Stevielein schrieb am 16.05.2009 um 17:58:25:zudem ist sein türkischer Pass bereits vor 11 Jahren abgelaufen. Er hat eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland,
In welchem Pass?
Er kann möglicherweise eine Einbürgerung nach §10
StaG beantragen.
Siehe hier. Sonst könnte u.U. §8 in Frage kömmen,
siehe hier.
Dafür müsste er einen Antrag bei der
EBH einreichen. Diese wird dann bearbeitet und im Fall einer positiven Entscheidung würde er eine Einbürgerungszusicherung bekommen. Mit dieser geht er zur türkischen Botschaft/zum Konsult und beantragt die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit.
Wegen der Situation mit dem Militärdienst könnte es da Schwierigkeiten geben. Es handelt sich da aber um türkisches Recht und nur die türkischen behörden können bindende Information geben. Allerdings könntest du mit der Suchfunktion mit Begriffen wie "Einbürgerung", "Türkei", "Militär" einige Themen darüber finden. Andere Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit haben verschiedene Erfahrungen mit der Entlassung gemacht ohne beim Militär gewesen zu sein.
Klappt es mit der Entlassung nicht, so müsste geprüft werden, ob eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Frage käme,
siehe hier mit den Links zu den Rechtsquellen. Doch erst die Einbürgerung bei der
EBH beantragen.
Sind die Bedingungen für eine Einbürgerung nach §10 erfüllt, wäre die Entlassung in der Türkei "das größte Thema" und diese hätten wohl den größten Einfluss auf die mögliche Dauer des Verfahrens vom Anfang bis zur Einbürgerung.
Nachtrag: hätte ich nicht nebenbei Kaffee getrunken, wäre Ralf nicht so viel schneller gewesen.
Ich lasse den Beitrag aber trotzdem stehen, vielleicht helfen die die Links ein bisschen.