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Befristete Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 3.129 mal)
Anjali
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befristete Aufenthaltserlaubnis
12.05.2009 um 08:33:26
 
Hallo,

ich hoffe das ich mit meinem Anliegen hier in dem Breich richtig bin.Habe mich soeben erst angemeldet,da ich eine wichtige frage habe.
Also ich habe am Wochenende von meinem Mann die Hose gewaschen,dummerweiße war sein Reisepass da mitdrin.Es ist zum glück alles okay aber als ich schaute ob die Aufenthaltserlaubnis okay sei,sah ich das diese jetzt am 17.05 ausläuft Schockiert/Erstaunt unentschlossen.Nun wollten wir heute zur Behörde,aber mich würde mal interessieren ob es jetzt schon zuspät ist??Ich mein es sind nur noch 5 Tage....
Mein Mann ist Inder und lebt seit 5 Jahren hier in Deutschland.Seit über 3 jahren sind wir nun verheiratet und haben auch zwei Kinder.
Nur so als wietere Info fals das wichtig ist.....

Dann hätte ich noch ne frage,mein Mann ist leider seit anfang des Jahres abreitslos,´spielt das ne GROßE Rolle für die Behörde??Und dann kann mir jemand sagen was wir oder vielmehr er alles mitnehmen muss???

Ich danke schon jetzt für eure antworten...

LG Anjali
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 12.05.2009 um 08:57:41
 
Anjali schrieb am 12.05.2009 um 08:33:26:
Nun wollten wir heute zur Behörde,aber mich würde mal interessieren ob es jetzt schon zuspät ist??Ich mein es sind nur noch 5 Tage....

Liebe Anjali, das macht nichts. Dein Mann geht (vor Ablauf der Frist!) zur ABH um seine AE zu verlaengern. Dann bekommt er vermutlich eine FB mit der sein Aufenthalt weiterhin legal ist.

Falls du Deutsch bist, ihr beide verheiratet seid und dein Mann die AE ueber dich bekommen hat, dann ist ein gesicherter LU egal und er wird problemlos eine neue AE bekommen. Und da ihr Kinder habt ist es sogar noch mehr egal Smiley

Anjali schrieb am 12.05.2009 um 08:33:26:
Dann hätte ich noch ne frage,mein Mann ist leider seit anfang des Jahres abreitslos,´spielt das ne GROßE Rolle für die Behörde??Und dann kann mir jemand sagen was wir oder vielmehr er alles mitnehmen muss???

Ja, das sagt dir die ABH. Ruf doch einfach kurz an und sag ihnen, dass ihr diese Woche vorbeikommen wollt. Die werden dir dann am besten sagen koennen was fuer Dokumente sie von euch wollen.

P.S: (1) Gut, dass du den Pass gewaschen hast  Cool
(2) Falls dir die Abkuerzungen komisch vorkommen, dann klick auf sie drauf.
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Anjali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.05.2009 um 09:01:56
 
Hy stefan-tr,
danke für deine schnelle antwort und schon habe ich noch ne frage Laut lachend

Also wir sind anfang des Jahres wieder in Harz 4 gerutscht,da mein Mann gekündigt wurden ist...er hat 11 Monate gearbeitet....wie sieht es da aus,könnte es da probleme geben??Er hat auch damals kein intigrationskurs gemacht,wo ich gerade gelesen habe das dass von nöten ist.....Er kann gut deutsch versteht alles....LEIDER Laut lachend
Ufff sorry für die vielen fragen,aber habe echt angst vor dem was da heute kommen könnte...
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schweitzer
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Antwort #3 - 12.05.2009 um 09:03:26
 
Hallo Anjali,

nur gut, dass Du so eine redliche Hausfrau bist!!!  Zwinkernd  Denn:

Wenn Ihr jetzt zur ABH geht, um die AE verlängern zu lassen, ist noch alles im grünen Bereich - Kann höchstens Passieren , dass er vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung erhält (mit der sein Aufenthalt aber weiterhin als rechtmäßig und erlaubt gelten würde), weil es ggf. etwas mehr Zeit braucht mit der AE-Verlängerung als bis zum 17.05.

