steini007 schrieb am 13.05.2009 um 12:46:22:Grundsätzlich ändert die Heirat nichts an deinem jetzigen Au-Pair Status.
Das ist, zumindest ausländerrechtlich, so nicht korrekt - denn Xenia könnte nach rechtmäßiger Eheschließung mit einem Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 (1) Nr. 1
AufenthG beantragen. Ihr aufenthaltsrechtlicher Status würde sich also sehr wohl ändern, mit Folgen, was allgemein den Zugang zu Sozialleistungen betrifft.
Konkret hat sie als Inhaberin einer
AE nach § 28
AufenthG, sofern eine individuelle Bedarfsprüfung, die alle relevanten Umstände berücksichtigt (Einkommenssituation innerhalb der Bedarfsgemeinschaft/Familie), ergibt, dass ein Anspruch besteht, Zugang zu den einschlägigen Sozialleistungen.
Ein entsprechender Antrag sollte im Zweifel beim Jobcenter (ARGE) gestellt werden - welche Unterlagen dazu im Einzelnen vorzulegen sind, erfährt man regelmäßig (zur Not per Nachfrage) im Zusammenhang mit der Aushändigung der (umfangreichen!!) Antragsformulare.
=schweitzer=