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Erlangen der dtsch. Staatsbürgerschaft (Gelesen: 1.944 mal)
Themen Beschreibung: als Türke ohne abgeleisteten Wehrdienst
Stevielein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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16.05.2009 um 17:58:25
 
Ich habe folgendes Problem und hoffe hier kann mir jemand weiter helfen-

Mein Freund wurde vor 40 Jahren in Deutschland geboren, seine Mutter verstarb früh und zu seinem Vater hatte er nie Kontakt, so kam es, dass er niemals etwas mit der türkischen Kultur zu tun hatte, geschweige denn jemals die Türkei besuchte.

Trotzdem hat er niemals die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, zudem ist sein türkischer Pass bereits vor 11 Jahren abgelaufen. Er hat eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz.

Er möchte schon seit längeren die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, hat es aber bis heute nicht auf die Reihe bekommen, etwas in Erfahrung zu bringen. Das größte Problem ist wohl, dass er bisher nicht beim Militär war und dies auch niemals möchte. (was ich nur zu gut verstehe, da er weder englisch noch türkisch spricht und auch sonst sicherlich nicht in der körperlichen Verfassung ist).

Ich habe mich jetzt dazu entschlossen die Sache in Angriff zu nehmen, weiß aber überhaupt nicht wie ich vorgehen soll. Es wäre daher toll, wenn es hier jemanden gibt, der mir sagen könnte, an wen ich mich wenden muss bzw. wie mein Freund endlich auch vom Pass her Deutscher wird.
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Ralf
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Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 16.05.2009 um 18:17:55
 
Stevielein schrieb am 16.05.2009 um 17:58:25:
an wen ich mich wenden muss

Wenden muss sich dein Freund, und zwar an die zuständige
Einbürgerungsbehörde, und da zunächst erst mal den
entsprechenden Antrag stellen. Dazu wäre aber sicherlich
ein gültiger Pass erforderlich. Den muss er ja ausländerrechtlich
ohnehin besitzen.

Eine der Voraussetzungen für die Einbürgerung ist der Verlust der
türkischen Staatsangehörigkeit. Wenn die sonstigen Voraussetzungen
erfüllt sind, wird er eine Einbürgerungszusicherung erhalten und
damit beim zuständigen Generalkonsulat die Entlassung beantragen
müssen.

Ohne den abgeleisteten Wehrdienst könnte es dabei allerdings
erhebliche Probleme geben. Mit 40 ist eine Zurückstellung
vom Wehrdienst auch nicht mehr möglich, er sollte sich
also beim Konsulat nach der Möglichkeit des Freikaufs erkundigen.

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Mutly
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Antwort #2 - 16.05.2009 um 18:28:25
 
Stevielein schrieb am 16.05.2009 um 17:58:25:
zudem ist sein türkischer Pass bereits vor 11 Jahren abgelaufen. Er hat eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland,


In welchem Pass?


Er kann möglicherweise eine Einbürgerung nach §10 StaG beantragen. Siehe hier. Sonst könnte u.U. §8 in Frage kömmen, siehe hier.

Dafür müsste er einen Antrag bei der EBH einreichen. Diese wird dann bearbeitet und im Fall einer positiven Entscheidung würde er eine Einbürgerungszusicherung bekommen. Mit dieser geht er zur türkischen Botschaft/zum Konsult und beantragt die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit.
Wegen der Situation mit dem Militärdienst könnte es da Schwierigkeiten geben. Es handelt sich da aber um türkisches Recht und nur die türkischen behörden können bindende Information geben. Allerdings könntest du mit der Suchfunktion mit Begriffen wie "Einbürgerung", "Türkei", "Militär" einige Themen darüber finden. Andere Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit haben verschiedene Erfahrungen mit der Entlassung gemacht ohne beim Militär gewesen zu sein.
Klappt es mit der Entlassung nicht, so müsste geprüft werden, ob eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Frage käme, siehe hier mit den Links zu den Rechtsquellen. Doch erst die Einbürgerung bei der EBH beantragen.

Sind die Bedingungen für eine Einbürgerung nach §10 erfüllt, wäre die Entlassung in der Türkei "das größte Thema" und diese hätten wohl den größten Einfluss auf die mögliche Dauer des Verfahrens vom Anfang bis zur Einbürgerung.

Nachtrag: hätte ich nicht nebenbei Kaffee getrunken, wäre Ralf nicht so viel schneller gewesen. Zwinkernd Ich lasse den Beitrag aber trotzdem stehen, vielleicht helfen die die Links ein bisschen.
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Reni
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Antwort #3 - 16.05.2009 um 19:55:27
 
Wenn er schon vierzig ist, müsste er zunächst beim türkischen Konsulat in Erfahrung bringen, ob er überhaupt noch Türke ist - bis vor einigen Jahren wurden Männer, die nicht zum Wehrdienst antraten, oft ausgebürgert.
Zum Konsulat muss er sowieso, da er für die Einbürgerung einen Pass braucht - mal sehen, ob man ihm einen ausstellt.
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Ralf
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Antwort #4 - 16.05.2009 um 21:16:11
 
Reni schrieb am 16.05.2009 um 19:55:27:
bis vor einigen Jahren wurden Männer, die nicht zum Wehrdienst antraten, oft ausgebürgert.

Ich meine, dies ist schon seit weit mehr als 2 Jahren nicht
mehr der Fall, und da in der Regel erst Männer über 38 Jahre
davon betroffen waren, ist die Wahscheinlichkeit dieser
Möglichkeit doch eher gering. Aber ganz ausschließen will ich
das auch nicht.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.05.2009 um 21:28:50
 
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