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Familiennachzug bei Studium (Gelesen: 4.023 mal)
dk24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.05.2009 um 14:05:55
 
Hallo,
ich habe eine Frage.
Wie ist es eigentlich, wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, studiert und jemanden aus dem Ausland heiraten will?
Der Ehegatte bekommt ja ein Visum, auch wenn der LU z.B. durch Geld nicht gesichert ist bei einem deutschen Staatsangehörigen, oder gibt es etwa auch Ausnahmen? Würde mich sehr interessieren.

LG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.05.2009 um 14:13:33
 
Ja es gibt Ausnahmen. Siehe FAQ. Zwinkernd
Zitat:
Familiennachzug zu Deutschen

Bei einem Familiennachzug zum deutschen Kind oder deutschen Elternteil kommt es nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).
Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel)  ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.

Studentenstatus des Deutschen hat keine aufenthaltsrechtliche Relevanz.
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reinhard
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Antwort #2 - 06.05.2009 um 14:14:59
 
Das was Du schreibst ist richtig. Das ist die Regel.

Aber dann ist es etwas komplizierter als man hofft: Es gibt die Regelausnahme. Danach kannst Du mit der Forum-Suche suchen.

Ansonsten solltest Du die Frage konkret stellen, wenn Du eine konkrete Antwort willst. "Jemand aus dem Ausland" ist recht allgemein. Wenn Du jemanden aus Holland heiratest, bekommst Du hier eine andere Antwort als wenn es jemand aus Südossetien ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.05.2009 um 14:18:42
 
Ne aus Mazedonien. Hab Abi und möchte eigentlich anfangen zu studieren diesen Sommer.
Würde auch zu Hause wohnen und er würde halt auch hier her ziehen.
Nur da frage ich mich halt, wie die das bei der ABH sehen wegen Studienkosten etc.

Also wenn jemand da noch genauer bescheid weiß wäre es supi.

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Antwort #4 - 06.05.2009 um 14:33:27
 
dk24 schrieb am 06.05.2009 um 14:18:42:
Ne aus Mazedonien.

Nur da frage ich mich halt, wie die das bei der ABH sehen wegen Studienkosten etc.


Die ABH muss da nichts "sehen", weil es ja das Aufenthaltsgesetz gibt.

Also Du bist weiblich, deutsch und hast nichts mit Mazedonien zu tun? Kein Elternteil von dort? Schon mal die Staatsangehörigkeit gewechselt oder immer deutsch gewesen? In Mazedonien zur Schule gegangen oder nur hier?

Dann Heiraten, Zusammenziehen, und gut ist.
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Antwort #5 - 06.05.2009 um 14:33:57
 
Wo wollt ihr denn heiraten? Wenn ihr in Deutschland heiraten wollt, braucht er für das Visum in der Regel eine VE, die dann aber mit dem Erhalt der AE nach der Hochzeit hinfällig wird.

Wenn ihr außerhalb von Deutschland heiratet, kann die ABH das mit dem LU sehen wie sie will, jedenfalls kann sie das FZF-Visum nicht mit der Begründung ablehnen, der LU sei nicht gesichert. Ausnahme siehe oben.

Edit:
Schon wieder Crosspost. Durchgedreht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.05.2009 um 14:36:42
 
HAb mazedonische Eltern, mazedonische Staatsbürgerschaft und hatte überlegt die deutsche anzunehmen bzw. habe es vor. Zur Schuel bin ich hier gegangen.
Soo anscheinend stellt das wohl mal wieder nen Hindernis dar...
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reinhard
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Antwort #7 - 06.05.2009 um 14:41:53
 
Ja, wenn Du keine Deutsche bist: Fertig studieren, guten Beruf mit Einkommen finden und dann heiraten.
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Antwort #8 - 08.05.2009 um 11:42:51
 
Und wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit hätte könnten die trotzdem sagen,da ich herkunftsmäßig mazedonisch bin (z.B. meine eltern, meine frühere staatsangehörigkeit) das es nicht klappt bzw. das ich die mazedonische wieder annehmen soll?
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Antwort #9 - 08.05.2009 um 12:24:18
 
Sie können die FZF verweigern, weil man euch möglicherweise zumutet, die Ehe in Mazedonien zu leben statt in Deutschland. Können heißt aber noch lange nicht müssen. Die ABH muss schon vernünftig begründen, warum sie einem Deutschen tatsächlich zumuten will, in Mazedonien zu leben (und z.B. dafür das Studium in Deutschland abzubrechen).

