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Ehegattennachzug zum Deutschen bei schwangerer Frau (Gelesen: 6.009 mal)
cenk2010
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.05.2009 um 10:05:33
 
Hallo,

gibt es eine Ausnahmeregelung bzgl. Visumverfahren bei folgendem Fall:

Deutscher Ehegatte in Deutschland, türkische Frau in der Türkei schwanger. Türkische Frau soll im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland kommen (ich möchte dass die Geburt hier in Deutschland erfolgt)

Erleichtert dies das Visumverfahren? Muss trotzdem ein A1-Test abgelegt werden?

In den türkischen Zeitungen kursieren Publikationen, dass dies ohne Probleme und A1 Test erfolgt, es diesbezüglich eine "Ausnahme" gebe.

Wer hat fundierte Kenntnisse diesbezüglich? Vielen Dank im voraus.

Cenk
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.05.2009 um 11:00:11
 
cenk2010 schrieb am 01.05.2009 um 10:05:33:
Wer hat fundierte Kenntnisse diesbezüglich?  


Lese einmal die Geschichte  von dem Mitglied "altheia" (ist zwar schon eine Weile her, deshalb über die Suchfunktion finden) .

Da wird ein ähnlicher Fall behandelt. Vielleicht hilf dir das ein wenig.
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.05.2009 um 11:01:06
 
Sie braucht kein A1 vor dem Nachzug, wenn das Kind bereits geboren ist!

Die Quelle aus dem Aufenthaltsgesetz

§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

(im §30 steht die Sprachanforderung)

Der Satz 1 Nr.1 des §28 ist aber der Familiennachzug zum  Ehegatten eines Deutschen.

Der Nachzug zum minderjärigen ledigen Kind eines Deutschen ist aber der Satz1 Nr.2 ..
Da steht nix über Spracherfordernisse

Soll das Kind in D. geboren werden, muß der Nachzug zum Ehegatten, (also mit A1) beantragt werden

Ob die Konsulate/ABH bei fortgeschrittener Schwangerschaft trotzdem dem Nachzug ohne A1 schon zustimmen, weiß ich nicht..

Grüße
Jetflyer
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.05.2009 um 11:21:14
 
jetflyer schrieb am 01.05.2009 um 11:01:06:
Sie braucht kein A1 vor dem Nachzug, wenn das Kind bereits geboren ist!

Das scheint aber im Moment noch nicht der Fall zu sein, da
cenk2010 schrieb am 01.05.2009 um 10:05:33:
türkische Frau in der Türkei schwanger.  

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Enda
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Antwort #4 - 01.05.2009 um 12:05:14
 
Das Thema wird hier kontrovers diskutiert. Folgender Thread hilft eventuell weiter:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1234743448
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Mikael321
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Antwort #5 - 01.05.2009 um 12:06:31
 
jetflyer schrieb am 01.05.2009 um 11:01:06:
Soll das Kind in D. geboren werden, muß der Nachzug zum Ehegatten, (also mit A1) beantragt werden
In letzter Zeit, sind wohl einige trotzdem mit dem Argument durchgekommen, das ein Deutscher Staatsbürger, auch das Recht hat, in D. geboren zu werden. So richtig, will sich aber da kein Experte festlegen.


Michael
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.05.2009 um 12:19:47
 
Siehe
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1232614140/
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1212934772/6#6

Update:
Der seinerzeit online nicht auffindbare Beschluss des VG Berlin ist nun hier verfügbar: http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_170...

Das AA hatte Beschwerde zum OVG eingelegt und das Visum anschließend dennoch erteilt. Der Rechtsstreit wurde sodann übereinstimmend für erledigt erklärt. Eine Kostenentscheidung des OVG wurde nicht mitgeteilt.

Siehe auch BT-Drs. 16/12182, Ziff. 28, hier, Ziff. 28.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 01.05.2009 um 12:20:50
 
@Enda

Der von dir zitierte Thread ist nicht ganz mit dem Fall des TS vergleichbar.

Der TS ist verheiratet, während in besagtem Thread es "nur" um den Freund der schwangeren Frau handelt.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 01.05.2009 um 12:27:25
 
steini007 schrieb am 01.05.2009 um 12:20:50:
Der TS ist verheiratet, während in besagtem Thread es "nur" um den Freund der schwangeren Frau handelt. 

Auch in dem von dem VG Berlin entschiedenen Fall waren die Eltern noch nicht verheiratet.
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