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Das 1. mal nach Deutschland und Frankreich für immer? (Gelesen: 5.856 mal)
Stranger80
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.05.2009 um 13:26:09
 
Hallo,

Meine Frau die momentan im Senegal lebt und ich planen ein zusammen leben hier in Deutschland. Da ich aber zurzeit arbeitssuchend bin, ist ein zusammenleben hier in Deutschland nicht möglich. Wir wollen uns aber bald wiedersehen. Die andere Möglichkeit wäre noch wenn mein Dad ihr eine Einladung schickt, dann kann sie für 3 Monate bleiben. Sie hat aber noch verwandte in Frankreich und die würden sich um Sie kümmern. Genau gesagt sie hat vor dort in Frankreich für immer zu bleiben bis Sie ihre Papiere hat. Der Onkel würde sich darum kümmern, meint Sie. Und die frage ist ob so etwas machbar ist? Kann mein Dad keinen riesenärger bekommen falls Sie einfach nach Frankreich geht? Muss er mit einer Gefängnisstrafe rechnen? Oder welche Konsequenzen hat das?
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.05.2009 um 13:41:53
 
Hallo
nutze die suchfunktion, die dich betreffenden stichworte sind
gesicherter lebensunterhalt
regelausnahme
verpflichtungserklärung.

wenn sie illegal in FR bleiben will soll doch der Onkel sie einladen, die Changen für ein schengenvisum nach D sind gering
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Daddy
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Antwort #2 - 12.05.2009 um 13:51:14
 
Hi...

Solange sich die Folgeposts auf des Thema "FZF ohne Sicherung des LU" beziehen, bleibt hier offen.

Sobald die Thematik "Umgehung irgendwelcher Einreise- und Aufenthaltsvorschriften" befürwortend angesprochen wird, ist hier dicht...

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.05.2009 um 13:58:56
 
Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 13:26:09:
bis Sie ihre Papiere hat.

Was fehlt denn an Papieren?

Am nicht gesicherten LU sollte es grundsätzlich doch nicht
scheitern.
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Stranger80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.05.2009 um 14:03:44
 
Entschuldige aber ich verstehe diese Fachbegriffe wie LU und FZF nicht.
Bei mir fehlt einfach einen Job den ich nachweisen muss. Ich suche wirklich jedentag einen Job und bewerbe auch mindestens 2x am Tag. Ich weiß nicht mal wann ich einen Job bekomme. Und sobald ich einen Job bekommen sollte, dauert das mit der Bearbeitung extrem lange. Eventuell muss ich 6 Monate warten obwohl da eine bearbeitungszeit von mindestens 3 Monate angegeben ist. Möchte meine Frau ja auch vorher sehen können und deshalb dachte ich ich lade Sie mal ein. Ich finde es sehr ungerecht dass mir sonst keine andere alternative zusteht.....  weinend
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.05.2009 um 14:07:34
 
Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:03:44:
Bei mir fehlt einfach einen Job den ich nachweisen muss


Wer sagt denn das?

Lies mal ...

Zu LU und FZF -> klick doch einfach darauf  Zwinkernd
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Stranger80
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Antwort #6 - 12.05.2009 um 14:19:14
 
Also stimmt meine Aussage nicht? Dass ich erst einen Job haben muss damit Sie nach Deutschland kommen darf? Ich habe das aber so verstanden. Selbst bei einer Einladung muss man einen Job haben sonst ist eine Einladung überhaupt nicht machbar! Sonst bekommt Sie kein Visum.
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Stefan-TR
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Antwort #7 - 12.05.2009 um 14:21:18
 
Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:19:14:
Selbst bei einer Einladung muss man einen Job haben

Richtig, wenn du eine  x-beliebigen Hansel einlaedst dann schon.  Zwinkernd In diesem Fall muss derjenige naemlich die Finanzierung sines Besuchs nachweisen; und das geht am einfachsten mit einer VE von Seiten der Einlader.

Aber (in der Regel) brauchst du den Job nicht fuer die FZF der Ehefrau eines Deutschen zu ihrem in Deutschland lebenden Mann. Du willst dann auch kein Besuchs (Schengen) Visum sondern eine FZF die zu einer AE fuehrt.
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maki
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Antwort #8 - 12.05.2009 um 14:21:35
 
Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:19:14:
Dass ich erst einen Job haben muss damit Sie nach Deutschland kommen darf?  

Nein, normalerweise nciht, aber es gibt Ausnahmen.

