Hallo liebe Forumler, ich benötige Euren erfahrenen Rat. ich dachte , ich weiss eigentlich schon alles zum Thema, aber weit gefehlt.
Ich selbst bin deutscher Staatsbürger, glücklich mit meiner chinesischen Frau verheiratet, so weit alles gut.
Jetzt will ein französischer Freund seine chinesische Verlobte heiraten, und da geht es los mit den Komplikationen :
Er hat seinen Hauptwohnsitz in Frankreich, lebt und arbeitet aber seit 15 Jahren in Deutschland, Entfernung ca 130 km. Sein
Zweitwohnsitz ist hier gemeldet, er lebt aber faktisch nur in D.
Er möchte in China ( Guangzhou) heiraten.
Seine Ledigkeitsbescheinigung ( oder Ehefähigkeitszeugnis ??) denke ich mal, sollte er sich von seinem Standesamt in Frankreich beschaffen, richtig ? Er hat in der zuständigen Botschaft in Berlin ( die sind mittlerweile für standesamtliche Belange von Franzosen in D zuständig) angerufen, sie konnten oder wollten keine exakte Auskunft geben., meinten nur, er müsse "alles in China besorgen".
Was nun ??
Die alte Problematik Ehefähigkeitszeugnis vs Ledigkeitsbescheinigung.
Dies ist der erste Teil meiner Frage : wie sollte die Eheschliessung vorbereitet und durchgeführt werden ? mein Freund war noch nie verheiratet, der Wohnsitz in F ist das Haus seiner Eltern. Sollten die Dokumente französisch oder deutsch legalisiert werden ??
Der zweite Teil meiner Frage bezieht sich auf den nachfolgenden FZF Antrag und die Imigration seiner Partnerin. Sie wollen natürlich in D leben
da ja Visa für Schengen raum erteilt werden, deshalb überlege ich , auf welchem Wege die Imigration vontstatten gehen sollte.
Hintergrund . man hat meinem Freund ( ich bin seit Arbeitgeber) erzählt, dass er, da er EU Ausländer sei, vor Imigration seiner Gattin nach D Einkommen, Steuerbescheid und Wohnung nachweisen müsse.
Er hat ein geringes Einkommen ca 1200 netto, ( Lst klasse 1) und keine Lohnsteuerjahreserklärungen abgegeben. Seine Wohnung dürfte mit 50 qm gross genug sein, um die Wohnstatt nachzuweisen.
Wie ist das mit der EU Freizügigkeitsregelung ?? ich dachte immer, EU Bürger haben es einfacher als unsereins ?? Als meine Ehefrau nachzog, wurde zwar auch nach meinem Einkommen gefragt, ich weiss jedoch, dass dies kein Kriterium sein darf ( erst bei der unbefriststen AE), auch meine Wohnung hat niemanden interessiert.
Was ist sinnvoll ?? Soll seine Frau erstmal nach F imigrieren, wie ist die Rechtslage in F, wird da auch ein Sprachtest wie
A1 verlangt ??
( ich denke, da an einen spontanen "Umzug" nach der FZF)
Wie ist die beste Vorgehensweise in Anbetracht der Umstände ??
Es wäre kein Problem für meinen Freund, den Wohnsitz ganz nach D zu verlegen.
ist das wirklich so krass mit der Nachweispflicht vor
FZF ?? Diese Auskunft erhielt seine Verlobte ( die im übrigen meine Schwägerin ist, dies nur am Rande....) vom Visa Application Center, nicht vom Konsulat in Guangzhou.
Bitte helft mit weiter. ich dachte wirklich, nachdem ich meine eigene Heiratsangelegenheit durchzog, ich wüsste schon alles....
Danke vorab
jellybelly
Folgepost:Ja hallo, ich nochmals,
wollte das Thema gerade wider einstellen, da ich eine Systemmitteilung erhielt, ein Fehler wäre aufgetreten. Na hier isses ja.
Gruss
jellybelly