Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Probleme bei Familienzusammenführung (Gelesen: 3.946 mal)
Ruzica_87
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme bei Familienzusammenführung
14.05.2009 um 21:22:27
 
Ich habe ein Problem und wäre dankbar über gute Ratschläge!
Ich bin Kroatin und lebe in Deutschland, habe eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mit Niederlassungserlaubnis. Mein Mann ist Kroate und lebt in Kroatien.
Wir haben in Deutschland standesamtlich geheiratet. Er könnte in Deutschland sofort anfangen zu arbeiten, das habe ich schon organisiert. Jetzt haben wir ein Problem damit wie er nach Deutschland kommen soll!
Er muss ja laut neuem Gesetz einen Deutschtest bestehen in Kroatien.. diesen hat er nicht bestanden.
Jetzt überlegen wir wie er anders hier her kommen kann.
Besteht eine andere Möglichkeit? Ich bin total verzweifelt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #1 - 14.05.2009 um 21:28:39
 
Ohne dass A1 Sprachkenntnisse vorhanden sind, wird
das kaum was werden.
Wurde hier oft behandelt. Stöbere mal oder nutze Suche
nach A1.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #2 - 14.05.2009 um 21:58:24
 
Ruzica_87 schrieb am 14.05.2009 um 21:22:27:
Besteht eine andere Möglichkeit?

Welche Berufsausbildung bzw. welchen Schulabschluss hat dein Mann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ruzica_87
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #3 - 15.05.2009 um 08:19:17
 
Keinen Hochschulabschluss!
Mittlere Reife.

Mein Mann hat gemeint, hätten wir Standesamtlich im kroatischen Konsulat in München geheiratet wäre es einfacher und schneller gegangen. Kann das sein?
Er müsste dann doch trotzdem den Deutschtest in Kroatien machen! oder liege ich falsch? Er glaubt mir nicht wirklich.  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #4 - 15.05.2009 um 08:49:32
 
Ruzica_87 schrieb am 15.05.2009 um 08:19:17:
Mein Mann hat gemeint, hätten wir Standesamtlich im kroatischen Konsulat in München geheiratet wäre es einfacher und schneller gegangen. Kann das sein?  

Was die Eheschießungsformalitäten anbelangt, keine Ahnung!

Die Familienzusammenführung wäre auch nicht schneller gegangen.

Ruzica_87 schrieb am 15.05.2009 um 08:19:17:
Er müsste dann doch trotzdem den Deutschtest in Kroatien machen!  

Ob er den Deutschtest in Deutschland - während seines Aufenthaltes gemacht hätte - oder er in einem anderen Land macht, spielt keine Rolle. Nur dass er ihn machen muss, ist zweifelsfrei.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Plim
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 127

Lummerland, Germany
Lummerland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #5 - 15.05.2009 um 09:33:38
 
Ruzica_87 schrieb am 15.05.2009 um 08:19:17:
Mein Mann hat gemeint, hätten wir Standesamtlich im kroatischen Konsulat in München geheiratet wäre es einfacher und schneller gegangen. Kann das sein? 


Es ist i.d.R. unerheblich wo geheiratet wurde. Wichtig ist das man verheiratet ist. Erst dann ist der Ehegattennachzug überhaupt erst möglich. Im AufenthG ist für alle solche Fälle geregelt, dass vor Einreise ins Bundesgebiet Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen.
Damit will man eine schnellere Integration erreichen. Der bereits vorhandene Arbeitsplatz oder die schlichte Tatsache, dass der Antragsteller in D verheiratet ist, ändert an den Voraussetzungen nichts. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #6 - 16.05.2009 um 01:04:09
 
Plim schrieb am 15.05.2009 um 09:33:38:
Der bereits vorhandene Arbeitsplatz oder die schlichte Tatsache, dass der Antragsteller in D verheiratet ist, ändert an den Voraussetzungen nichts.

... gibt aber der ABH einen Ermessensspielraum, sofern § 39 Nr. 3 zum Tragen kommt, dass eine FB ausgestellt werden kann, damit die Sprachkenntnisse in Deutschland nachgeholt werden können.

