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Keine Krankenversicherung für Ausländer ohne Krankenvorgeschichte? (Gelesen: 6.754 mal)
besserauswandern10
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besserauswandern


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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28.04.2009 um 13:43:22
 
Folgende Problematik:
- Asiatin heiratet Deutschen und zieht 2008 nach Deutschland (nach §5 (11) SGB5 keine Versicherungspflicht, da Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts)
- Ehemann hat PKV
- Asiatin findet in 2008 keine Krankenversicherung, da die GKV eine Aufnahme verweigert und die PKV bei Patienten ohne Krankenvorgeschichte utopische Beiträge verlangen

Fragen:
- Wie sieht es im Jahr 2009 aus? Muß die GKV nicht jeden nehmen, der sich freiwillig versichern will, bzw. seit 1.1.2009 auch muß?
- Gibt es eine Schiedsstelle im Streitfall und welches Sozialgericht ist zuständig?

Vielen Dank


schweitzer Änderung:
Es geht mehr um Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, daher habe ich den Beitrag in dieses Forum verschoben.
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wendy
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Antwort #1 - 28.04.2009 um 14:50:44
 
Die Krankenversicherung bei einer GKV  ist für sie möglich. Nur ist dann halt bei euch keine Familienversicherung möglich. Folglich muss sie den vollen Beitrag zahlen.
Es ist mir unverständlich das eine GKV die Aufnahme verweigert, wenn keine andere Krankenversicherung besteht.
Mein Rat ist, dass du es bei einer anderen Kasse versuchst. Falls du eine Empfehlung haben möchtest - die gibt's per pn! Zwinkernd
LG
Wendy
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Linda.1001
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Antwort #2 - 28.04.2009 um 15:04:24
 
Eine private Krankenversicherung kann ziemlich teuer sein, wenn man nicht als Familienmitglied oder Student versichert ist. Die PKV würde sie dann nach einem Gesundheitscheck durch den Arzt aufnehmen (d.h. wenn sie keine chronischen Gebrechen hat). wenn sie chronisch krank ist, kann es sein, dass sie einen hohen Risikozuschlag zahlen muss.

Sie kann sich in der GKV anmelden, aber wie gesagt, eben nicht als Familienversicherte sondern Freiweilligversicherte. Da liegt der monatl. Beitrag bei ca. 120 €. Ist aber z.T. erheblich günstiger als eine private Krankenversicherung.

Gruß, Linda.
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ralf9000
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Antwort #3 - 28.04.2009 um 16:20:40
 
besserauswandern10 schrieb am 28.04.2009 um 13:43:22:
... Asiatin heiratet Deutschen ... und die PKV bei Patienten ohne Krankenvorgeschichte utopische Beiträge verlangen[/edit]

Fast alle PKV haben die Optionen Ehegattennachversicherung in der der Ehegatte innerhalb von 2 Monaten nach Eheschließung mit denselben Leistungen einziehen kann. Es muss allerdings der Antrag wahrheitsgemäß, insb. auch die Krankheitsfragen, beantwortet werden. Nimmt der Versicherer an, können dann Leistungen (ausser für schon bestehende Schwangerschaft) auch direkt ohne eine Wartefrist von üblichen 3 Monaten abgerufen werden.

Linda.1001 schrieb am 28.04.2009 um 15:04:24:
Eine private Krankenversicherung kann ziemlich teuer sein, wenn man nicht als Familienmitglied oder Student versichert ist. Die PKV würde sie dann nach einem Gesundheitscheck durch den Arzt aufnehmen (d.h. wenn sie keine chronischen Gebrechen hat). wenn sie chronisch krank ist, kann es sein, dass sie einen hohen Risikozuschlag zahlen muss.

Richtig, deshalb von der Ehegattennachversicherung Gebrauch machen, dann ist in der Regel kein Gesundheitscheck oder eine dokumentierte Vorgeschichte nötig.

Grüße,

Ralf.