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:19:14:
Ich habe das aber so verstanden.

Woher denn?

Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:19:14:
Selbst bei einer Einladung muss man einen Job haben sonst ist eine Einladung überhaupt nicht machbar! Sonst bekommt Sie kein Visum.  

Ein Besuchsvisum ist etwas ganz anderes als ein FZF Visum, da gibt es unterschiedliche Vorraussetzungen.
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Stranger80
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Antwort #9 - 12.05.2009 um 14:22:55
 
Stefan-TR schrieb am 12.05.2009 um 14:21:18:
Richtig, wenn du eine  x-beliebigen Hansel einlaedst dann schon.  Zwinkernd

Aber (in der Regel) nicht fuer die FZF der Ehefrau eines Deutschen zu ihrem in Deutschland lebenden Mann.


Ganz sicher???
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Stefan-TR
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Antwort #10 - 12.05.2009 um 14:25:53
 
Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:22:55:
Ganz sicher??? 

Tja, zu Risiken und Nebnwirkungen fragen Sie Ihre ABH Smiley Die sind dann eh fuer euch zustaendig.

Aber wenn du weder Ex-Senegalese bist, noch mit deiner Frau zusammen laengere Zeit im Senegal gelebt hast oder sonstige Dinge dafuer sprechen, dass ihr eure Ehe im Senegal leben koennt, dann duerft ihr auch in Deutschland Hartz IV beziehen, das macht nix.
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Antwort #11 - 12.05.2009 um 14:56:12
 
Stefan-TR schrieb am 12.05.2009 um 14:25:53:
Tja, zu Risiken und Nebnwirkungen fragen Sie Ihre ABH Smiley Die sind dann eh fuer euch zustaendig.

Aber wenn du weder Ex-Senegalese bist, noch mit deiner Frau zusammen laengere Zeit im Senegal gelebt hast oder sonstige Dinge dafuer sprechen, dass ihr eure Ehe im Senegal leben koennt, dann duerft ihr auch in Deutschland Hartz IV beziehen, das macht nix.



Nein bin hier geboren, habe eine Deutsche Mutter, nur mein Vater ist Senegalese. Habe einen Deutschen Pass. Also brauche ich mir echt keine sorgen zu machen? Alle benötigten papiere ausser das Zertificat die die noch macht hat sie für die Deutsche Botschaft im Senegal. Also nehme ich an dass ich mir wirklich keine Sorgen machen brauche....
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Stefan-TR
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Antwort #12 - 12.05.2009 um 15:29:32
 
Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 14:56:12:
Also nehme ich an dass ich mir wirklich keine Sorgen machen brauche.... 

Gesetzen Falls du haelst deine Frau von allen Schnapsideen die irgendwelche Onkel betreffen ab, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 12.05.2009 um 16:26:38
 
Hier:

Ehegattennachzug - schwerer als gedacht!
Der Nachzug des ausländischen Ehegatten zu seinem ausländischen oder deutschen Ehegatten in Deutschland ist mit einigen Hürden verbunden.

Ein Anspruch auf Ehegattennachzug besteht

bei gültiger Ehe und

wenn der Ausländer, zum dem der Nachzug stattfindet

eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG besitzt oder
eine Aufenthaltserlaubnis seit 2 Jahren besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 AufenthG versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist, oder
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Ehe schon bei der Erteilung bestanden hat und der Aufenthalt voraussichtlich über 1 Jahr betragen wird oder
der Ausländer Asylberechtigter oder Flüchtling nach der Genfer-Flüchtlingskonvention ist.
eine Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 381 AufenthG) besitzt.

Des Weiteren sind grundsätzlich die weiteren Voraussetzungen zu erfüllen, das heißt, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss und ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen muss, wobei allerdings auch hier einige Ausnahmen möglich sind.


hier zu finden: http://www.rechtsanwalt
.......



Was ist nun richtig? Eure Aussagen oder die auf der Seite?
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« Zuletzt geändert: 12.05.2009 um 17:41:42 von Mick » 
Grund: Link zur kommerziellen Seite entfernt 
 
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Antwort #14 - 12.05.2009 um 16:28:15
 
Stranger80 schrieb am 12.05.2009 um 16:26:38:
Was ist nun richtig? Eure Aussagen oder die auf der Seite?  

Welche Antwort hast du denn schon mehrmals hier auf i4a bekommen? Zwinkernd
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