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Einzelfall (((Recht auf Rückkehr)) (Gelesen: 16.018 mal)
deniss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türke
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einzelfall (((Recht auf Rückkehr))
02.05.2009 um 16:12:41
 
Hallo.. ich finde eure seite echt super und toll.. und danke Allah das
ich eure seite gefunden habe..
ich bin in deutschland geboren und war bis zu meinen 17 tes lebensyahr in deutschland und habe 8 yahre die deutsche schule besucht.. Mein vater und mutter und meine 6 kleinen geschwister sind alle in deutschland und haben deutche staatsangehörigkeit..
Als ich 15 yahre alt war habe ich diebstahl gemacht und wurde zu 2 yahren und 8 monaten verurteilt..
2 yaahre war ich auf eine straafhaft dann wegen guter benehmung durfte ich ins offene anstalt..
und yeden monat durfte ich für 2 taage nach hause zu meinen eltern..als ich zu meinen 2 drittel entlassung 3 taage hatte war ich wieder für 2 taage zu hause.. dann hatt mein vater mich in die türkei gebracht.. und nun bin ich ganz aleine seit 12 yahren in der türkei..
mein vater hatt mein pass von mir weggenommen..
ich wusste nix von der aufentatsgesezt 37 Recht auf rückkehr..
als ich 21 yahre alt war habe ich einen visum geantragt aber nur
als turistischen visum.. es wurde abgelehnt..
damals hatte ich keine ahnung das ich so ein recht habe..
ich möchte yezt wissen ob ich eine chance habe..
37 abs.3 sagt das ich bis zu meinen 21 lebensyahr wieder kommen kann.. und yezt bin ich 30 yahre alt..
es tuut ganz weh
ich kann weder noch richtig türkisch schreiben oder lesen..
meine ganze familie ist in deutschland sogar meine oma opa haben auch rente von deutschland..
Habe ich eine chance..
könnte ich eine einreisesperre erhalten haben.. ???
ist es eine hertere fall von abs3
das ich 17 yahre da war und das deutsche kultur genommen haabe
als ich scheise gebaut haabe waar ich 15 yaahre alt
und bis 17 war ich in gefengnis..
Bitte bitte hilft mir..
Was meint ihr habe ich eine chance..
vor 3 taagen habe ich eure site entdeckt.. und seit 3 taagen kann ich nicht mehr schlafen vor freude.. das ich vieleicht ein recht habe auf rückkehr....

ich entschuldige mich für das deustch????
ich spreche seit 12 yahren ken deustch mehr..

die 12 yahre die ich in der türkei ohne familie und ohne deustchen menschen..
Yetz denke ich das es eine grose ehre ist mit den deustchen zu leben
das war die grööste strafe für mich ich bin yezt erwaxen und die fehler die ich mit 15 gemacht habe...


Viele grüüsse weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.05.2009 um 17:44:05
 
Hallo,

ich glaube nicht, dass Du mit dem "Rückkehrrecht" eine Chance hast. Du hast zwar 17 Jahre in Deutschland gelebt, aber dann immerhin 13 Jahre in der Türkei. Die allgemeine Sehnsucht oder die nicht ausreichende Beherrschung der türkischen Sprache ist kein Grund für einen Härtefall – Türkisch könntest Du ja lernen.

Wenn Du nach Verbüßung der Haftstrafe noch einen Aufenthaltstitel hattest und ohne Aufforderung der Ausländerbehörde in die Türkei gefahren bist, hast Du keine Einreisesperre. Was hat das Konsulat denn gesagt, als das Besuchsvisum abgelehnt wurde? Wenn eine Einreisesperre da ist, sehen sie das ja sofort im Computer und sagen das oft auch.