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Viva_Peru
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Antwort #4 - 28.04.2009 um 18:51:31
 
Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem.
- Ich bin deutsche Studentin und privat über meine Eltern versichert
- Dieser Umstand lässt sich auch bis zum Ende meines Studims nicht  ändern, da ich zu Beginn unterschreiben musste meinen Versicherungszustand bis zum Ende beizubehalten
- Nun bin ich mit einem Peruaner ohne Krankenvorgeschichte verheiratet
-Wir haben keine Verpflichtungserklärung unterschrieben, aber wir wollen, wenn es eben geht auch keine Sozialhilfe o.ä. beantragen
- Er wird hier vermutlich nicht gleich Arbeit haben und als Student gilt er ja vermutlich trotzt Integrationskurs auch nicht
- Er hat gerade das Visum zur FZF bekommen

Meine Frage ist also: Wie kann er trotzdem kostengünstig versichert werden?
Ist es wirklich so, dass die GK ihn nicht versichern muss, wenn seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr als ein Jahr beträgt?
Stimmt es, dass die Aufenthaltserlaubnis zu Beginn auf ein Jahr befristet ist?

Über eine Antwort würde ich mich freuen
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Antwort #5 - 28.04.2009 um 20:34:06
 
Da er Student ist, wird er einen kostengünstigen Tarif bekommen können. Es gibt da spezielle Versicherungen, die zwar privat sind, aber gerade mal das GKV Niveau abdecken. Wenn du willst, kann ich dir via PN mal ein paar nennen.

Falls/Wenn er eine längere AE hat, kann er sich ja später selbst GKV oder PKV versichern.

Es gibt solche privaten Studentenversicherungen.

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Eduard
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Antwort #6 - 28.04.2009 um 21:00:08
 
besserauswandern10 schrieb am 28.04.2009 um 13:43:22:
Folgende Problematik:
- Asiatin heiratet Deutschen und zieht 2008 nach Deutschland (nach §5 (11) SGB5 keine Versicherungspflicht, da Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts)

Warum diese Verpflichtung? Ist der Deutsche ein "Regelausnahmefall"?
Und andererseits: wie hat sie dann eine AE bekommen, ganz ohne Krankenversicherung? Sehr merkwürdig ...

Zitat:
- Ehemann hat PKV
- Asiatin findet in 2008 keine Krankenversicherung, da die GKV eine Aufnahme verweigert und die PKV bei Patienten ohne Krankenvorgeschichte utopische Beiträge verlangen

Wenn (siehe oben) in der GKV keine Versicherungspflicht nach SGB V §5 (1) Nr. 13 vorliegt, dann bleibt aber nur die PKV. Eine freiwillige Versicherung in der GKV ist nicht möglich. (Details siehe SGB V, aber allgemein gesprochen steht die freiwillige Versicherung nur denjenigen offen, bei den eine bereits existierende Versicherung in der GKV aus bestimmten Gründen weggefallen ist; die Erklärung zur freiwilligen Versicherung muss in der Regel innerhalb kurzer Fristen abgegeben werden, sonst erlischt die Berechtigung).

Ich würde mal nach dem PKV-Basistarif fragen, der steht jedem offen, und in sozialen Härtefällen gibt es sogar Beitragsermäßigung. Zwar trotzdem relativ teuer und mit schlechten Leistungen, aber besser als gar nichts.

Zitat:
- Wie sieht es im Jahr 2009 aus? Muß die GKV nicht jeden nehmen, der sich freiwillig versichern will, bzw. seit 1.1.2009 auch muß?

Nein. Aber die PKV muss jeden nehmen, der nicht in der GKV versicherungspflichtig ist. Die seit 2009 bestehende Versicherungspflicht ist die Versicherungspflicht für Privatversicherte, die Versicherungspflicht für Unversicherte, die "dem System der GKV zuzurechnen sind", gibt es schon seit 2007.

Zitat:
- Gibt es eine Schiedsstelle im Streitfall und welches Sozialgericht ist zuständig?

PKV-Recht ist ganz normales Zivilrecht. Falls es um die GKV geht: Antrag auf Annahme stellen und einen schriftlichen Bescheid verlangen. Dieser sollte eine ausführliche Rechtsmittelbelehrung enthalten ...

Insgesamt eine verfahrene Situation. Was kann man tun:
- weiter nach einer PKV suchen, die die Frau in einen "normalen" Tarif aufnimmt
- Versicherungspflicht in der GKV durch z.B. einen sozialversicherungspflichtigen Job oder ein Studium (sfalls noch nicht 30) herstellen
- eventuell noch einmal das Thema "Sicherung des LU" überprüfen, ob nicht doch eine Versicherungspflicht in Frage kommt ...

