Ja dieser Ablauf ist ueblich.
In China wird die deutsche Geburtsurkunde wohl nicht ohne vorherige Legalisation durch die zustaendige chinesische Auslandsvertetung in Deutschland anerkannt, das ist so international ueblich, umgekehrt auch der Fall eine chinesische Urkunde muesste vorher von einer deutschen Auslandsvertretungen in China legalisiert werden.
Informiere Dich mal zu den Begriffen Legalisation und Apostille.
Echtheitspruefung auslaendischer Urkunden.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161160460Was im obigen Link fuer Deutschland gilt, gilt fuer China nur umgekehrt.
Zum Problem, es werden immer nur bestimmte Unterschriften anerkannt oder "legalisiert", deshalb muessen die Urkunden vorher ueberbeglaubigt werden, die Unterschrift des Standesbeamten wird von seiner Aufsichtsbehoerde ueberbeglaubigt, diese wiederum..
bis eine Unterschrift vorliegt, die von der chinesischen Auslandsvertretung, da dort eine Unterschrifts- und Siegelprobe vorliegt, in der Echtheit bestaetigt werden kann also "legalisiert" wird.
Die Legalisation durch die chinesische
AV wird wiederum von den chinesischen Behoerden in China anerkannt.
Kompliziert, aberso ueblich, da man nicht einfach allen vertraut.
Ueblicherweise kann dieser Vorgang der Lauf von einer Behoerde zur anderen und das Sammeln der Unterschriften und Ueberbeglaubigungen auch von einer dritten Person erledigt werden.
Allerdings weiss ich nicht, ob evtl. eine Geburtsanzeige bei der chin.
AV in Deutschland nachgeholt werden muss.