MrsWilson schrieb am 15.05.2009 um 13:18:15:Da er wirklich schon das offizielle Dokument hat, kann da dann von Seiten der
EBH noch was nachkommen bzgl. Verzicht oder können wir davon ausgehen, dass er beide Staatsangehörigkeiten behalten kann?
Das Staatsangehörigkeitsrecht mancher Länder regelt, dass eine Entlassung/ein Verzicht nur möglich ist, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit schon hat (statt dass man eine Einbürgerungszusage hat). Meines Wissens gilt das z.B. für Thailand.
Ich finde keine Hinweise, dass es auch in Nigeria so ist. Höchstens käme es darauf an, was unter §29(3)(b) des o.e. Links gemeint ist. (Nichtmeldung der Verzichtserklärung durch den Präsidenten wenn diese seines Erachtens gegen die öffentliche Ordnung wäre.)
"Öffentliche Ordnung" dürfte eigentlich eine nicht ganz passende Übersetzung sein, gemeint mit "public policy" im Originaltext wäre wohl die maßgebende Politik des Staates. Gehört z.B. etwa die Vermeidung von Staatenlosigkeit dazu, würde man eine Erklärung ablehnen wenn die Person keine andere Staatsangehörigkeit hat oder zugesprochen hat. Sollte Nigeria auch die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verhindern wollen wenn Bürger durch einen anderen Staat aufgrund dessen Mehrstaatigkeitsverbots dazu gezwungen werden, so könnte eine Erklärung auch deshalb abgelehnt werden. Einerseits ist mir so eine Politik seitens Nigeria nicht bekannt, andererseits weiß ich nicht, warum dein Mann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurde. Außer vielleicht wenn Nigeria unzumutbare Gebühren verlangt und die
EBH dies weiß.
Also warte, was die Experten dazu sagen, denn die Behörden haben Kenntnisse des Staatsagehörigkeitsrechts anderer Staaten und wenden diese an, wenn es um eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit geht.
Müsste dein Mann die Entlassung aus der nigerianischen Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung doch beantragen, dann hätte die
EBH ihm das vor der Einbürgerung gesagt. Wurde er eben unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, dann muss er nicht nachträglich auf die nigerianische verzichten.