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Krankenversicherung ? (Gelesen: 1.621 mal)
Safettito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung ?
24.04.2009 um 14:18:33
 
Hallo,

Hab ne Frage und zwar betrifft dies meine Freundin Sie besitzt nun eine Arbeitsberrechtigung und ist noch nicht Krankenversichert, hat Sie nun Anspruch auf eine Krankenversicherung übers Arbeitsamt ?
Müsste Sie sich davor irgendwie wo melden ?

Vielen Dank und liebe Grüsse
Tito
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 24.04.2009 um 17:25:46
 
Safettito schrieb am 24.04.2009 um 14:18:33:
Hab ne Frage und zwar betrifft dies meine Freundin Sie besitzt nun eine Arbeitsberrechtigung und ist noch nicht Krankenversichert, hat Sie nun Anspruch auf eine Krankenversicherung übers Arbeitsamt ? 


Nein, jedenfalls nicht deshalb, weil sie jetzt eine Arbeitsberechtigung hat. - Eine KV über die Arbeitsverwaltung geht nur, wenn man dort im Leistungsbezug ist. - Ansonsten müsste ggf. ein anderer Sozialleistungsträger einspringen (Sozialamt???)?

Wie war sie denn bislang versichert - sie ist doch Polin, und ist schon mehr als drei Jahre in Deutschland, wenn ich mich aus einem alten thread von Dir folgend richtig erinnere, oder?

=schweitzer=
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Safettito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.04.2009 um 15:02:04
 
Hallo,

Ja genau hatte vorher auch nen Thema aufgemacht, Sie ist seit 3 Jahren nun hier war gar nicht versichert bisher seit Einreise.

Sie ist zur Zeit Schwanger und hat jetzt die Arbeitsberechetigung erhalten, Leistungen könnte Sie jetzt in Anspruch nehmen oder ?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.04.2009 um 12:50:42
 
Moin,

Safettito schrieb am 25.04.2009 um 15:02:04:
Sie ist zur Zeit Schwanger und hat jetzt die Arbeitsberechetigung erhalten, Leistungen könnte Sie jetzt in Anspruch nehmen oder ?


Sie möge einen Antrag auf Leistungen nach SGB II stellen, mit aufwändiger Ernährung und Erstausstattung. Bei Erfolg ist sie ab Antragstellung gesetzlich krankenversichert.

Gruß, ULF
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