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doppelte Staatsangehörigkeit Nigeria (Gelesen: 9.489 mal)
MrsWilson
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.05.2009 um 12:36:30
 
Hallo,

also nach 1,5 Jahren hat mein Mann gestern endlich seine Einbürgerungsurkunde erhalten. War ein ziemlicher Kampf, noch vor 1 Monat hatten wir eine de facto Absage auf dem Tisch. Dann haben wir einen Anwalt eingeschalten, der für uns die Korrespondenz übernommen hat und siehe da, ohne das Einreichen weiterer Unterlagen oder ähnliches wurde der Antrag binnen kurzer Zeit positiv beschieden... Soll verstehen wer will... Auch Sachen wie 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung spielten keine Rolle mehr.

Mein Mann ist Nigerianer und ich dachte eigentlich, dass er seinen Pass abgeben muss. Aber der Sachbearbeiter sagte uns, dass das nicht nötig sei. Weiß jemand von euch da was drüber, warum das so ist? Schließlich ist die Entlassung bei Nigeria eigentlich relativ unproblematisch.
Sind mit einer doppelten Staatsangehörigkeit auch Nachteile verbunden?

Danke im Voraus,
Gruß MrsWilson
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2009 um 13:00:48
 
MrsWilson schrieb am 15.05.2009 um 12:36:30:
Schließlich ist die Entlassung bei Nigeria eigentlich relativ unproblematisch.


Habe kurz nachgeschaut. Laut §29 der Verfassung von Nigeria (Englisch) ist "renunciation" (Verzicht) vorgesehen und eben möglich.

Laut §28(1) würde er ohne Verzicht seine nigerianische Staatsanghörigkeit bei Einbürgerung in Deutschland nur verlieren, wenn er diese anders als kraft Geburt erworben hat.

Gleiches ist bei der International Organisation for Migration zu lesen.

MrsWilson schrieb am 15.05.2009 um 12:36:30:
Mein Mann ist Nigerianer und ich dachte eigentlich, dass er seinen Pass abgeben muss. Aber der Sachbearbeiter sagte uns, dass das nicht nötig sei.


Wurde gesagt, dass er unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wird? Denn das ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nicht, dass es eher heißt, er müsste seinen Pass beim Verzicht bei der nigerianischen Botschaft abgeben, und nicht bei der EBH, was gut möglich wäre.

MrsWilson schrieb am 15.05.2009 um 12:36:30:
Sind mit einer doppelten Staatsangehörigkeit auch Nachteile verbunden?


Die Frage, genauer gesagt die Beantwortung, könnte kontrovers sein, weil die Frage in Deutschland politisch ist. Mit der einzigen Ausnahme der Wehdienstpflicht in zwei Staaten ohne Regelung der Fälle der Mehstaatler ist es aber nicht möglich, objektive Nachteile nachzuweisen. Vorteile gibt es indem er in beiden Ländern alle Rechte hat.
Ansonsten ist nur zu beachten, dass er, sofern er beide Staatsangehörigkeiten hat, in Nigeria keine Hilfe von der deutschen Botschaft bekommen kann und in Deutschland keine von der nigerianischen.
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MrsWilson
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.05.2009 um 13:18:15
 
Danke für die schnelle Rückmeldung.

Mutly schrieb am 15.05.2009 um 13:00:48:
Wurde gesagt, dass er unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wird? Denn das ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nicht, dass es eher heißt, er müsste seinen Pass beim Verzicht bei der nigerianischen Botschaft abgeben, und nicht bei der EBH, was gut möglich wäre. 


Soweit ich es verstanden habe, wurde er unter Hinnahme von Mehrstatigkeit eingebürgert. Er hat auch schon die offizielle Einbürgerungsurkunde und nicht nur eine Zusage. Außerdem hat der Sachbearbeiter gesagt, er könne seinen Pass behalten, und hat nur die Niederlassungserlaubnis ungültig gemacht.
Es wurde also definitiv nichts gesagt, dass er sich um eine Entlassung seiner Staatsbürgerschaft bemühen soll.

Da er wirklich schon das offizielle Dokument hat, kann da dann von Seiten der EBH noch was nachkommen bzgl. Verzicht oder können wir davon ausgehen, dass er beide Staatsangehörigkeiten behalten kann?

Gruß
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Mutly
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Antwort #3 - 15.05.2009 um 13:41:17
 
MrsWilson schrieb am 15.05.2009 um 13:18:15:
Da er wirklich schon das offizielle Dokument hat, kann da dann von Seiten der EBH noch was nachkommen bzgl. Verzicht oder können wir davon ausgehen, dass er beide Staatsangehörigkeiten behalten kann?


