Also ich habe nun tatsächlich einen Bescheid vom OLG erhalten, wonach, aufgrund eines Art. 86 ff aus 1982 Kollisionsprecht ein Ehehinderniss vorliegen soll!
Nach Rücksprache mit einem Anwalt bekam ich die Auskunft, völlig Irrsinnig!
Ich bin rechtskräftig geschieden!
Meine Verlobte ist ledig.
Für keinen von uns liegt ein Ehehinderniss vor!
Lediglich, die Tatsache, dass ich fiktiv in Brasilien nicht geschieden bin, soll ein Hinderungsgrund sein.
Ich habe in Deutschland geheiratet und wurde auch hier wieder rechtskräftig geschieden.
Lt. Gericht, soll ich die Scheidung in Brasilien anerkennen lassen???
Es ist doch schon komisch! Ein deutsches Gericht, will, dass ich ein deutsches Urteil im Ausland anerkennen lasse, damit ich in Deutschland heiraten kann. Obwohl ich nie im Ausland geheiratet habe, soll ich meine Scheidung in Brasilien anerkennen lassen!!??
Sogar der Standesbeamte war verwirrt und nannte diese Beamtenwillkür!
Allerdings sind ihm erst einmal die Hände gebunden.
Ich kann also jeden heiraten, nur keine Brasilianerin!
Meine verlobte kann jeden heiraten, nur nicht mich!!??
Allerdings gibt es einige Art. die besagen, dass dies so nicht richtig ist.
Artikel 6 BGB
Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.
Artikel 13 BGB
Eheschließung
Artikel 14 BGB, Allgemeine Ehewirkungen.
oder dieses Urteil:
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/bverfge31_58.htmund
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/53489.html&docid=1-53489oder ähnlich:
http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/105100.html&docid=1-10510...So wie ich und mein Anwalt das Lesen, ist es gegen das
GG das man die Eheschließung verhindern will und es ist auch scheinbar nicht zulässig, in mein Grundrecht der Eheschließungsfreiheit einzugreifen.
Leider ist es in Deutschland aber so, zwei Beamte, 3 Meinungen.
In einer Internen Anweisung vom OLG konnte ich lesen, dass es scheinbar tatsächlich nicht zulässig sein soll, wenn die Ex auch aus Brasilien kommt und die Verlobte eben auch.
Nun fragt man sich, wie kann es sein, dass es klare Gesetzte gibt aber Gerichte diese nicht anwenden und Ihre eigenen Richtlinien entwerfen, die aber nicht mit deutschem Recht vereinbar sind.
Ich stelle also fest, hier in Deutschland macht jeder Staatsbedienstete das, was er möchte. bzw. wie er es von seinen Vorgesetzten vorgegeben bekommt auch wenn dies gegen die Gesetzte und sogar klaren Urteilen vom Bundesgerichtshof sind.
Was bleibt einem übrig= man muss vor Gericht ziehen und keiner weiß, was dann dabei rauskommt!
Armes Deutschland