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Vorabzustimmung möglich ? (Gelesen: 5.301 mal)
Bellabianca1978
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11.05.2009 um 20:33:37
 
Hallo ich nerve mal wieder,...

Habe heute meine Nebenkostennachzahlung bekommen...So wie es aussieht wird das Amt mich zwingen auszuziehen da die Miete um 70 Euro angehoben wurde,...

Wenn aber mein Mann hier wäre aus Bosnien (FZF läuft), wäre die Wohnung wieder akzeptabel mit Preis und so,..

Wie läuft eine sogenannte Vorabzustimmung? Vorraussetzungen?

Bitte helft mir,... weinend
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Bellabianca1978
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Antwort #1 - 11.05.2009 um 21:05:44
 
ich finde in den faq nix was mir helfen könnte,...
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Einbeck
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Antwort #2 - 11.05.2009 um 21:12:10
 
Vorabzustimmung bei FzF....

Vorabzustimmungen, die Erteilung liegt im Ermessen der Ausländerbehörde,
diese wird im Regelfall nur bei eindeutigen und vollständig geklärten Sachverhalten, wo der Antragsteller, der zuziehende Partner, alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt und eine Notlage bzw. Ausnahmefall --dringender Eilfall-- vorliegt erteilt.

§ 31 Abs. 3 AufenthV zitiere:
3) Die Ausländerbehörde kann insbesondere in dringenden Fällen, im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, eines öffentlichen Interesses oder in den Fällen des § 18 oder § 19 des Aufenthaltsgesetzes der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung).

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Bellabianca1978
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Antwort #3 - 11.05.2009 um 21:14:23
 
Danke Einbeck für deine schnelle Antwort,...
aber ist das nicht Grund genug ?
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Einbeck
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Antwort #4 - 11.05.2009 um 21:20:41
 
Bellabianca1978 schrieb am 11.05.2009 um 21:14:23:
Danke Einbeck für deine schnelle Antwort,...
aber ist das nicht Grund genug ?


Das man Dir evtl. Deine Wohnung kündigt? Was nicht sicher ist, wo Du auch zu Stellung nehmen könntest...

Nee, kein Grund, könntest damit argumentieren, das Dein Mann im Regelfall in absehbarer Zeit bei Dir ist und sich dann die Berechnungs- und Bemessungsgrundlage ändert und auf das bereits laufende Visumsverfahren verweisen.

sorry ich entscheide weder dies noch das andere, weder Visum, noch Vorab oder Kündigung der Wohnung, ist halt nur wie ich es sehe....
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Antwort #5 - 11.05.2009 um 21:20:58
 
Bellabianca1978 schrieb am 11.05.2009 um 21:14:23:
aber ist das nicht Grund genug ?


Nein, das kann kein Grund sein.
Eilgründe liegen in anderen Bereichen, wie z.B. Kinderbetreuung, Arbeitsaufnahme etc. In Deinem Fall liegen die Dinge etwas anders, wenn nicht sogar ganz anders.
Wie auch immer. Die ABH wird darüber im Rahmen ihres Ermessens entscheiden. Genaues wird sie Dir also sagen, wenn Du danach fragst.

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Bellabianca1978
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Antwort #6 - 11.05.2009 um 21:27:29
 
wäre es denn einen versuch wert mit meiner ABH zu sprechen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.05.2009 um 21:28:49
 
Frag deine ABH - hier wird dir dazu keiner eine sichere
Antwort geben können. Im Kern sieht es shclecht aus.

Aber wenn du nicht nachfragst bei denen, die das ent-
scheiden werden, dann wirst du es nie erfahren. Hier
ist das wie Lotto spielen.
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Bellabianca1978
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Antwort #8 - 11.05.2009 um 21:40:11
 
ich möchte halt nix falsches sagen,...nachher lgen die mir das negativ aus,..das möchte ich vermeiden,,

also warum nachfragen und nerven wenn die sagen nein machen wir net,..
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Antwort #9 - 12.05.2009 um 08:48:23
 
@ bellabianca:

M.E. sollte Dein Ansprechpartner in erster Linie das Jobcenter der ARGE sein. - IMHO muss Dir von dort, selbst, wenn ein Umzug verlangt wird, dazu bzw. zur Wohnungssuche eine angemessene Frist eingeräumt werden. Nach meinem Wissen sind das grundsätzlich 6 Monate.

Wenn in dieser Zeit das Visaverfahren Deines Mannes durch ist, würde durch den Zuzug Deines Mannes eine neue Situation entstehen, die die ursprüngliche Auszugsforderung letztlich konterkariert - diese könnte und müsste dann fallengelassen werden.

Du solltest die ARGE Stand der Dinge informieren. Wenn absehbar ist, dass Dein Mann das Visum binnen 6 Monaten erhält, könnte die Forderung nach einem Umzug zumindest unter Vorbehalt gestellt und bei Einreise Deines Partners zurückgenommen werden.

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Antwort #10 - 12.05.2009 um 09:20:12
 
Bellabianca1978 schrieb am 11.05.2009 um 21:05:44:
ich finde in den faq nix was mir helfen könnte,... 

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#3

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Antwort #11 - 12.05.2009 um 09:40:01
 
Das ist ja auch das was ich tuen werde,..die Arge zuerst kontaktieren. aber ich muss dann ja ziemlich bald kündigen. Da liegt ja das Problem. Mit einer Vorabzustimmung kann ich ihn holen und alles wird gut. Ich kann meinen Kindern das nicht zumuten umzuziehen,...Und meine Kraft ist mittlerweile auch ziemlich am ende,..
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Antwort #12 - 12.05.2009 um 12:25:05
 
Nur ein Zwischentand,..nicht das Leute sagen man hört ja nix,...

Also der Sachbearbeiter bei der ABH sagte das normalerweise die Forabzustimmung nicht gehen würde. Aber er sagte auch das wir mal reden könnten,...

Klingt doch recht positiv oder ?
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Antwort #13 - 12.05.2009 um 12:29:10
 
Bellabianca1978 schrieb am 12.05.2009 um 12:25:05:
Also der Sachbearbeiter bei der ABH sagte das normalerweise die Forabzustimmung nicht gehen würde. 

Nun, wenn die Behörde grundsätzlich keine Vorabzustimmung macht, dann wird sie wohl auch keine Ausnahme machen können.
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Bellabianca1978
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Antwort #14 - 12.05.2009 um 12:45:18
 
Er hat ja nicht gesagt grundsätzlich,...bei besonderen Umständen wäre es möglich und das wird geprüft,...is doch okay,..
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