Hallo
ich habe da ein Problem mit der
ABH Düsseldorf. Und zwar habe ich mich schlau machen wollen, ob ich für einen Antrag auf
Vorabzustimmung eines Visums die Originaldokumente mitbringen muss.
(Familienzusammenführungsvisum, Hochzeitsurkunde mit Apostille, Hong Kong, ein gemeinsames deutsches Kind)
Dazu schreib ich später mal einen Bericht, falls das interessant sein sollte für euch Augenzwinkern
Nun kommt der Hammer.. O-Ton
ABH Düsseldorf :
"Vorabzustimmung Visum ? Gibt es nicht.. seit 1990 nicht mehr. Ich muss das wissen, ich mache den Job seit 26 Jahren"
Vorsichtig habe ihn dann gefragt, ob wir da evtl. ein Missverständnis haben. weil es diese Möglichkeit der
Vorabzustimmung ja immer noch gibt.
§ 31 Abs. 3
AufenthVhttp://bundesrecht.juris.de/aufenthv/__31.htmletc..
Daraufhin wurde der richtig böse und meinte es gäbe keine wichtigen Gründe für ein Visum. Ich meinte, es geht da um wichtige Gründe, oder auch bei Anspruch auf ein Visum. (Und ich war wirklich ruhig und höflich..)
Er hat dann fast geschrien, dass er keine Vorabzustimmungen erteilt, niemals, er hat wichtigeres zu tun. Und das war dann das Ende des Gesprächs.
Kann das denn angehen ? Kann ich da irgnedwas machen ?
Meine Frau ist schwanger, und ich würd die Geburt gerne hier in Deutschland miterleben...