Anjali schrieb am 12.05.2009 um 08:33:26:
Dann hätte ich noch ne frage,mein Mann ist leider seit anfang des Jahres abreitslos,´spielt das ne GROßE Rolle für die Behörde?


Die Verlängerung der AE sollte davon unberührt sein- da ihr ja weiterhin in familiärer Gemeinschaft Eure Ehe rechtmäßig in Deutschland führt.

Für die Erteilung einer NE (unbefristeter Aufenthalt) nach § 28 (2 AufenthG), die bei ausländischen Ehegatten Deutscher bereits nach drei Jahren Aufenthaltserlaubnis nach § 28 (1) AufenthG möglich wäre, müsste allerdings der Lebensunterhalt Deines Mannes durch ihn selbst, durch Dich oder Euch beide gesichert sein. - Dies könnte gegenwärtig schwierig sein, wie ich es sehe.

Aber für die Verlängerung seiner jetzigen AE ist, die Frage des Lebensunterhalts unerheblich - insoweit dürft Ihr ganz optimistisch sein.

Anjali schrieb am 12.05.2009 um 08:33:26:
Und dann kann mir jemand sagen was wir oder vielmehr er alles mitnehmen muss???


Solange die Behörde nicht noch etwas anderes verlangt, reicht erstmal der "gewaschene" Reisepass mit der darin befindlichen noch gültigen AE.

Alles Gute -

=schweitzer=

Änderung:
Oh, hier wurde, während ich geantwortet habe, schnell gepostet - ergänzen kann ich nun aber noch, dass auch der Hartz-IV-Bezug für die AE-Verlängerung unschädlich ist. - Auch die Nichtteilnahme am Integrationskurs dürfte keine Auswirkungen haben, es sei denn, Dein Mann war durch die ABH zur Teilnahme verpflichtet worden, und ist dieser Verpflichtung unbegründet nicht nachgekommen - dann wären Sanktionen möglich - aber selbst dann, sollte die AE nicht in Gefahr sein. - Wenn es aber gar keine Verpflichtung gab, ist sowieso nichts zu befürchten.
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Anjali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.05.2009 um 09:08:11
 
Ich sehe das nicht nur ich der meinung bin das auch ein reisepass eine regelmäßige wäsche brauch....mein mann hat sich übermäßig aufgeregt....nun isser sauber und richt nach vernel Laut lachend Laut lachend
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Anjali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Es hat alles super geklappt
Antwort #5 - 18.05.2009 um 14:58:32
 
Hy ihr lieben,wollte nur eben ganz super blitz schnell bescheid sagen das alles supi gelaufen ist mit der verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.Können sie nächsten Dienstag schon holen.Man hat mir aber doch zu herzen gelegt evt.das waschen von Reisepässen zu unterlassen Augenrollen.Naja jetzt müssten wir nur noch nen neuen reisepass beantragen,weil der ja nun doch etwas,aber nur etwas ausgewaschen ist Laut lachend Laut lachend

Nun hätte ich eben nur noch eine frage,mit wieviel gebühren für den neuen reisepass muss ich denn rechnen??Mein Mann sagt 200 euro?ist das echt soviel??

LG Anjali
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schweitzer
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Antwort #6 - 18.05.2009 um 15:13:56
 
Hallo Anjali,

habe Dein Post mal an den alten thread gehängt, es besteht ja doch ein sehr enger Zusammenhang.

Freut mich, dass es mit der AE-Verlängerung geklappt hat - echt "saubere" Sache eben  Zwinkernd

Anjali schrieb am 18.05.2009 um 14:58:32:
Nun hätte ich eben nur noch eine frage,mit wieviel gebühren für den neuen reisepass muss ich denn rechnen??Mein Mann sagt 200 euro?ist das echt soviel??


Da hat jedes Land seine eigenen Gebühren - insoweit wird hier schwer jemand etwas Konkretes sagen können - mir sind solche Summen allerdings nicht unbekannt ...

=schweitzer=
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Saxonicus
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Antwort #7 - 18.05.2009 um 21:58:58
 
Laut Webseite der Indischen Botschaft kostet ein neuer Reisepass 186 €uro.

Guckst Du hier:

http://www.indianembassy.de/templateg.php?mnid=801&sm=1&inclpage=cservices3.inc
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