Gruß
  Eduard
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« Zuletzt geändert: 28.04.2009 um 21:13:49 von Eduard »  
 
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Antwort #7 - 28.04.2009 um 21:12:33
 
Linda.1001 schrieb am 28.04.2009 um 20:34:06:
Da er Student ist, wird er einen kostengünstigen Tarif bekommen können. Es gibt da spezielle Versicherungen, die zwar privat sind, aber gerade mal das GKV Niveau abdecken. Wenn du willst, kann ich dir via PN mal ein paar nennen.

Falls/Wenn er eine längere AE hat, kann er sich ja später selbst GKV oder PKV versichern.

Es gibt solche privaten Studentenversicherungen.



Bitte genauer lesen!

Er hat ein langfristiges Visum/bzw. AE (FZF, jedenfalls nach der Heirat gilt immer als langfristig), d.h. eine private Versicherung für ausländische Studenten/Besucher/was auch immer kommt nicht in Frage.

Student ist er übrigens auch nicht, dazu müsste er an einer Uni immatrikuliert sein.

Zur Ausgangsfrage:
Zitat:
Ich bin deutsche Studentin und privat über meine Eltern versichert
- Dieser Umstand lässt sich auch bis zum Ende meines Studims nicht  ändern, da ich zu Beginn unterschreiben musste meinen Versicherungszustand bis zum Ende beizubehalten

D.h. Du hast Dich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der GKV freistellen lassen. Das kann man dann leider später nicht mehr widerrufen.

Im Prinzip gilt das Gleiche wie weiter oben. Allerdings scheint hier keine Verpflichtung zur Sicherung des LU zu bestehen, damit tritt die Pflichtversicherung nach SGB V §5 Abs. 1 Nr. 13 ein. Voraussetzung ist, dass nach dem Zuzug die AE für mindestens 13 Monate erteilt wird (siehe  SGB V §5 Abs. 11).
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Antwort #8 - 28.04.2009 um 22:00:59
 
Danke erstmal für die Antworten.

Kann die AE denn überhaupt für 13 Monate erteilt werden? Habe ich da Einfluss drauf? Und was passiert wenn nicht?

Was genau ist eine Pflichtversicherung? Muss ich dafür zum Sozialamt? Das würde ich nicht so gerne.

Heute habe ich mit einer Krankenkasse telefoniert und die teilte mir mit, dass nur eine private Krankenversicherung in Frage kommt, da er noch nie vorher versichert war. Stimmt das? Ich dachte der neue § 5 Abs.1 sagt das Gegenteil.



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Antwort #9 - 28.04.2009 um 22:40:03
 
Das habe ich noch vergessen: Bis jetzt hat er nur das Visum. Vorraussichtlich wird er in 3 Wochen einreisen und dann die AE und Die Arbeitserlaubnis beantragen und ja vermutlich auch bekommen.
Noch könnte ich also evtl. versuchen die AE für 13 Monate zu bekommen.

Allerdings werden wir im Juni 2010 also in einem Jahr und einem Monat (13 Monaten) Deutschland auch wieder für Studienzwecke mindestens 2 Jahre lang verlassen.
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Antwort #10 - 29.04.2009 um 00:36:06
 
Es gibt auch günstigere PKV, die dann aber einen sehr hohen Selbstkostenanteil dabei haben.

Ein gesunder junger Mann würde dadurch profitieren, dass er den Selbstkostenanteil nicht oder nur kaum nutzen muss.
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Antwort #11 - 29.04.2009 um 06:57:10
 
Viva_Peru schrieb am 28.04.2009 um 22:00:59:
Kann die AE denn überhaupt für 13 Monate erteilt werden? Habe ich da Einfluss drauf? Und was passiert wenn nicht?

Nach der Einreise wird "in der Regel" eine AE für 3 Jahre erteilt, mitunter aber auch nur für 1 Jahr. Am besten gleich bei der Beantragung mit angeben und auch begründen, warum man mehr als 1 Jahr braucht. Wenn man der ABH klarmacht, dass auf diese Weise vermieden werden kann, dass der Antragsteller im Falle einer Krankheit zum Sozialfall wird, sollte sie ein Einsehen haben.
Falls dennoch die Erteilung für den gewünschten Zeitraum verweigert wird, stehen die üblichen Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) offen - ob das Sinn macht, sei dahingestellt (bis das Verwaltungsgericht entschieden hat, ist das Jahr herum).

Zitat:
Was genau ist eine Pflichtversicherung? Muss ich dafür zum Sozialamt? Das würde ich nicht so gerne.