Bei einer Eheschließung im Ausland gibt es diesen Ermessensspielraum nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ruzica_87
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #7 - 19.05.2009 um 14:05:08
 
steini007 schrieb am 16.05.2009 um 01:04:09:
... gibt aber der ABH einen Ermessensspielraum, sofern § 39 Nr. 3 zum Tragen kommt, dass eine FB ausgestellt werden kann, damit die Sprachkenntnisse in Deutschland nachgeholt werden können.

Bei einer Eheschließung im Ausland gibt es diesen Ermessensspielraum nicht.



Was ist ABH und FBunentschlossen
Sorry kenne mich mit den abkürzungen nicht aus.  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Enda
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 388

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #8 - 19.05.2009 um 14:12:56
 
Einfach mal mit dem Mauszeiger drüberscrollen. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ruzica_87
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #9 - 19.05.2009 um 21:25:07
 
Ah...danke!  Traurig Augenrollen


steini007 schrieb am 16.05.2009 um 01:04:09:
... gibt aber der ABH einen Ermessensspielraum, sofern § 39 Nr. 3 zum Tragen kommt, dass eine FB ausgestellt werden kann, damit die Sprachkenntnisse in Deutschland nachgeholt werden können.

Bei einer Eheschließung im Ausland gibt es diesen Ermessensspielraum nicht.


Habe ich den letzten satz richtig verstanden (bei einer...Ermessensspielraum nicht) wenn wir standesamtlich in Kroatien geheiratet hätten ginge das nicht oder geht es bei äuslendern nicht?
(sorry sorry bin warscheinlich schon nervig...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Enda
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 388

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #10 - 19.05.2009 um 22:00:27
 
Mit was für einem Visum war dein Mann denn zum Zeitpunkt der Hochzeit in Deutschland?

Grundsätzlich wird vor FZF-Einreise A1 verlangt und bei Hochzeit in Deutschland mit einem Besuchsvisum wird in der Regel das Nachholen des FZF-Verfahrens im Heimatland verlangt. Es gibt allerdings kulante ABHs, die einem das Ersparen, wenn alle FZF-Voraussetzungen inkl. A1 eh erfüllt sind. Und es gibt noch kulantere ABHs, die einem bei Erfüllung aller Voraussetzungen außer A1 sogar eine FB erstellen, um den Sprachnachweis in angemessener Zeit in Deutschland nachzuholen. Diese eventuelle Kulanz bringt einem aber nix, wenn man sich gerade nicht in Deutschland aufhält. Sprich: Da dein Mann in Kroatien ist, wird er um eine Testwiederholung dort nicht drumherum kommen.

PS: Ob das Kulanz, Ermessensspielraum (siehe steini007) oder richtiger Anspruch ist (siehe auch § 39 AufenthV ), ist einzelfallabhängig und relativ umstritten, aber in eurem Fall nun eh uninteressant.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 19.05.2009 um 22:11:05 von Enda »  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #11 - 19.05.2009 um 23:21:47
 
Enda schrieb am 19.05.2009 um 22:00:27:
Mit was für einem Visum war dein Mann denn zum Zeitpunkt der Hochzeit in Deutschland?


Als Kroate darf ein drei Monate visumsfrei in Deutschland bleiben.

Somit brauchte er auch für eine Heirat kein spezielles Visum.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ruzica_87
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #12 - 20.05.2009 um 10:24:08
 
steini007 schrieb am 19.05.2009 um 23:21:47:
Als Kroate darf ein drei Monate visumsfrei in Deutschland bleiben.

Somit brauchte er auch für eine Heirat kein spezielles Visum.


Richtig!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Familienzusammenführung
Antwort #13 - 20.05.2009 um 10:27:58
 
steini007 schrieb am 19.05.2009 um 23:21:47:
Somit brauchte er auch für eine Heirat kein spezielles Visum.

Für eine anschliessende AE aber schon (und somit natürlich auch die Sprachkenntnisse).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema