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Abschiebeandrohung nach 18 Jahre legal im Deutschland (Gelesen: 2.522 mal)
Themen Beschreibung: chronische Krankheit
ivo
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebeandrohung nach 18 Jahre legal im Deutschland
17.05.2009 um 19:17:30
 
Hallo an alle!
Ich bin 40 Jahre alt und besitze kroatische Staatsangehörigkeit. Von 1991 bis 1995 war ich Asylbewerber in Deutschland (Rhein Lahn Kreis) und von 1995 bis 2005 hatte ich eine Bewilligung auf Grund des Studiums (Rhein Lahn Kreis, Koblenz und Westerwaldkreis). Von 1998 bis 2005 habe ich an der FH Koblenz studiert und  2005 als Dipl. Ing. (FH) mein Studium abgeschlossen. Von 30.08. 2005 bis 31.08.2006 war ich in Besitz von 1jahriges Visum zur Arbeitsuche. Während meiner Zeit in Deutschland war ich auch  Sozialversicherungspflichtig beschäftigt (ca. 5 Jahre ohne Studium). Da ich keinen Job in Deutschland gefunden habe war ich bis 01.01.2008 ohne Visum. Ich habe in Kroatien gearbeitet (vom 11/2005 bis 04/2006 und vom 08/2006 bis 04/2007). Rest der Zeit war ich in Deutschland mit dem Touristenvisum. In dieser Zeit (von 08/2005 bis 01/2008) war ich in Oberhausen angemeldet. In Herbst 2007 habe ich eine Stelle als Ingenieur  gefunden. Nach vielen hin und her  durfte ich am 03.01.2008 mit Einreisevisum für die Fachkräfte einreisen. Bei der Ausländerbehörde des Oberspreewald - Lausitz  Kreises habe ich ein einjähriges Visum gekriegt (bis 31.12.2008). Ich bin seit 2003 chronisch Krank (Herzschwäche) und bis 2008 war ich stabil. Ich musste Medikamente nehmen. Im Januar 2008 habe ich angefangen zu arbeiten  in nähe von Cottbus in Brandenburg.  Am 30.01.2008 bin ich in der Notaufnahme des Krankenhauses in Cottbus aufgenommen. Mein zustand war so schlecht dass die Ätzte schon überlegten mich zu Herztransplatation zu schicken. Zum Glück hat sich mein Zustand verbessert und in März haben die Ätzte in Cottbus mir einen Schrittmacher mit Defibrilator implantiert. Ich war gekündigt und habe bis Januar Krankengeld bezogen. Seit Januar beziehe ich eine AU-Rente. Weil ich gekündigt bin hat die Ausländerbehörde des OSL Kreises mein Visum zurückgezogen und Abschiebung eingeleitet. Seit 16.06.2008 bin  in Nordrhein Westfalen angemeldet und für mich war die Ausländerbehörden des Unnakreises  und ab März 2009 ist AB der Stadt Bochum zuständig.
Am 26.08.2008 habe ich in Unna unterschrieben dass ich bis 16.11.2008 freiwillig ausreise mit der Option wenn ich einen Studiumplatz bekomme wieder ein Visum beantragen können. Ich bin chronisch Herzkrank und obwohl ich bis 30.10.2008 im Krankenhaus war (Herzrhythmusstörungen mit Defi schockabgabe) und nicht reisefähig war habe ich am 10.11.2008 Deutschland verlassen. In Kroatien hat sich mein Gesundheitszustand rasant verschlimmert und ich bin von 23.11.2008 bis 11.12.2008 im Krankenhaus an der Intensivstation behandelt wurden. Die Ärzte in Kroatien könnten mir nicht viel helfen weil mein Schrittmacher zu neuartig ist und die haben die notwendige Diagnostik nicht. Weiter habe ich  lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen bekommen die man sehr gut behandeln kann. In Kroatien ist nirgendwo möglich lebensrettende Ablation durchzuführen. Nach 3 Wochen im Krankenhaus haben mich die Ärzte mit den Medikamenten einige Masse stabilisiert. Am 17.12.2008, wegen notwendigen Untersuchungen, bin ich  nach Deutschland ohne Visum eingereist. Die Ärzte in Bochum und Köln haben mir in 4 Tage mehr geholfen als in Kroatien in 3 Wochen. Meine Ablation ist gelungen und der Schrittmacher ist kontrolliert aber ich brauche weitere Untersuchungen. Ich habe ein Studienplatz an der TFH Georg Agricola in Bochum im Studiengang Master Technische Betriebswirtschaft bekommen und ich bin als Student eingeschrieben. Mein Touristenvisum war bis ca. 15.03. gültig.
Ich habe bei de AB der Stadt Bochum am 12.03 2009 eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines Studiums und zur ärztliche Behandlung beantragt. Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung dass ich ein Visum im Heimatland (Kroatien) beantrage müsse (§ 5 AufenthG) und mir wurde mit der Abschiebung bedroht. Ich war bei dem Rechtsanwalt und er hat den Fall übernommen. Jetzt habe ich der Brief von AB Bochum bekommen und da wurde mein Antrag abgelehnt mit der Begründung dass es bei einem Masterstudium "handelt es sich offensichtlich um ein weiteres grundständiges Studium (Zweitstudium) im Bundesgebit. Über meine Gesundheitsprobleme steht: "Meine vorherige Ausführung finden gleichfalls Anwendung auf die mögliche Erteilung einer AE zur Krankenbehandlung. Auch zu diesem Zweck wäre Ihre Einreise visumpflichtig gewesen." und weiter da ich schon im Deutschland Asylbewerber war "In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie ein Asylfolgeverfahren gemäß § 71 AsylVfG einleiten"
Mich interessiere ob es  Möglichkeit gibt mein Status zu verfestigen Ich habe Angst wenn ich jetzt abrupt wieder meine Behandlung unterbreche dann sind alle Ärztliche Erfolge umsonst und ich um mein Leben fürchten muss. Ich habe wichtige ärztliche Termine im Juli und September

viele Grüsse
Ivo
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.05.2009 um 19:37:33
 
ivo schrieb am 17.05.2009 um 19:17:30:
Ich war bei dem Rechtsanwalt und er hat den Fall übernommen. 

Das ist eine gute Entscheidung! Der Anwalt muss beurteilen, ob ein Asylfolgeantrag (schlechtere medizinische Versorgung in Kroatien als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis) Aussicht auf Erfolg hat. Ich wäre da eher skeptisch. Dennoch könnte es sinnvoll sein, den Antrag zunächst zu stellen, um etwas Zeit zu gewinnen.

Die ABH braucht jedenfalls keine Stellungnahme des Bundesamts, um nach § 25 Abs. 4 zur weiteren medizinischen Behandlung einen Titel zu erteilen. Das wäre hier auch m.E. (zunächst) der richtige Weg. Von der Verweisung auf das Visumverfahren kann nach Ermessen abgesehen werden: § 5 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 AufenthG.
Sollte keiner der angesprochenen Wege zum Ziel führen, käme u.U. ein Härtefallverfahren (§ 23a) in Betracht.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 17.05.2009 um 20:31:55
 
tapir schrieb am 17.05.2009 um 19:37:33:
Sollte keiner der angesprochenen Wege zum Ziel führen, käme u.U. ein Härtefallverfahren (§ 23a) in Betracht.


... wo bei es sie dann empfiehlt, das für Unna zuständige Mitglied der Härtefallkommission direkt anzusprechen. Das ist das bei Euch vorgesehene Verfahren. Das für Unna zuständige Miglied vertritt den Antrag dann in der Kommission und sollte / muss den Antragsteller persönlich kennen.
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Tippi
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Antwort #3 - 17.05.2009 um 21:38:48
 
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ivo

Deine erneuten Mehrfachpostings wurden gelöscht.

Du hast doch schon hier deinen Fall geschildert und auch Ant-
worten bekommen.

Bitte nicht noch einmal den gleichen Sachverhalt posten.

Wenn du nach dem Schreiben auf Senden klickst - bitte einen
Moment warten, nicht sofort mehrfach senden. Die Übertra-
gung klappt schon.  Cool

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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ivo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.05.2009 um 21:51:53
 
SORRY!
und danke für Verständnis.
Ich bin neu hier.
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ivo
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