Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:Wenn wir verheiratet sind, welche Rechte hat meine Frau im Falle einer Scheidung?
Ich beschränke mich auf die ausländerrechtlichen Aspekte Deiner Frage.
Nach zwei Jahre in Deutschland rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft gelebter Ehe (nicht erst eine Scheidung, sondern bereits eine Trennung wäre hier das einschlägige Kriterium), würde Deine Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben. - Im Falle einer Trennung/Scheidung würde sie ein weiteres Jahr eine
AE erhalten, unabhängig davon, ob sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten könnte oder nicht. - Eine Verlängerung dieser
AE wäre dann an den Nachweis der
LU - Sicherung , zumindest aber aller zumutbaren Aktivitäten in dieser Richtung gebunden. - Eine Aufenthaltsverfestigung -
NE - wäre nur unter den in § 9
AufenthG genannten Bedingungen möglich.
Bei einer Ehe, die mindestens drei Jahre in der genannten Weise besteht, wäre, Sicherung des Lebensunterhalts Deiner Frau durch sie, durch Dich oder Euch beide vorausgesetzt, wäre für sie als Ehegattin eines Deutschen die Erteilung einer
NE gemäß § 28 (2)
AufenthG eben schon nach drei jahren möglich. - Diese
NE würde sie grundsätzlich auch im Falle einer späteren Trennung/Scheidung dann behalten.
Ggf. leiten sich aber auch Aufenthaltsrechte nach einer Trennung/Scheidung für Deine Frau ab, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Damit bin ich bei Deiner nächsten Frage:
Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:Welche Rechte hat sie wenn wir Kinder bekommen und es würde zu einer Scheidung kommen?
Wenn sie im Ergebnis einer Scheidung weiterhin das Sorgerecht über die minderjährigen Kinder behält und ausübt, würde sie statt der
AE nach § 28 (1) Nr. 1
AufenthG die
AE nach § 28 (1) Nr. 3
AufenthG zum Zwecke der Ausübung der Personensorge bekommen. Das gälte auch, wenn die Personensorge nach der Scheidung bei beiden Elternteilen verbliebe. - Nachweis gesicherten Lebensunterhalts wäre nicht erforderlich.
Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:Sie hat von russischen Freundinnen gehört das im Falle einer Scheidung ich das Sorgerecht bekommen würde weil ich finanziell besser dastehe und weil ich Deutscher bin und sie nicht. Sie denkt sie würde im Falle einer Scheidung benachteiligt werden.
Quatsch. - In erster Linie geht es um die Frage des Kindeswohls - dahinter tritt alles andere zurück. Die jüngste Rechtssprechung ist rechteindeutiger Beleg dafür. - Häufiger als früher verbleibt deshalb das Sorgerecht nach einer Scheidung bei beiden Partnern.
Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:Vielen Dank im Voraus!
Keine Ursache - ich hoffe, ich konnte das Wesentliche klären bzw. beantworten.
=schweitzer=