shams11 schrieb am 11.05.2009 um 19:28:36:Unter welchen Umständen kann das denn legitim sein? Ich habe bisher immer nur gehört, dass das als Visummissbrauch gesehen wird.
Jetzt hast du mich ein bisschen verunsichert. Mein Gedankengang ist der: 1) Bei einem Heiratsvisum heisst es "Für die Erteilung des Visums ist die Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde erforderlich." (Laut Botschaft in Rabat.) 2) Wenn die
ABH zustimmen muss, dann wohl deshalbt, weil sie dem Antragssteller eine
AE erteilen soll. 3) Wer nicht in Deutschland leben will, der braucht keine
AE. 4) Wer also nur heiratet und seinen Partner dann "mitnimmt", der will nicht in Deutschland leben, will somit keine
AE also will er kein Heiratsvisum. (Beweis durch Widerspruch; ob das im Auslaenderrecht so gut klappt wie in der Mathematik weiss ich aber nicht.)
Davon ganz unabhaenging: Such im Forum mal nach Threads von unverheirateten Paaren in Marokko. Da ist es wohl (vor allem ohne Visa Historie) nicht ganz so einfach an ein Visum zu kommen, wenn die Rueckkehrbereitschaft nicht wasserdicht nachgewiesen wird.