Versuch mach kluch. Zwinkernd

PS: Sie werden dich aber wohl kaum auffordern, wieder die mazedonische Staatsangehörigkeit anzunehmen.
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Antwort #10 - 08.05.2009 um 12:31:04
 
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe hätte ich nicht ganz so schlechte chancen wegen dem studium?
das wääär supiiii
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Antwort #11 - 08.05.2009 um 13:10:40
 
Ich weiß es nicht wirklich, bin kein Experte. Was ich weiß, ist, dass deine (bald) ehemalige mazedonische Staatsangehörigkeit keinen zwingenden Grund darstellt, die FZF abzulehnen. Die ABH hat hier einen gewissen Entscheidungsspielraum und muss verschiedene Dinge miteinander abwägen: Schutz der Ehe, Interesse des deutschen Staates, Zumutbarkeit für dich usw. Alles relativ dehnbare Begriffe.

Überleg dir am besten selber mal alle möglichen Gründe, warum es für dich in deinen Augen nicht zumutbar wäre, nach Mazedonien zu ziehen (z.B. dein Studium, oder deine übrigen familiären Bindungen hier in Deutschland) oder jahrelang auf den Zuzug deines Künftigen warten zu müssen. Damit gibst du der ABH Argumente in die Hand, sich im Rahmen ihres Ermessens für die Zustimmung der FZF zu entscheiden, trotz ungesichertem LU. Hilfreich wäre da wahrscheinlich auch die Aussicht auf einen Job für deinen Künftigen, sobald er hier ankommt.

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Antwort #12 - 08.05.2009 um 14:13:44
 
Nachtrag: Sichtweise eines Experten zum Thema aus einem älteren Thread:

petit_canard schrieb am 03.08.2008 um 13:32:54:
tja, ich müsste Hellseher sein, um zu wissen, "wie streng" zu zuständige ABH den Fall sieht. Es kommt bei der "Zumutbarkeit der Eheführung im Heimatland des ASt" nicht nur auf die Berufsaussichten des ASt an, sondern in erster Linie darauf, wie sehr die Bekannte in D integriert ist (sprachlich, kulturell, wirtschaftlich), wie "entfremdet" sie ihrem zweiten Heimatland ist, wo ihre übrige Familie lebt, etc. Ich würde eine Ablehnung wegen nicht gesicherten Lebensunterhalts pauschal nicht ausschließen, aber die blanke Tatsache der Erwerbslosigkeit allein dürfte nicht genügen, besonders nicht, wenn sie schon über 10 Jahre in D gewohnt hat (zwischendurch nicht gewöhnlichen Aufenthalt Heimatland hatte). Letzten Endes entscheidet aber die ALA.

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Antwort #13 - 08.05.2009 um 19:09:47
 
Hmm also demnach wäre das alles nur auf gut glück..schade
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Antwort #14 - 09.05.2009 um 19:37:46
 
Nein, nicht Glück. "Pflichtgemäßes Ermessen". Das heißt, die Behörde muss sich alles angucken, was dafür und was dagegen spricht, und dann so entscheiden, wie sie es auch in vergleichbaren Fällen entscheidet.

Am besten ist es, wenn Du mit der Forumsuche die "Regelausnahme" suchst. Du findest einige Beispiele, wann Ausländerbehörde so oder anders entschieden haben, und kannst jeweils vergleichen, ob Du ähnliche Gründe oder eine ähnliche Situation hast.

Und wenn Su genug gelesen hast und Dich sicher fühlst, dass Du das Gesetz und seine Auslegung kennst, kannst Du bei Deiner Ausländerbehörde wegen eines Beratungstermins fragen. Hier leben ja viele Mazedonierinnen, Marokkanerinnen, Türkinnen und so weiter, für die Ausländerbehörde ist das Problem überhaupt nicht neu. Auch das eine Studentin nicht genug Geld für zwei hat, ist normal.

Nimm Dir mal die Zeit, 100 oder 200 Beiträge hier zu dem Thema zu lesen.
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