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Umgangsrecht als Abschiebehindernis? (Gelesen: 1.213 mal)
Serenade
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umgangsrecht als Abschiebehindernis?
04.05.2009 um 12:12:02
 
Hallo Miteinander.

Zu meiner Situation:
Ich habe mit einem Ausländer ein Kind (3,5) und wir haben im Moment ein geteiltes Sorgerecht. Da mir die Situation aber sehr viele Sorgen bereitet, werde ich in näherer Zukunft Schritte einleiten, um ihm das Sorgerecht zu entziehen.
Wenn es eine Möglichkeit gibt, ihm durch zugestandenes Umgangsrecht vor einer Abschiebung zu bewahren, wäre das die Lösung, die am ehesten für mich in Frage kommt, da ich meiner Kleinen und ihm weiterhin die Möglichkeit offen lassen möchte, Kontakt zueinander zu haben.

Die Informationen, welche ich bisher diesbezüglich vom Ausländeramt bekommen habe sind sehr vage und uneindeutig.

Kann mir hier jemand Paragraphen, Richtlinien oder gar vorliegende Rechtssprechungen nennen?

Vielen Dank im Vorraus, und freundliche Grüße,
Julia
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 04.05.2009 um 12:29:24
 
Serenade schrieb am 04.05.2009 um 12:12:02:
Die Informationen, welche ich bisher diesbezüglich vom Ausländeramt bekommen habe sind sehr vage und uneindeutig.


Das ist auch nicht verwunderlich. - Die Frage ob lediglich ein Umgangsrecht einen weiteren Aufenthalt für den betreffenden Elternteil erfordert, ist eine jeweils einzelfallbezogen zu klärende, wobei die Frage des Kindeswohls allerdings eine entscheidende ist.

Eine völlig eindeutige Prognose ist daher, zumal aus der Ferne, kaum möglich.

Im Zweifel bzw. bei konkretem Bedarf müsste daher ein entsprechend qualifizierter Anwalt (Familien-/und Ausländerrecht) beigezogen werden.

=schweitzer=
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Serenade
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.05.2009 um 12:38:13
 
Danke für die schnelle Antwort.
Also liegt es mehr oder weniger an ihm...

Liebe Grüße
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.05.2009 um 08:28:43
 
Serenade schrieb am 04.05.2009 um 12:12:02:
Da mir die Situation aber sehr viele Sorgen bereitet, werde ich in näherer Zukunft Schritte einleiten, um ihm das Sorgerecht zu entziehen.  

... steht aber oftmals im Gegensatz zu ...Serenade schrieb am 04.05.2009 um 12:12:02:
da ich meiner Kleinen und ihm weiterhin die Möglichkeit offen lassen möchte, Kontakt zueinander zu haben.  

... denn im SR-Verfahren führst du Gründe an, warum es nicht in der Lage ist, das gemeinsame SR auszuüben, bzw. warum es nicht dem Kindswohl dient.

Es mag deshalb auch Anwälte geben, die - damit deine Klage erfolgreich ist - das Umgangsrecht versuchen auszusetzen, bzw. einzuschränken.

Das wiederum könnte dann ausländerrechtlich ein aufenthaltsrechtliches Problem darstellen.
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