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Zustimmung der Ausländerbehörde ist bis 18.06.2009 gültig, vorher Einreise??? (Gelesen: 2.769 mal)
rycon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zustimmung der Ausländerbehörde ist bis 18.06.2009 gültig, vorher Einreise???
23.04.2009 um 12:36:21
 
Heute morgen erhielt ich folgende Nachricht von der deutschen Botschaft in Manila:

"Die Zustimmung der Ausländerbehörde ist bis 18.06.2009 gültig. Das Visum kann bei gleichzeitiger Einreise von Frau Lischka und Ihrem gemeinsamen Kind ausgestellt werden."

Meine Frau wurde erst am 7.4. informiert, das sie sich das Visum abholen kann ( obwohl schon vor Mitte März von der ABH bewilligt und der deutschen Botschaft bescheid gesagt wurde ).

Heißt das etwa, das meine Frau bis zum 18.6. hier sein muß? Das ist aus organisatorischen Gründen unmöglich, und meine Frau kann auch net alleine fliegen ( nicht mit einem 4 Monate alten Baby ). Geplant war die Ausreise am 20.6.2009.
Ich hab mit meiner Ausländerbehörde gesprochen; die sagen, das ist Angelegenheit der Botschaft.
Hoffe, jemand hat eine Idee, was ich noch tun kann.

Aufgrund organisatorischer Gründe kann meine Frau aber vor dem 20.6. nicht einreisen ( der philippinische Pass zur Ausreise fehlt ).

Danke

rycon
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Mick
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Antwort #1 - 23.04.2009 um 12:38:10
 
Hi,
das sollte bedeuten, dass die Botschaft bis zum 18.06. das
Visum in den Pass geklebt haben muss. Dieses dürfte dann
drei Monate gültig sein.

Änderung:
Es reicht, wenn Du einmal auf "Speichern" klickst. Habe drei
Postings von Dir gelöscht.
LOL, jetzt habe ich auch den Beitrag mit Daddys "Edit" er-
wischt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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rycon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zustimmung der Ausländerbehörde ist bis 18.06.2009 gültig, vorher Einreise???
Antwort #2 - 24.04.2009 um 05:35:12
 
Klare Aussage der ABH war aber, das meine Frau mit dem ( deutschen ) Baby spätestens bis zum 18.6. hier in Deutschland sein muß.

Können die sowas als Bedingung stellen??

Wenn meine Frau dann erstmal hier ist, dann können die sie doch nicht wieder abschieben, oder?? Ich meine, sie ist die Mutter meines Kindes.

Grüße
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rycon
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zustimmung der Ausländerbehörde ist bis 18.06.2009 gültig, vorher Einreise???
Antwort #3 - 25.04.2009 um 14:30:54
 
Aber die Aussage der Ausländerbehörde war ganz klar. Meine Frau muß bis zum 18.6. hier sein. Sonst verfällt das Visum. Können die denn solche Auflagen machen???

Andererseits: Meine Frau war bei der Botschaft und läßt sich jetzt das Visum in den Pass machen  (dauert bis zum 30.4. ). Sie meint, das wäre ein Dauer-Visum.

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Mick
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zustimmung der Ausländerbehörde ist bis 18.06.2009 gültig, vorher Einreise???
Antwort #4 - 25.04.2009 um 14:54:54
 
Warte mal ab, was genau im Visumskleber geschrieben steht,
dann sehen wir weiter.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #5 - 25.04.2009 um 16:07:05
 
Zitat:
Aber die Aussage der Ausländerbehörde war ganz klar. Meine Frau muß bis zum 18.6. hier sein. Sonst verfällt das Visum. Können die denn solche Auflagen machen???


Ist wirklich der genaue Wortlaut des Textes bekannt?
Ich glaube hier gibt es  Missverstaendnisse in der Kommunikation und zum Text.

Sorry, kann mich Mick nur anschliessen,
wenn ABH einen solchen Text in die Zustimmung aufnehmen dann schreiben Sie allgemein Zustimmung gilt bis (dann mit Datum) oder fuer 3 Monate (d.h. ab Erteilung der Zustimmung oder Zugang der Zustimmung), in diesen 3 Monaten muss das Visum (Einreisevisum, kann und wird ueblicherweise fuer 90 Tage mit 1 Einreise erteilt) dann erteilt werden, auf den Termin der Einreise oder der Vorsprache bei der ABH zur Beantragung der AE haben wir keinen Einfluss, ist eigentlich auch egal.
Nur eines, die Einreise muss solange das Einreisevisum gueltig ist erfolgen.

Falls das Visum in dieser Zeit nicht erteilt werden kann, wendet sich das Konsulat/Botschaft oft direkt erneut an die ABH und fragt dort wegen Fristverlaengerung nach, dazu werden dann die wichtigen Gruende die eine rechtzeitige Visumserteilung verhinderten der ABH mitgeteilt, diese gewaehrt dann im Regelfall eine laengere Frist.

Man will verhindern, das heute Antrag gestellt und genehmigt wird, eine Einreise aber erst in einem Jahr bei geaenderten Sachverhalt erfolgt.
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rycon
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zustimmung der Ausländerbehörde ist bis 18.06.2009 gültig, vorher Einreise???
Antwort #6 - 30.04.2009 um 16:32:05
 

Meine Frau hat jetzt ein Besuchervisum (?) bekommen, gültig für den Zeitraum vom 20.6.2009 bis zum 17.9.2009. Also war die Aussage vom der ABH vom 18.6. doch falsch. Gut, kann ja passieren.

Was muß ich alles erledigen, wenn sie dann hier ist?

Denn eigentlich möchten wir, das sie für immer hier bleibt. Wir haben eine gemeinsame Tochter ( 3 Monate alt, deutscher Pass ).

Einreise sollte zum 20.6. erfolgen. Darf nur zusammen mit dem Baby erfolgen.

Hoffe, damit hat schon jemand Erfahrung.

Grüße

rycon
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Antwort #7 - 30.04.2009 um 17:41:45
 
Zitat:
Besuchervisum (?) 


Was steht denn im Visasticker?
Kat C = Besuchsvisum
oder
KAt D = nat. Visum

ansosnten Text der Auflagen und Bedingungen lesen
der text bei Besuchsvisum lautet anders..
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