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französische Ledigkeitsbescheinigung (Gelesen: 721 mal)
jellybelly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag französische Ledigkeitsbescheinigung
12.05.2009 um 15:09:36
 
Sorry, ich hoffe, dass ich jetzt nicht gegen die Statuten verstosse, aber da ich keine Reaktion mehr bekam, stelle ich die für mir wichtige Frage in neuem thread :

Ich weiss (mittlerweile), dass die französischen Behörden keine Standessbescheinigungen erstellen, sondern dass Änderungen des Personenstandes über eine jeweils aktuelle Geburtsurkunde dokumentiert wird.

Ein Freund will, wie im thread    http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1240990656 beschrieben, in China heiraten.

Jetzt hat er eine Geburtsurkunde aus seinem Heimatort in F erhalten, die Behörde sagt : „Wenn nichts draufsteht, ist das die Bescheinigung, daß Du ledig bist“

Gibt es so was wie eine internationale Geburtsurkunde, resp, weiß die französische Botschaft in China, daß er mit dieser ( aktuellen) Geburtsurkunde ledig ist und wird ihm das bestätigen ?

( er würde dies gerne hier in chinesischen Vertretung bescheinigen lassen um dort das gültige Dokument in Händen zu halten, wenn er dann heiraten möchte)

Kennt sich jemand mit dem französischen Standesrecht resp. Mit der Vorgehensweise der dortigen Behörden aus ??

Das Standesamt in China besteht übrigens laut telefonischer Auskunft nicht auf ein Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsnachweis genügt.

Was ist zu tun ??

Anmerkung : ich versuche dies alles für meinen Freund zu eruieren, da er im Umgang mit Behörden nicht so firm ist wie ich und ich des französischen nicht mächtig bin.

Danke für Tipps und entschuldigt noch mal den „Doppelthread“


jellybelly

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Tippi
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Antwort #1 - 12.05.2009 um 15:37:46
 
Ein Fred reicht völlig.

hier hast du ja schon alles gefragt.

Ob darauf Antworten gegeben werden können - schaun mer ma

Hier ist dicht - wir spielen drüben weiter.

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