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kurze frage (Gelesen: 1.449 mal)
waqas
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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10.05.2009 um 15:34:26
 
hab mal ne kurze frage.

wenn die abh den LU sehen will.
hat man dann ein nachteil, wenn man einen haubtjob hat und dazu noch einen minijob?

oder zählt der minijob nicht bei LU sicherung?

und noch ne frage.
die wollen ja 3 abrechnungen sehen.
ich hab aber von november letzten jahres bis januar diesen jahren ein minijob bei ne firma gehabt.
und dann ab märz hab ich eine neue stelle.
die wollen ja 3 abrechnungen sehen,soll ich nur die 2 neuen mitnehmen oder soll ich auch die abrechnung von januar (ex arbeitsstelle) mitnehmen,hab ja keine für februar,hatte ja da keinen minijob

ups sind jetzt mehere fragen gewurden,sorry Smiley
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.05.2009 um 16:09:11
 
waqas schrieb am 10.05.2009 um 15:34:26:
kurze frage

kurze Antwort!

waqas schrieb am 10.05.2009 um 15:34:26:
hat man dann ein nachteil, wenn man einen haubtjob hat und dazu noch einen minijob?

Nein!

waqas schrieb am 10.05.2009 um 15:34:26:
oder zählt der minijob nicht bei LU sicherung?

Zur Sicherung des LU zählt jede Form von Einkommen.
Ob das natürlich ausreicht, ist eine ganz andere Frage.

waqas schrieb am 10.05.2009 um 15:34:26:
die wollen ja 3 abrechnungen sehen,soll ich nur die 2 neuen mitnehmen oder soll ich auch die abrechnung von januar

Mitnehmen schadet nicht.

waqas schrieb am 10.05.2009 um 15:34:26:
hab ja keine für februar,hatte ja da keinen minijob

... und von was hast du im Februar gelebt?

waqas schrieb am 10.05.2009 um 15:34:26:
sind jetzt mehere fragen gewurden,sorry  

Du hattest nur geschrieben ...waqas schrieb am 10.05.2009 um 15:34:26:
kurze frage

... und nicht "Eine Frage". Zwinkernd
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waqas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.05.2009 um 16:21:56
 
Zitat:
... und von was hast du im Februar gelebt


hab ja noch einen haubtjob,und ein monat ohne minijob ist doch net so schlimm.

was meint ihr 1900€ brutto (1465€ netto) bei einer mite von 465€ reicht doch völlig
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.05.2009 um 16:31:14
 
waqas schrieb am 10.05.2009 um 16:21:56:
hab ja noch einen haubtjob,und ein monat ohne minijob ist doch net so schlimm.

Dann nimmste halt nur die Abrechnung des Hauptjobs mit.

waqas schrieb am 10.05.2009 um 16:21:56:
was meint ihr 1900€ brutto (1465€ netto) bei einer mite von 465€ reicht doch völlig  

Keine Ahnung!

Kommt ja drauf an, was du mit dem Geld machen willst. Zwinkernd

Aus was zielt deine Frage denn ab?
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waqas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.05.2009 um 16:36:16
 
es geht um fzf.

und ohne mini job reicht das bestimmt nicht.
also muss ich das mit anrechen
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.05.2009 um 17:24:08
 
Zitat:
und ohne mini job reicht das bestimmt nicht.
also muss ich das mit anrechen


Also, wenn du Deutscher bist, ist das Einkommen primär nicht bedeutend, sofern bei dir kein Regelausnahmegrund vorliegt.

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