Viva_Peru schrieb am 28.04.2009 um 22:00:59:Kann die
AE denn überhaupt für 13 Monate erteilt werden? Habe ich da Einfluss drauf? Und was passiert wenn nicht?
Nach der Einreise wird "in der Regel" eine
AE für 3 Jahre erteilt, mitunter aber auch nur für 1 Jahr. Am besten gleich bei der Beantragung mit angeben und auch begründen, warum man mehr als 1 Jahr braucht. Wenn man der
ABH klarmacht, dass auf diese Weise vermieden werden kann, dass der Antragsteller im Falle einer Krankheit zum Sozialfall wird, sollte sie ein Einsehen haben.
Falls dennoch die Erteilung für den gewünschten Zeitraum verweigert wird, stehen die üblichen Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) offen - ob das Sinn macht, sei dahingestellt (bis das Verwaltungsgericht entschieden hat, ist das Jahr herum).
Zitat:Was genau ist eine Pflichtversicherung? Muss ich dafür zum Sozialamt? Das würde ich nicht so gerne.
Hat mit dem Sozialamt nichts zu tun. Er soll sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl melden. Pflichtversichert heisst, bei Vorliegen der Voraussetzungen ist er ab Erteilung der
AE in der GKV versichert. Wenn er sich nicht selbst bei einer anderen Krankenkasse anmeldet, gilt er automatisch als in der örtlichen AOK versichert. Natürlich weiss die GKV erst mal nichts davon
, falls er sich aber ein paar Monate später bei einer Krankenkasse anmeldet, muss er damit rechnen, dass Beiträge nacherhoben werden.
(Übrigens, wenn Du nicht bei Beginn Deines Studum beantragt hättest, von der Versicherungspflicht befreit zu werden - ich hoffe, Du hast damals gelesen, was Du unterschreibst -, wärst Du derzeit ebenfalls pflichtversichert.)
Zitat:Heute habe ich mit einer Krankenkasse telefoniert und die teilte mir mit, dass nur eine private Krankenversicherung in Frage kommt, da er noch nie vorher versichert war. Stimmt das? Ich dachte der neue § 5 Abs.1 sagt das Gegenteil.
Stimmt nicht - allerdings liegt im Moment ja noch nicht die passende
AE vor. Als ich mich seinerzeit mit dem Thema beschäftigt habe, hatte ich den Eindruck, dass die neue "Pflichtversicherung für Unversicherte" sowohl bei der GKV als auch bei der PKV immer ganz gerne unter den Teppich gekehrt wird ...
Noch eine Warnung: Ist er schon einmal in der PKV gewesen(rechtswidrigerweise sind manche Krankenkassen der Meinung, dies sei bereits beim Vorliegen einer Visumsversicherung erfüllt), kann er nicht mehr in die GKV zurück.
Linda.1001 schrieb am 29.04.2009 um 00:36:06:Es gibt auch günstigere PKV, die dann aber einen sehr hohen Selbstkostenanteil dabei haben.
Das Problem ist, überhaupt erst mal hineinzukommen. Ausser im (teuren und wenig leistungsfähigen) Standardtarif gibt es keine Annahmepflicht für die PKV und bei der Ausgangslage:
- Keine langfristige
AE- Unbekannte Vorgeschichte (d.h. Vorerkrankungen können nicht überprüft werden)
- Kein gesichertes Einkommen
dürften die meisten PKVs eine Aufnahme verweigern.
Gruß
Eduard