Er besucht gerade auch eine Sprachschule!
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.05.2009 um 23:53:33 von nanna »  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asylant mit Ehefrau:Wohnung+ALG2
Antwort #4 - 18.05.2009 um 08:00:03
 
nanna schrieb am 17.05.2009 um 22:59:55:
Sie wollen gemeinsam in eine Wohnung einziehen.Ist es möglich dass die Miete der eine der Wohnungen übernommen wird?Sie würden gerne größere Wohnung mieten.Wo sie genügend Wohnraum zur Verfügung haben.Gäbe eine Möglichkeit(vielleicht über Gründung einer WG?) dies zu verwirklichen?


Die Frage ist schwer zu beantworten, weil sowohl die ABH als auch die ARGE als auch der nunmehr wieder für die Frau zuständige Sozialleitungsträger ihr Wörtchen mitzureden haben.

Ob die Wohnungsmiete ankzeptiert wird ist, eine Frage der Angemessenheit derselben - dies prüft die ARGE/der Sozialleistungsträger. - Natürlich wäre es ein Unterschied, ob die Wohnung von ein oder zwei Personen bezogen würde.

Um das zu klären, wäre zunächst wichtig zu wissen, wie die ABHs zu einem Wohnortwechsel der Frau stehen - erst wenn ein solcher bejaht würde, könnte man sich an das Sozialamt des Kreises wenden, indem sich die Wohnung befindet, zur Klärung der Frage der Leistungsgewährung und der teilweisen Übernahme der Mietkosten.

Das ganze ist sehr komplex. - Zudem müsste man schauen, inwieweit die Einzelfallspezifik (hier laufendes Eheanerkennungsverfahren) zu berücksichtigen ist. - Ich empfehle, da das hier aus dem Forum heraus kaum umfassend möglich und nicht ohne direkte Kontakte zu den Behörden zu realisieren ist, dringend das Aufsuchen einer Migrations-/Flüchtlingsberatungsstelle, die in diesem Sinne direkt unterstützend tätig wird.

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema