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Mein Sohn und sein Pass (Gelesen: 1.753 mal)
Yildo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mein Sohn und sein Pass
10.05.2009 um 15:39:21
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin ein Deutscher Staatsbüger(ursprünglich türkisch).Meine Frau Serbische Staatsbügerin aus Kosovo.Bevor ich meine Frau geheiratet habe,ist unser Sohn auf die Welt gekommen.Es war damals sehr schwierig die ganzen Dokumente aus Serbien für meine Frau anzuschaffen,da sie in Deutschland eien Asylbewerberin war.Nach Jahren bekammen wir die Dokumente und Heirateten.Unser Sohn war von der Serbischen Konsulat bei seine Mutter Pass eingetragen.Nach Jahren,als meine Frau dann neuen Pass beantragen musste,verweigerte das Konsulat,unseren Sohn mit in das Pass einzutragen.Heute hat mein Sohn ein Komisches Dokument und darf ins Ausland nicht verreisen.Er ist heute 10 Jahre alt.Das Ausländerbehörde stellt sich Stur.Ebenso das Serbische Konsulat in München.Was kann ich tun,das mein Sohn seinen einen Normalen Pass erhält?Gibts da keinen Weg,dass mein Sohn auch einen Deutschen Pass erhält?Ich würde mich auf eine Tip und Antwort sehr freuen.Mit freundlichen Grüssen. Ich bin erst seit 2003 deutscher Staatsbürger.Mein sohn hat zur Zeit ein Ausweisersatz vom Amt bekommen.
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Stefan-TR
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Antwort #1 - 10.05.2009 um 20:40:08
 
Lieber Yildo,

Yildo schrieb am 10.05.2009 um 15:39:21:
Bevor ich meine Frau geheiratet habe,ist unser Sohn auf die Welt gekommen.Es war damals sehr schwierig die ganzen Dokumente aus Serbien für meine Frau anzuschaffen,da sie in Deutschland eien Asylbewerberin war

wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, so warst du also bei Geburt deines Sohnes Tuerke und seine Mama eine serbische Asylbewerberin. Ich sehe hier zwei Moeglichkeiten, dass dein Sohn Deutscher sein koennte:

(a) Vielleicht wurde dein Sohn Deutscher nach § 4 Abs. 3 StAG. Das ist nur passiert, wenn du die Bedingungen hierfuer erfuellt hast; deine Frau konnte sie ja gar nicht erfuellen, da sie keinen unbefristeten Aufenthalt hatte.

(b) War obiges nicht der Fall, so wurde euer Sohn vermutlich erst mal ein Tuerke/Serbe Doppelstaatler oder aehnliches. Du haettest dann 2003 dafuer sorgen muessen, dass er zusammen mit dir eingebuergert wird. Hast du das gemacht?

Falls weder (a) noch (b) zutreffen, so ist euer Sohn vermutlich gar kein Deutscher. Wie man ihn dann als Kind einbuergern lassen kann, das muss dir dann jemand anderer erklaeren. Aber dann sollte er eigentlich auf jeden Fall noch Tuerke oder Serbe sein und von der entsprechend Botschaft/Konsulat einen Reisepass bekommen koennen mit dem er auch ins Ausland darf.

PS: Ist die Mama des Kindes eigentlich inzwischen schon Deutsche? Falls nicht, aber eine Einbuergerung nach § 9 StAG ist moeglich, dann kann sie das ja vielleicht anstreben und das Kind gleich mit einbuergern lassen.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.05.2009 um 20:46:08
 
Stefan-TR schrieb am 10.05.2009 um 20:40:08:
Vielleicht wurde dein Sohn Deutscher nach § 4 Abs. 3 StAG


M. W. besteht diese Möglichkeit erst bei Geburten ab 2000. Wenn der Sohn jetzt 10 Jahre alt ist, dürfte er schon vor dem Jahr 2000 geboren worden sein.
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Yildo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.05.2009 um 21:00:06
 
Ja er ist 1998 geboren.Das war mein fehler damals,dass ich meinen Sohn nicht mit eingebürert habe.Aber damals haben die eien Abstammungsurkunde verlangt.Und die Urkunde aus Serbien zu holen,war unmöglich.
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Stefan-TR
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Antwort #4 - 11.05.2009 um 00:13:56
 
Yildo schrieb am 10.05.2009 um 21:00:06:
Das war mein fehler damals,dass ich meinen Sohn nicht mit eingebürert habe.

Yildo, dann musst du vielleicht bei den Behoerden einfach mal die richtige Frage stellen Zwinkernd

Das klingt vielleicht ein bisschen spitzfindig, aber du willst gar nicht wissen, wie dein Sohn einen deutschen Pass bekommt (bekommt er naemlich nicht, weil er kein Deutscher ist), sondern wie du deinen Sohn einbuergern lassen kannst.

Wie ist denn der aktuelle Status des Kindes in der BRD? Welches Dokument hat er genau von der ABH erhalten? Klebt da eine AE drin? Falls ja, nach welchem Paragraphen? Wie lange hat er diese schon?

Wenn das Kind schon 10 Jahre ist, dann koennte es ja gut sein, dass es 8 Jahre rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt hinter sich hat. Wie der Rest von § 10 StAG bei Kindern funktioniert, bzw. ob man die Miteinbuergerung noch irgendwie nachholen kann, dass soll dann lieber mal ein EBH ler sagen.

PS: Es wuerde vermutlich auch nicht schaden, wenn du mal beim tuerkischen Konsulat nachfragst, ob dein Sohn nicht zufaellig Tuerke ist. Falls ja, so muss er sich fuer eine Einbuergerung ja auch um Entlassung aus der Tuerkischen StA kuemmern. Und gesetzenfalls die Einbuergerung zieht sich auf Grund von Querelen der Serben noch etwas hin, so koennte er zumindest mal einen tuerkischen Pass haben, damit er problemlos reisen kann.
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