Hallo,
mein Exmann hat eine Tochter in seinem Heimatland (in Afrika) und hat einen Antrag zur Familienzusammenführung gestellt. Das Ganze läuft schon recht lang und nun wurde auf einmal ein Vaterschaftstest von der
ABH verlangt.
Ich möchte auf diesem Weg nachfragen, in wie weit so etwas üblich ist.
Mein Mann ist seit 9 Jahren eingebürgert, das Kind ist außerehelich in der Zeit unserer Ehe in Afrika gezeugt worden, er ist aber in der Geburtsurkunden des Kindes eingetragen, er lebt mit der Mutter des Kindes seit einigen Jahren auch hier in Deutschland zusammen, sie haben ein weiteres Kind dann hier bekommen.
Der Vertrauensanwalt der Botschaft hat auch in Afrika alles überprüft.
Die Mutter des Kindes hat die britische Staatsangehörigkeit und ist freizügigkeitsbrechtigt. (also auch darüber hat das Kind ja einen Anspruch auf die Familienzusammenführung nach Deutschland)
Was soll also so ein Test? wie ist das zu begründen?
mir geht es v.a. auch um die Frage der Kosten, die sich durch den Test natürlich nun noch mal extrem erhöhen, außerdem geht weiter Zeit verloren
Viele Grüße,
Fati