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OLG wie lange? Arbeitserlaubnis sofort? (Gelesen: 1.770 mal)
Wukash
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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12.05.2009 um 09:44:56
 
Hallo!

Ich (Deutsch) und meine Freundin (Ukraine) wollen heiraten. Waren schon beim Standesamt in Deutschland, haben alle Papiere die notwendig sind (für mich und für sie) und gehen uns nun zur Eheschliessung anmelden. Meine Frage lautet nun, wie lange dies dauern kann mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Köln?
Eine andere Frage ist, wie es mit der Arbeitserlaubnis für sie aussieht? Wird diese direkt erteilt oder erst nach einem Jahr? Oder muss man diese beantragen? Meine Freundin ist zur Zeit in Deutschland als Au-Pair.
Die Aufenthaltserlaubnis soweit ich gelesen habe wird auf 1 bis 2 Jahre erteilt?
Vielen Dank im Vorraus!

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 12.05.2009 um 09:47:52
 
Wukash schrieb am 12.05.2009 um 09:44:56:
Eine andere Frage ist, wie es mit der Arbeitserlaubnis für sie aussieht?


Nach der Heirat bekommt sie eine AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG. - Diese AE berechtigt zur Erwerbstätigkeit. Es muss insoweit nichts gesondert beantragt werden.

Wukash schrieb am 12.05.2009 um 09:44:56:
Meine Frage lautet nun, wie lange dies dauern kann mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Köln?



 Wahrsagerin  - Anfrage beim Standesamt sollte ggf. Aufschluss bringen - die haben am ehesten einschlägige Erfahrungen wie schnell das zuständige OLG ist.

Die AE kann im Übrigen sogleich bis zu drei Jahren erteilt werden- wird aber einzelfallbezogen unterschiedlich von den ABH gehandhabt.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Wukash
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 12.05.2009 um 21:06:19
 
Vielen Dank für die Infos!
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Wukash
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 12.05.2009 um 21:12:00
 
Hallo

ich hätte noch eine Frage, ich deutscher Staatsbürger und meine Freundin aus der Ukraine.
Wenn wir verheiratet sind, welche Rechte hat meine Frau im Falle einer Scheidung?
Welche Rechte hat sie wenn wir Kinder bekommen und es würde zu einer Scheidung kommen?
Sie hat von russischen Freundinnen gehört das im Falle einer Scheidung ich das Sorgerecht bekommen würde weil ich finanziell besser dastehe und weil ich Deutscher bin und sie nicht. Sie denkt sie würde im Falle einer Scheidung benachteiligt werden.
Meines Erachtens ist das Schwachsinn!
Ich kenne persönlich Fälle wo immer die Frau das Sorgerecht erhalten hat, egal ob sie Ausländerin war. Und der Mann musste Sorgerecht für sie und die Kinder zahlen. Zudem hat die Frau dann unbefristet Aufenthalt in Deutschland.
Vielen Dank im Voraus!


Änderung:
Ich hab' deine Threads mal zusammen gefügt, da es vermutlich um die gleiche Frau geht ... Zwinkernd
Ist auch besser, so dass andere User den Gesamtkontext schneller erfassen können.

Daddy
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« Zuletzt geändert: 12.05.2009 um 21:31:11 von Daddy »  
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 12.05.2009 um 21:58:19
 
Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:
Wenn wir verheiratet sind, welche Rechte hat meine Frau im Falle einer Scheidung? 


Ich beschränke mich auf die ausländerrechtlichen Aspekte Deiner Frage.

Nach zwei Jahre in Deutschland rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft gelebter Ehe (nicht erst eine Scheidung, sondern bereits eine Trennung wäre hier das einschlägige Kriterium), würde Deine Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben. - Im Falle einer Trennung/Scheidung würde sie ein weiteres Jahr eine AE erhalten, unabhängig davon, ob sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten könnte oder nicht. - Eine Verlängerung dieser AE wäre dann an den Nachweis der LU - Sicherung , zumindest aber aller zumutbaren Aktivitäten in dieser Richtung gebunden. - Eine Aufenthaltsverfestigung - NE - wäre nur unter den in § 9 AufenthG genannten Bedingungen möglich.

Bei einer Ehe, die mindestens drei Jahre in der genannten Weise besteht, wäre, Sicherung des Lebensunterhalts Deiner Frau durch sie, durch Dich oder Euch beide vorausgesetzt, wäre für sie als Ehegattin eines Deutschen die Erteilung einer NE gemäß § 28 (2) AufenthG eben schon nach drei jahren möglich. - Diese NE würde sie grundsätzlich auch im Falle einer späteren Trennung/Scheidung dann behalten.

Ggf. leiten sich aber auch Aufenthaltsrechte nach einer Trennung/Scheidung für Deine Frau ab, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Damit bin ich bei Deiner nächsten Frage:

Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:
Welche Rechte hat sie wenn wir Kinder bekommen und es würde zu einer Scheidung kommen?


Wenn sie im Ergebnis einer Scheidung weiterhin das Sorgerecht über die minderjährigen Kinder behält und ausübt, würde sie statt der AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG die AE nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG zum Zwecke der Ausübung der Personensorge bekommen. Das gälte auch, wenn die Personensorge nach der Scheidung bei beiden Elternteilen verbliebe. - Nachweis gesicherten Lebensunterhalts wäre nicht erforderlich.

Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:
Sie hat von russischen Freundinnen gehört das im Falle einer Scheidung ich das Sorgerecht bekommen würde weil ich finanziell besser dastehe und weil ich Deutscher bin und sie nicht. Sie denkt sie würde im Falle einer Scheidung benachteiligt werden.


Quatsch. - In erster Linie geht es um die Frage des Kindeswohls - dahinter tritt alles andere zurück. Die jüngste Rechtssprechung ist rechteindeutiger Beleg dafür. - Häufiger als früher verbleibt deshalb das Sorgerecht nach einer Scheidung bei beiden Partnern.

Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:
Vielen Dank im Voraus!





Keine Ursache - ich hoffe, ich konnte das Wesentliche klären bzw. beantworten.

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Wukash
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.05.2009 um 22:11:27
 
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.05.2009 um 02:45:11
 
Wukash schrieb am 12.05.2009 um 21:12:00:
Sie hat von russischen Freundinnen gehört das im Falle einer Scheidung ich das Sorgerecht bekommen würde weil ich finanziell besser dastehe und weil ich Deutscher bin und sie nicht.

Das Sorgerecht ist kein Gegenstand, der bei einer Scheidung mal so von einer auf die andere Richtung geschoben wird.

Wenn ein Partner das alleinige SR haben möchte, muss er einen Antrag dazu stellen, der auch entsprechend begründet werden muss, damit er Aussicht auf Erfolg hat. Wie der Ausgang dann wirklich, obligt dem Gericht.

Von selber wird bei einer Scheidung gar nichts entschieden.
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