Wenn Du wegen der Straftat aus Deutschland ausgewiesen wurdest, also in die Türkei musstest, gibt es vermutlich auch eine Einreisesperre. Du kannst einfach die Ausländerbehörde fragen, die damals für Dich zuständig war, oder einem Verwandten oder Freund / Freundin eine Vollmacht zur Nachfrage geben.
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deniss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türke
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Antwort #2 - 02.05.2009 um 18:01:35
 
ya aber meine ganze familie oma opa vater mutter alle sind in deutsschland und ich bin da geboren warum sollte ich keinen recht haben..
ich wurde nicht ausgewiesen...
warum sollte ich ausgewiesen werden dass ist quatsch...
aber wie gesagt mein vater hatt meinen schikksal entschieden..
er hatt mein pass weggenommen von mir..
als ich 21 yahre alt war habe ich auf einen turist visum geantragt..
einen abshiebe grund für mich gib et nicht..
Aber die 17 yahre die ich da war glaube
ist keine kleine zeit..
ich bin der göste von der familie..
und 8 yahre schule besucht..
habe ich einen geburtsrecht..
und mein fall ist auf jedenfall nicht von abschiebung..
ich meine ich bin ya seit 13 yahren hier ich meine war weere wenn ich in deutschland wiederauftachen würde und sage hier ich bin wieder da..
droht mir dann eine abschiebung.. oder vileischt kriege ich eine chance...
warum darf ich meine eltern und meine 5 kleinen geschwister und oma opa onkel nichte alle nicht sehen.. ich bin ganz aleine in der türkei..
und ihc bin ya auch daa geboren warum ist das keine herte
ich waar ya beim konsulat als ich 21 yahre alt war aber habe falch visum beantragt..
turistenvisum war falsch..
ich wusste wirklich nicht das ich recht auf rück kehr haabe..
Seit 3 taagen habe ich alle sachen mir angelesen und habe allen endeckt das es um eine einreise sperre oder abschiebung handelt.. bei meinen fal ist es nicht soo..

Bitte bitte ich glaube hier in disem forum gibts bestimmt ganz ganz schöne und viele menschen die wirklisch erfahrung haben in meiner sache..

Bitte BittE kann mir wirklich jemand einen Rechtlischen Raat geben..

Viele grüsse weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 02.05.2009 um 18:30:40
 
deniss schrieb am 02.05.2009 um 18:01:35:
Bitte BittE kann mir wirklich jemand einen Rechtlischen Raat geben..

Hi dennis,
den hat Dir reinhard schon gegeben. Ich sehe
ebenso keine Chance auf eine Wiederkehr i.S.
des § 37 AufenthG.
deniss schrieb am 02.05.2009 um 18:01:35:
warum sollte ich ausgewiesen werden dass ist quatsch...

Das erscheint mir bei der von dir geposteten Haftstrafe
nicht so abwegig. 2 Jahre und 5 Monate erscheinen mir
im Alter von 15 Jahre für einen Diebstahl schon ziemlich
heftig.

deniss schrieb am 02.05.2009 um 18:01:35:
wenn ich in deutschland wiederauftachen würde und sage hier ich bin wieder da..
droht mir dann eine abschiebung.

So sieht es aus.
deniss schrieb am 02.05.2009 um 18:01:35:
ich wusste wirklich nicht das ich recht auf rück kehr haabe..

Hast Du nicht.

ende
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deniss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türke
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Antwort #4 - 02.05.2009 um 18:34:24
 
aber abs 3 sagt bis 21 ten lebensyahr..
als ich 21 war habe ich falschenvisum angetragt..
menschen könen doch fehler machen mit 15 yahren..
ich habe meine strafe verbüüst..
und yezt glaube ich das ich keine gefahr für die menscheit bin... oder nicht..
also ich meine teoretisch was würde yezt in meiner akte stehen.. ich meine steht da er ist abgehauen und ist nicht mehr  wiedergetaucht oder so was????? unentschlossen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 02.05.2009 um 20:30:54
 
Mit 15 Jahren hast Du einen Fehler gemacht. Es könnte sein, dass Du ausgewiesen wurdest und gesperrt bist. Das sagt Dir Deine Ausländerbehörde.

Mit 21 Jahren hast Du keine Wiederkehr beantragt. Das ist aber die letzte Möglichkeit nach dem Gesetz.

Jetzt bist Du 30 und hast keine Möglichkeit mehr auf "Wiederkehr". Du hast die übrigen Möglichkeiten, die alle anderen Menschen in der Türkei auch haben.

Denk außerdem an die beiden Einschränkungen im § 37:
• Du hast kein Recht auf Wiederkehr, wenn Du zum Zeitpunkt der Ausreise ausgewiesen warst oder ausgewiesen werden konntest.
• Du hast nur ein Recht auf Wiederkehr, wenn Dein Lebensunterhalt hier in Deutschland gesichert ist.

