Abud361 schrieb am 10.05.2009 um 21:48:55:Danke für die Infos.
Was Heißt "Das hängt davon ab, ob sie das Recht oder die Pflicht zu Kurs hat". Wann hat jemand das Recht einen Deutschkurs zu besuchen?
Was heißt hier die Pflicht?
Was ist eigentlich Integrationskurs?
Integrationskurs bedeutet, dass sie 600 Stunden Deutsch lernt und, wenn sie gut genug ist, anschließend das B1-Zertifikat besteht. Anschließend bekommt sie 45 Stunden Orientierungsunterricht, da geht es um das politische System, die Geschichte und die Gesellschaftsordnung in Deutschland, dazu gibt es ebenfalls einen Abschlusstest.
Warte einfach ab, bis sie kommt. Die Infos bekommt sie dann bei der Ausländerbehörde, sobald sie ihre erste Aufenthaltserlaubnis beantragt.
Sie hat das Recht, den Kurs zu besuchen, weil sie auf Dauer herkommt. Wenn die Ausländerbehörde denkt, dass sie auf jeden Fall besser Deutsch lernen muss, um hier zu leben, bekommt Deine Frau zur Aufenthaltserlaubnis einen Brief, dass sie verpflichtet ist, den Kurs zu besuchen. Da musst Du überhaupt nichts machen, das passiert alles, wenn sie bei der Ausländerbehörde auftaucht.