Hallo Daddy,
kannst du mir dann sagen, wie lange das in etwa dauern wird?
Das ist nur, damit ich in etwa weiß, wie ich mich darauf einzustellen habe.
Daddy schrieb am 15.05.2009 um 19:31:32:Nun ja... der Mann von souraya ist visumspflichtiger Drittstaatsangehöriger... 81.3 greift bei diesen nicht, da es nur um Positivstaater geht.
Bedeutet das, dass er nicht ausreisen muss?
Unser Anwalt sagte uns nämlich, dass wir uns darauf einstellen sollten, dass er evtl. sein Visum von Marokko aus beantragen muss.
Kann man da entgegenwirken, außer einklagen zu müssen oder wäre das dann der direkte Weg. Und wenn er ausreisen muss, was kommt dann auf mich zu? Wird er wenigsten bis August bleiben also bis seine Duldung abläuft oder muss er dann gleich raus?
Sollte ich das überhaupt negativ werten, dass sie mit der Auswertung der Sicherheitsbefragung noch nicht durch sind?
Ich danke dir schon mal im Voraus für deine Mühe
Liebe Grüße
souraya