Hat mit dem Sozialamt nichts zu tun. Er soll sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl melden. Pflichtversichert heisst, bei Vorliegen der Voraussetzungen ist er ab Erteilung der AE in der GKV versichert. Wenn er sich nicht selbst bei einer anderen Krankenkasse anmeldet, gilt er automatisch als in der örtlichen AOK versichert. Natürlich weiss die GKV erst mal nichts davon Smiley, falls er sich aber ein paar Monate später bei einer Krankenkasse anmeldet, muss er damit rechnen, dass Beiträge nacherhoben werden.
(Übrigens, wenn Du nicht bei Beginn Deines Studum beantragt hättest, von der Versicherungspflicht befreit zu werden - ich hoffe, Du hast damals gelesen, was Du unterschreibst -, wärst Du derzeit ebenfalls pflichtversichert.)

Zitat:
Heute habe ich mit einer Krankenkasse telefoniert und die teilte mir mit, dass nur eine private Krankenversicherung in Frage kommt, da er noch nie vorher versichert war. Stimmt das? Ich dachte der neue § 5 Abs.1 sagt das Gegenteil.

Stimmt nicht - allerdings liegt im Moment ja noch nicht die passende AE vor. Als ich mich seinerzeit mit dem Thema beschäftigt habe, hatte ich den Eindruck, dass die neue "Pflichtversicherung für Unversicherte" sowohl bei der GKV als auch bei der PKV immer ganz gerne unter den Teppich gekehrt wird ...
Noch eine Warnung: Ist er schon einmal in der PKV gewesen(rechtswidrigerweise sind manche Krankenkassen der Meinung, dies sei bereits beim Vorliegen einer Visumsversicherung erfüllt), kann er nicht mehr in die GKV zurück.

Linda.1001 schrieb am 29.04.2009 um 00:36:06:
Es gibt auch günstigere PKV, die dann aber einen sehr hohen Selbstkostenanteil dabei haben.  

Das Problem ist, überhaupt erst mal hineinzukommen. Ausser im (teuren und wenig leistungsfähigen) Standardtarif gibt es keine Annahmepflicht für die PKV und bei der Ausgangslage:
- Keine langfristige AE
- Unbekannte Vorgeschichte (d.h. Vorerkrankungen können nicht überprüft werden)
- Kein gesichertes Einkommen
dürften die meisten PKVs eine Aufnahme verweigern.

Gruß
 Eduard


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Antwort #12 - 29.04.2009 um 10:06:18
 
Vielen Lieben Dank Eduardo!

Natürlich habe ich mir durchgelesen und überlegt was ich unterschreibe, aber damals war ich weder verheiratet noch eine Hochzeit in Planung.

Also werde ich wohl nochmal bei einer Krankenversicherung nachfragen und auf §5 Abs.1 beharren. Die GK muss ja bei meiner Anfrage nicht wissen, das noch gar keine AE besteht. Wenn diese sich dennoch querstellen sollte werde ich also einen Antrag stellen und darauf warten, dass dieser angenommen oder abgelehnt wird.

Was passiert allerdings, wenn dieses Prozedere etwas dauert und er in der Zwischenzeit zum Artzt muss? Ist er dann versichert?
Sollte ich sicherheitshalber eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Wenn die GK meinen Antrag ablehnt müsste ich ja theoretisch Klagen. Sowas dauert doch sehr lange und wird sehr teuer. Wäre es da nicht einfacher und günstiger eine Versicherung zB bei XXXXXXXX abzuschlißen? Das ist quasi das Gleiche wie eine GK und der Beitrag liegt bei etwa 75€ mtl. Man bedenke, dass wir uns ja insgesammt ja nur etwas über ein Jahr hier aufhalten werden. Allerdings weiß ich nicht wie hoch der Beitrag in "gewöhnlichen" GKs ist.

Interessiert sich die GK nur für die Dauer der AE oder auch für die tatsächliche Aufenthaltsdauer? Denn ich kann ja eine AE für 14 Monate bekommen und dann bleiben wir vielleicht nur 12 Monate und  2 Wochen.. oder nur 12 Monate. Es steht jetzt schon fest, dass er am 20. Mai einreist und wir vorraussichtlich anfang Juni wieder ins Ausland gehen.