Ich denke, mit diesem Versuch hast Du keine Chance.



Ich rate Dir zu etwas anderem:

• Klär erst einmal mit deiner Ausländerbehörde, ob es eine Sperre gibt. Wenn ja: Beantrage, diese zu befristen, zum Beispiel "zum 1. Juni 2009". Wenn das klappt, kannst Du ganz normal ein Visum beantragen.

• Wenn Du ein Visum zum Besuch beantragst, musst Du belegen, dass Du danach mit Sicherheit in die Türkei zurückkehrst – sonst bekommst Du das Visum nicht. Es wäre also gut, wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit hast, dort für zwei oder drei Wochen Urlaub bekommst und nur für diese Zeit ein Visum beantragst.

Das erste Visum, was Du bekommst, wird auf jeden Fall kurz sein. Versuch nicht beim ersten Mal ein Visum für einen oder zwei Monate.
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« Zuletzt geändert: 02.05.2009 um 20:43:52 von reinhard »  
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Antwort #6 - 02.05.2009 um 21:42:10
 
Stichwort Selbstauskunft ist noch nachzuschieben.
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deniss
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Antwort #7 - 04.05.2009 um 07:47:10
 
Herr reinhard
sie haben mir sehr geholfen
ich danke ihnen ganz viel..
Es ist sehr schön zu wissen das ich auch nur füe 2 wochen nach deutschland kommen dafr und urlaub machen kann..
Sehr sehr schöön  wirklich Suupeer..
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Antwort #8 - 04.05.2009 um 08:02:08
 
Hi,

reinhard hat nicht geschrieben, dass Du für 2 Wochen kommen kannst, er hat ledig-
lich dargestellt, unter welchen Umständen das theoretisch denkbar ist.
Freu Dich also nicht zu früh.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #9 - 04.05.2009 um 08:21:34
 
also wenn ich keine sperre habe
habe ich groose chancen für 2 wochen nach deutschland zu kommen ???
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Antwort #10 - 04.05.2009 um 08:25:37
 
Du hast dann die theoretische Möglichkeit. Ob die Chance
groß oder klein ist, kann Dir hier niemand beantworten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #11 - 04.05.2009 um 08:41:42
 
auf was kuckt die Ausländerbehörde zu meinen fall
wenn ich keinen eingangsperre habe
Meinen sie kriege ich einen visum für 2 wochen..
kann das sein ???
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Antwort #12 - 04.05.2009 um 09:02:06
 
deniss schrieb am 04.05.2009 um 08:41:42:
auf was kuckt die Ausländerbehörde zu meinen fall
wenn ich keinen eingangsperre habe 

Nicht die Ausländerbehörde guckt, sondern die Botschaft. Die
Antwort auf Deine Frage hat reinhard im Prinzip schon gegeben
(Fettdruck von mir):

reinhard schrieb am 02.05.2009 um 20:30:54:
Wenn Du ein Visum zum Besuch beantragst, musst Du belegen, dass Du danach mit Sicherheit in die Türkei zurückkehrst – sonst bekommst Du das Visum nicht. Es wäre also gut, wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit hast, dort für zwei oder drei Wochen Urlaub bekommst und nur für diese Zeit ein Visum beantragst.


deniss schrieb am 04.05.2009 um 08:41:42:
Meinen sie kriege ich einen visum für 2 wochen..
kann das sein ???

Nochmal: Wir raten hier nicht. Frage die  Wahrsagerin
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Antwort #13 - 04.05.2009 um 09:05:45
 
ok

ich habe da noch eine frage..
habe ich einen geburtsrecht..
ich bin ya in deutschland geboren habe ich da ein recht die ich nicht weis ??? unentschlossen
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Antwort #14 - 04.05.2009 um 09:47:57
 
deniss schrieb am 04.05.2009 um 09:05:45:
ich bin ya in deutschland geboren habe ich da ein recht die ich nicht weis ???


Nein, ein solches "Geburtsrecht" gibt es für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht.

Es bleibt wirklich nur der Weg, den reinhard hier aufgezeigt hat.

=schweitzer=
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