Das Staatsangehörigkeitsrecht mancher Länder regelt, dass eine Entlassung/ein Verzicht nur möglich ist, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit schon hat (statt dass man eine Einbürgerungszusage hat). Meines Wissens gilt das z.B. für Thailand.

Ich finde keine Hinweise, dass es auch in Nigeria so ist. Höchstens käme es darauf an, was unter §29(3)(b) des o.e. Links gemeint ist. (Nichtmeldung der Verzichtserklärung durch den Präsidenten wenn diese seines Erachtens gegen die öffentliche Ordnung wäre.)

"Öffentliche Ordnung" dürfte eigentlich eine nicht ganz passende Übersetzung sein, gemeint mit "public policy" im Originaltext wäre wohl die maßgebende Politik des Staates. Gehört z.B. etwa die Vermeidung von Staatenlosigkeit dazu, würde man eine Erklärung ablehnen wenn die Person keine andere Staatsangehörigkeit hat oder zugesprochen hat. Sollte Nigeria auch die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verhindern wollen wenn Bürger durch einen anderen Staat aufgrund dessen Mehrstaatigkeitsverbots dazu gezwungen werden, so könnte eine Erklärung auch deshalb abgelehnt werden. Einerseits ist mir so eine Politik seitens Nigeria nicht bekannt, andererseits weiß ich nicht, warum dein Mann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurde. Außer vielleicht wenn Nigeria unzumutbare Gebühren verlangt und die EBH dies weiß.

Also warte, was die Experten dazu sagen, denn die Behörden haben Kenntnisse des Staatsagehörigkeitsrechts anderer Staaten und wenden diese an, wenn es um eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit geht.

Müsste dein Mann die Entlassung aus der nigerianischen Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung doch beantragen, dann hätte die EBH ihm das vor der Einbürgerung gesagt. Wurde er eben unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, dann muss er nicht nachträglich auf die nigerianische verzichten.

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Buscher
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Antwort #4 - 15.05.2009 um 14:07:13
 
Nigeria kennt die Möglichkeit des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit. Bei der Vorsprache im Konsulat erhält man sehr schnell eine Bestätigung, dass man den Verzicht ausgesprochen habe. Dieser Verzicht ist aber nicht wirksam, solange er nicht im Zentralstandesamt in Nigeria registriert wurde. Das passiert nach den Erkenntnisses der deutschen Botschaft derzeit überhaupt nicht.

Aktuell gilt also, Nigeria gehört mit zu der Liste der Staaten, die die Entlassung regelmäßig verweigert und folglich wird mit Mehrstaatigkeit eingebürgert.
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MrsWilson
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Antwort #5 - 15.05.2009 um 14:09:01
 
Ach so, das erklärt das ganze natürlich...

Danke für die Rückmeldungen  Smiley
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Mutly
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Antwort #6 - 15.05.2009 um 14:18:30
 
Buscher schrieb am 15.05.2009 um 14:07:13:
Dieser Verzicht ist aber nicht wirksam, solange er nicht im Zentralstandesamt in Nigeria registriert wurde. Das passiert nach den Erkenntnisses der deutschen Botschaft derzeit überhaupt nicht.


Also werden die Erklärungen gemäß dem o.e. Artikel nicht registriert. Dann wohl ähnlich wie etwa Marokko, man will nicht, dass Menschen die Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer anderen verlieren.
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Ralf
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Antwort #7 - 16.05.2009 um 18:21:03
 
Irgendwie kann ich nicht nachvollziehen, wie es dazu
gekommen ist. Asylberechtigt wird dein Mann wohl
nicht gewesen sein, wenn er einen nigerianischen Pass
hatte (bzw. noch hat).

Gut denkbar, dass der Behörde hier ein Fehler unterlaufen
ist.
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Reni
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Antwort #8 - 16.05.2009 um 19:51:27
 
Nein, Ralf, kein Fehler. Aus einem mir nicht bekannten Grund gibt es Bundesländer, wo davon ausgegangen wird, dass eine Entlassung aus der nigerianischen Staatsbürgerschaft nicht möglich - oder nicht zumutbar? - sei und es wird darauf verzichtet. Dazu gibt es Rundschreiben des Innenministeriums - leider habe ich darauf keinen Zugriff, aber ich denke, du müsstest sie bekommen können.
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Ralf
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Antwort #9 - 16.05.2009 um 21:07:25
 
Reni schrieb am 16.05.2009 um 19:51:27:
aber ich denke, du müsstest sie bekommen können. 

Als Ehemaliger eher nicht. Zwinkernd
Aber mit dieser Erklärung wirst du wohl Recht haben.
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