Vielleicht kann ja nocheinmal jemand einen Tip geben.
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« Zuletzt geändert: 29.04.2009 um 12:20:05 von Daddy » 
Grund: Versicherungsnamen unkenntlich gemacht... 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #13 - 29.04.2009 um 10:55:09
 
Wenn GKV wg. AE für nur 12 Mte nicht geht, MUSS die PKV seit 1.1.2009 gemäß geändertem VVG und VAG ohne Gesundheitsprüfung im "Basistarif" versichern. Bei (ggf auch durch die Versicherung entstehender) Bedürftigkeit i.S.v. SGB II/SGB XII muss der Beitrag halbiert werden. Wer keinen Zugang zur GKV hat, ist sogar verpflichtet sich dort zu versichern.

Wenn die PKV nicht wollen, Ablehnung dokumentieren und Beschwerde ans BMG und ans Bundesaufsichtsamt fürs Versicherungswesen.

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Antwort #14 - 29.04.2009 um 11:25:00
 
Viva_Peru schrieb am 29.04.2009 um 10:06:18:
Wäre es da nicht einfacher und günstiger eine Versicherung zB bei Vielen Lieben Dank Eduardo!

Natürlich habe ich mir durchgelesen und überlegt was ich unterschreibe, aber damals war ich weder verheiratet noch eine Hochzeit in Planung.

Also werde ich wohl nochmal bei einer Krankenversicherung nachfragen und auf §5 Abs.1 beharren. Die GK muss ja bei meiner Anfrage nicht wissen, das noch gar keine AE besteht. Wenn diese sich dennoch querstellen sollte werde ich also einen Antrag stellen und darauf warten, dass dieser angenommen oder abgelehnt wird.

Was passiert allerdings, wenn dieses Prozedere etwas dauert und er in der Zwischenzeit zum Artzt muss? Ist er dann versichert?
Sollte ich sicherheitshalber eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Wenn die GK meinen Antrag ablehnt müsste ich ja theoretisch Klagen. Sowas dauert doch sehr lange und wird sehr teuer. Wäre es da nicht einfacher und günstiger eine Versicherung zB bei XXXXXXXX abzuschlißen? Das ist quasi das Gleiche wie eine GK und der Beitrag liegt bei etwa 75€ mtl. Man bedenke, dass wir uns ja insgesammt ja nur etwas über ein Jahr hier aufhalten werden. Allerdings weiß ich nicht wie hoch der Beitrag in "gewöhnlichen" GKs ist.

Interessiert sich die GK nur für die Dauer der AE oder auch für die tatsächliche Aufenthaltsdauer? Denn ich kann ja eine AE für 14 Monate bekommen und dann bleiben wir vielleicht nur 12 Monate und  2 Wochen.. oder nur 12 Monate. Es steht jetzt schon fest, dass er am 20. Mai einreist und wir vorraussichtlich anfang Juni wieder ins Ausland gehen.

Vielleicht kann ja nocheinmal jemand einen Tip geben.
abzuschlißen? Das ist quasi das Gleiche wie eine GK und der Beitrag liegt bei etwa 75€ mtl. Man bedenke, dass wir uns ja insgesammt ja nur etwas über ein Jahr hier aufhalten werden. Allerdings weiß ich nicht wie hoch der Beitrag in "gewöhnlichen" GKs ist.


Es ist nicht das Gleiche wie eine GKV und geht in Eurem Fall sowieso nicht.

Diese "Incoming"-Versicherungen sind im Grunde Auslandsreisekrankenversicherungen, nur mit dem Unterschied, dass man sie nicht (wie es z.B. ein deutscher Tourist machen würde) bei einer Versicherung im Heimatland, sondern im Zielland abschließt. Versichert ist nur der vorübergehende Aufenthalt in D, der Aufenthalt im Rahmen der FZF ist aber seiner Natur stets nicht vorübergehend, denn Dein Mann kommt ja hierher nicht zu Besuch, sondern um mit Dir zu leben (der geplante Umzug nach 1 Jahr ändert da auch nichts).
Natürlich kann man hoffen, dass die Versicherung nichts merkt, aber ein Risiko bleibt.

Die relevanten Abschnitte in den AGBs sind (andere Incoming-Versicherungen haben ähnliche Bestimmungen):
"... Versicherungsfähig sind gemäß der Prämienstaffel Personen, die ...  sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland ... aufhalten ...
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die im Aufenthaltsland der gesetzlichen Kranken- und/oder Pflegeversicherungspflicht unterliegen ...
Die ... ständige Wohnsitznahme in einem dieser Länder [ist] ... umgehend in Textform anzuzeigen."

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« Zuletzt geändert: 29.04.2009 um 12:21:22 von Daddy » 
Grund: siehe zitierter Post... 
 
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