reinhard schrieb am 18.05.2009 um 15:25:03:mit der Ausländerbehörde machen, denn diese wird vermutlich vom Standesamt gefragt, ob sie etwas gegen die Eheschließung einzuwenden hat
Noch haben wir ja sowas wie Datenschutz. Hält sich die Behörde dran, erfährt die
ABH nichts von den Heiratsabsichten ! Wieso sollte das Standesamt auch die
ABH fragen ? Die haben doch nichts mit der Eheschließung zu tun . Der Standesbeamte ist nur verpflichtet ( und das auch erst seit ein paar Jahren ), die
ABH zu informieren , wenn sich der Ausländer, illegal in Deutschland aufhält.
Dua1 schrieb am 19.05.2009 um 00:01:01:ich würde schon gerne wollen das mein mann hier mit mir ist
Selbst wenn es euch gelingen sollte, in Deutschland zu heiraten, kann es immer noch sein, das die
ABH ein FZ Verfahren verlangt, und er nach der Eheschließung ausreisen muss, um dies in der Deutschen Botschaft in seiner Heimat zu betreiben.
Dua1 schrieb am 19.05.2009 um 00:01:01:ich denk mal am besten ziehe ich einen anwalt dazu der könnte mir da auch weiter helfen
Ich persönlich, würde erstmal selber mit der
ABH verhandeln. Schon alleine aus Kostengründen, und weil es besser bei der
ABH ankommt. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, das
PASS Verloren bei den Behörden meist nicht so gut ankommt. Ob ein Anwalt die Ausreise so lange verzögern kann, bis das OLG sein OK gegeben hat ??
Du solltest auch nicht vergessen, das wenn der Pass da ist, er sofort abgeschoben werden kann. Dann müssten bei einer späteren Heirat die
Einreisesperre nach Deutschland erstmal befristet werden, und die Abschiebekosten bezahlt werden, bevor er wieder nach Deutschland darf. Und das kann dauern ! Und kostet !
Michael