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Die Ehefrau ist da, was ist nun alles zu tun? (Gelesen: 2.376 mal)
Themen Beschreibung: Die Ehefrau ist da, was ist nun alles zu tun?
Abud361
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Die Ehefrau ist da, was ist nun alles zu tun?
10.05.2009 um 19:25:50
 
Ich bin Deutsch-Iraner und habe in Iran geheiratet. Meine Frau wartet in Iran auf Visa.
Was ist alles zu tun, wenn die Frau in D ankommt?
Was kann man vorher erledigen?
z.B. Steuerklasse ändern lassen, nach Sprachkurse erkundigen usw.
Gibt es Leistungen, die vom Staat übernommen werden? Wie z. B. Sprachkurs?

Danke & Gruß
Abud

schweitzer Änderung:
Dein Doppelpost habe ich wunschgemäß gelöscht. Vielen Dank, dass Du das selbst gemeldet hast. =schw.=
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« Zuletzt geändert: 10.05.2009 um 20:00:51 von schweitzer »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 10.05.2009 um 19:40:29
 
Frag wegen der Krankenversicherung bei Deiner Versicherung, aber vermutlich kann sie dort erst angemeldet werden, wenn sie da ist.

Die Steuerklasse kannst Du auch erst ändern lassen, wenn sie da ist, aber dann rückwirkend zum 1. Januar.

Wenn sie da ist: Sie muss sich anmelden (Meldebehörde / Rathaus), dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Ausländerbehörde sagt dann, ob sie die Integrationskurs machen darf oder machen muss. Bei der Anmeldung (die Ausländerbehörde hat eine Adressliste der Anbieter) sagt Euch der Anbieter, wie viel Ihr bezahlen müsst und wie viel übernommen wird. Das hängt davon ab, ob sie das Recht oder die Pflicht zu Kurs hat, wie viel Du verdienst etc.

Also: Ruhig bleiben. Für alles, was Deine Frau betrifft, brauchst Du sie auch, weil sie hier sein muss für diese ganzen Anmeldungen.
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steini007
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Antwort #2 - 10.05.2009 um 19:54:11
 
reinhard schrieb am 10.05.2009 um 19:40:29:
Die Steuerklasse kannst Du auch erst ändern lassen, wenn sie da ist, aber dann rückwirkend zum 1. Januar.


Das stimmt so nicht. Die Änderung der Steuerklasse kann immer nur zum nächsten Monat durchgeführt werden, nicht aber rückwirkend.
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mojo
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Antwort #3 - 10.05.2009 um 21:30:38
 
wenn man im letzten Jahr geheiratet hat, die Frau aber erst in diesem Jahr hier ist, bekomme ich die seit der Hochzeit zuviel gezahlten Steuern denn nicht erstattet? Denn ich hätte seit der Hochzeit bereits Steuerklasse 3 haben können...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.05.2009 um 21:46:41
 
Nein, die Steuerklasse kann man/Frau erst nach dem er-
folgten Familiennachzug ändern, sobald die Ehegatten
auch die eheliche LG tatsächlich führen.
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Abud361
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Antwort #5 - 10.05.2009 um 21:48:55
 
Danke für die Infos.
Was Heißt "Das hängt davon ab, ob sie das Recht oder die Pflicht zu Kurs hat". Wann hat jemand das Recht einen Deutschkurs zu besuchen?
Was heißt hier die Pflicht?
Was ist eigentlich Integrationskurs?
Noch eine andere Frage.
Unsere Ehe wurde von deutscher Botschaft in Teheran legalisiert . Muss man hier noch was machen? z.B. Standesamt?
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reinhard
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Antwort #6 - 10.05.2009 um 22:26:45
 
Abud361 schrieb am 10.05.2009 um 21:48:55:
Danke für die Infos.
Was Heißt "Das hängt davon ab, ob sie das Recht oder die Pflicht zu Kurs hat". Wann hat jemand das Recht einen Deutschkurs zu besuchen?
Was heißt hier die Pflicht?
Was ist eigentlich Integrationskurs?


Integrationskurs bedeutet, dass sie 600 Stunden Deutsch lernt und, wenn sie gut genug ist, anschließend das B1-Zertifikat besteht. Anschließend bekommt sie 45 Stunden Orientierungsunterricht, da geht es um das politische System, die Geschichte und die Gesellschaftsordnung in Deutschland, dazu gibt es ebenfalls einen Abschlusstest.

Warte einfach ab, bis sie kommt. Die Infos bekommt sie dann bei der Ausländerbehörde, sobald sie ihre erste Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Sie hat das Recht, den Kurs zu besuchen, weil sie auf Dauer herkommt. Wenn die Ausländerbehörde denkt, dass sie auf jeden Fall besser Deutsch lernen muss, um hier zu leben, bekommt Deine Frau zur Aufenthaltserlaubnis einen Brief, dass sie verpflichtet ist, den Kurs zu besuchen. Da musst Du überhaupt nichts machen, das passiert alles, wenn sie bei der Ausländerbehörde auftaucht.
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Abud361
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Antwort #7 - 11.05.2009 um 18:35:46
 
Hat jemand Erfahrung mit deutscher Botschaft in Teheran?
Ich möchte gerne aktiv nach Status des Visaverfahrens meiner Frau nachfragen.
Ich habe über das kontakformular auf der Webseite der deutschen Botschaft versucht und habe noch keine Antwort.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 11.05.2009 um 19:04:05
 
Abud361 schrieb am 11.05.2009 um 18:35:46:
Ich habe über das kontakformular auf der Webseite der deutschen Botschaft versucht und habe noch keine Antwort.


Hast du eine Vollmacht?
Antragsstellerin und Ansprechpartnerin für die Botschaft ist deine Frau.
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Abud361
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.05.2009 um 20:17:30
 
Eine Vollmacht? Nein, habe ich nicht.
Aber warum braucht man dafür eine Vollmacht?
Reicht's nicht, dass ich der Ehemann bin?
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 11.05.2009 um 20:42:16
 
Abud361 schrieb am 11.05.2009 um 20:17:30:
Reicht's nicht, dass ich der Ehemann bin?

... aber eben nicht der Antragsteller.

Wenn man dir Auskunft erteilt, ist es ein Entgegenkommen der Behörde.
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