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Touristenvisum und Heirat (Gelesen: 1.858 mal)
Themen Beschreibung: Probleme bei der Beantragung aufgrund Heiratsabsichten???
shams11
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i4a rocks!


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10.05.2009 um 14:25:32
 
Ich habe eine Frage zur Heirat mit Touristenvisum. Um in D zu heiraten, bräuchte man ja schon alle übersetzten und beglaubigten Unterlagen, wenn ich das richtig verstanden habe. Legalisiert denn die deutsche Botschaft solche Unterlagen (z.B. Geburtsurkunden), wenn jemand nur ein Touristenvisum beantragt? Denn dann liegt der Verdacht doch schon nahe, dass der Antragsteller nicht nur als Tourist einreisen will, sondern evtl. auch heiraten will. Kann mir dazu jemand etwas sagen? Danke
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« Zuletzt geändert: 10.05.2009 um 16:34:42 von Daddy » 
Grund: Eigenen Fred eröffnet... 
 
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steini007
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Antwort #1 - 10.05.2009 um 15:29:40
 
shams11 schrieb am 10.05.2009 um 14:25:32:
Legalisiert denn die deutsche Botschaft solche Unterlagen (z.B. Geburtsurkunden),  

Hierzu müßte man erst einmal wissen, um welche Botschaft aus welchem Land es geht.
Es gibt deutsche Botschaften, die legalisieren seit einiger Zeit keine Urkunden mehr.

shams11 schrieb am 10.05.2009 um 14:25:32:
wenn jemand nur ein Touristenvisum beantragt?  

... wird u. U. verlangt, dass die betroffene Person die Unterlagen selber abholt.

shams11 schrieb am 10.05.2009 um 14:25:32:
Denn dann liegt der Verdacht doch schon nahe, dass der Antragsteller nicht nur als Tourist einreisen will, sondern evtl. auch heiraten will.

Da liegst du mit deiner Einschätzung sehr richtig und dürfte wegen fehlender Rückkehrbereitschaft zur Ablehung des Schengen Visums führen.
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Stefan-TR
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Antwort #2 - 10.05.2009 um 17:46:48
 
shams11 schrieb am 10.05.2009 um 14:25:32:
Denn dann liegt der Verdacht doch schon nahe, dass der Antragsteller nicht nur als Tourist einreisen will, sondern evtl. auch heiraten will. Kann mir dazu jemand etwas sagen?

Liebe Shams, du hast bis jetzt ja noch gar nichts von deinen eigentlichen Plaenen verraten. Es kann ja durchaus auch legitim sein, dass ein Auslaender mit Turi-Visum nach Deutschland moechte um dort 1. eine Deutsche zu heiraten und dann 2. danach mit dieser zusammen in seinem Heimatland leben.

Wichtig ist also, dass ihr der Botschaft gegenueber ehrlich seid, was eure Absichten angeht. Solltet ihr planen mit dem Turi-Visum zu heiraten um A1 zu umgehen wird das natuerlich auf wenig Gegenliebe stossen. Habt ihr was anderes vor, dann ist man euch gegenueber bei der Botschaft sicherlich aufgeschlossen.
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shams11
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Antwort #3 - 11.05.2009 um 19:28:36
 
steini007 schrieb am 10.05.2009 um 15:29:40:
Hierzu müßte man erst einmal wissen, um welche Botschaft aus welchem Land es geht.

Es geht in meinem Fall um die deutsche Botschaft Rabat-Marokko.

Mein Freund ist Marokkaner und möchte irgendwann dieses Jahr mit einem Touristenvisum nach D. kommen. Da er noch nie hier war, möchten wir einfach mal sehen, wie er mit dem Leben in D. klarkommt und ob wir uns vorstellen können, hier zusammen zu leben. Meine Frage ist, ob es denn überhaupt möglich ist, dann hier spontan zu heiraten. Denn die fertigen Papiere mitnehmen wollen wir nicht, da wir ja auch gar nicht wissen, wie sich alles entwickeln wird, wenn er erst mal hier ist.

Stefan-TR schrieb am 10.05.2009 um 17:46:48:
Es kann ja durchaus auch legitim sein, dass ein Auslaender mit Turi-Visum nach Deutschland moechte um dort 1. eine Deutsche zu heiraten und dann 2. danach mit dieser zusammen in seinem Heimatland leben.

Unter welchen Umständen kann das denn legitim sein? Ich habe bisher immer nur gehört, dass das als Visummissbrauch gesehen wird.
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Stefan-TR
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Antwort #4 - 11.05.2009 um 20:48:58
 
shams11 schrieb am 11.05.2009 um 19:28:36:
Unter welchen Umständen kann das denn legitim sein? Ich habe bisher immer nur gehört, dass das als Visummissbrauch gesehen wird. 

Jetzt hast du mich ein bisschen verunsichert. Mein Gedankengang ist der: 1) Bei einem Heiratsvisum heisst es "Für die Erteilung des Visums ist die Zustimmung der deutschen Ausländerbehörde erforderlich." (Laut Botschaft in Rabat.) 2) Wenn die ABH zustimmen muss, dann wohl deshalbt, weil sie dem Antragssteller eine AE erteilen soll. 3) Wer nicht in Deutschland leben will, der braucht keine AE. 4) Wer also nur heiratet und seinen Partner dann "mitnimmt", der will nicht in Deutschland leben, will somit keine AE also will er kein Heiratsvisum. (Beweis durch Widerspruch; ob das im Auslaenderrecht so gut klappt wie in der Mathematik weiss ich aber nicht.)

Davon ganz unabhaenging: Such im Forum mal nach Threads von unverheirateten Paaren in Marokko. Da ist es wohl (vor allem ohne Visa Historie) nicht ganz so einfach an ein Visum zu kommen, wenn die Rueckkehrbereitschaft nicht wasserdicht nachgewiesen wird.
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Plim
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Antwort #5 - 11.05.2009 um 21:27:07
 
Grundsätzlich ist im Visumantrag der Grund des aufenthaltes zu nennen. Wenn also eine Einreise für einen Daueraufenthalt geplant ist,
z.B. Heirat, FzF o.ä., ist nicht davon auszugehen, dass die Botschaft direkt davor ein Besuchsvisum ausstellt, auch wenn die Absichten hierfür nachvollziehbar sind. Im Allgemeinen geht man schon davon aus, dass man sich vor der Heirat über seinen zukünftigen Lebensmittelpunkt einig ist. Allein deshlab wird dieser Versuch sicher scheitern.

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