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Hochschulzugang Medizin (Gelesen: 5.586 mal)
annabell1
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15.04.2009 um 21:24:15
 
Liebe i4a!

Vielen Dank mal wieder für eure tolle Arbeit!

Ich hab ne ziemlich spezielle Frage, aber vielleicht ist ja doch mal wieder ein Einzelschicksal oder ein schlauer i4a-ler da, der doch einiges zum Thema weiss...

Mein Mann ist liberianischer Staatsbürger und hat in Ghana Zahnmedizin studiert (an der grössten Uni hier, also Anabin Rating H+).
Wir überlegen nach Deutschland umzusiedeln, sehen die Möglichkeiten, dass er als Zahnarzt in Deutschland arbeiten kann als eher gering an. Ich selbst bin Humanmediziner und so kamen wir auf den Gedanken, ob es möglich wäre, dass er in Deutschland ein, optimalerweise verkürztes, Humanmedizinstudium dranhängen kann, (Ärzte werden eher gesucht als Zahnärzte). Weiss jemand näheres über Zulassungsverfahren (spez. zulassungsbeschränkte Studiengänge) von nicht EU-Bürgern; insbesondere mit bereits abgeschlossenen "fachnahem" Studium; gibt es Erleichterungen da er mit mir verheiratet ist, an welche Stellen kann muss/kann man sich wenden ausser ZVS (da hab ich schon recherchiert)?
Vielen Dank für legliche Tipps!

Lg aus Ghana

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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.04.2009 um 22:22:58
 
Hallo Annabell,

dein Anliegen ist zwar nichts direkt ausländerrechtliches, aber schau mal hier rein: http://www.baek.de/page.asp?his=1.109.111.3349

Vielleicht hilft dir das schon mal weiter...
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annabell1
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Antwort #2 - 15.04.2009 um 22:47:19
 
Danke Sphynx,

ja ich weiss, nicht direkt ausländerrechtlich... als "binationale" ist das mit den Anerkennungen ausländischer Ausbildungen ja auch ein Thema und ich weiss nicht, welches Forum ausser diesem einen grösseren Wissenspool hat Zwinkernd
Danke für den link, aber das Problem ist primär nicht die Erlaubnis in seinem Beruf zu arbeiten (und dafür gibt's die Zahnärztekammer Infos, die kenn ich schon), sondern, wir suchen Möglichkeiten und versuchen die Chancen für ein Humanmedizinstudium an ner deutschen Uni auszuloten... wo lässt man den als Ausländer seine Zeugnisse anerkennen, gib es da ne zentrale Stelle in Deutschland, oder hat jede Uni/jedes Bundesland seine eigenen Vorgaben? Danke!
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Ulf
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Antwort #3 - 16.04.2009 um 12:08:19
 
Moin,

annabell1 schrieb am 15.04.2009 um 21:24:15:
Weiss jemand näheres über Zulassungsverfahren (spez. zulassungsbeschränkte Studiengänge) von nicht EU-Bürgern; insbesondere mit bereits abgeschlossenen "fachnahem" Studium;


Ich schätze, man hat je nach örtlicher Anerkennungspraxis Chancen, nicht im ersten Jahr der Humanmedizin einsteigen zu müssen.

Gruß, ULF
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Antwort #4 - 16.04.2009 um 13:48:52
 
Hallo anabell,

annabell1 schrieb am 15.04.2009 um 22:47:19:
wo lässt man den als Ausländer seine Zeugnisse anerkennen,


Dazu gibt es
hier
Informationen.

Ansonsten empfehle ich direkten Kontakt zu ein oder meheren deutschen Hochschulen herzustellen, die ein entsprechendes humanmedizinisches Studium anbieten. Manche Hochschulen haben auch eine Art Ausländerbeauftragten - auch das Studentenwerk bietet Beratung für ausländische Studenten an und könnte ggf. vermittelnd oder helfend tätig werden.

Eventuell ist auch
dies hier
noch eine Adresse, die weiterhilft.

(Blaues bitte jeweils klicken!)

=schweitzer=
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Antwort #5 - 16.04.2009 um 23:43:59
 
annabell1 schrieb am 15.04.2009 um 21:24:15:
Ich selbst bin Humanmediziner und so kamen wir auf den Gedanken, ob es möglich wäre, dass er in Deutschland ein, optimalerweise verkürztes, Humanmedizinstudium dranhängen kann

Zahnmediziner können ein Humanmedizinstudium nicht wesentlich verkürzen - umgekehrt ginge es.

annabell1 schrieb am 15.04.2009 um 21:24:15:
Weiss jemand näheres über Zulassungsverfahren (spez. zulassungsbeschränkte Studiengänge) von nicht EU-Bürgern

Im Fall deines Ehemannes ist die ZVS nicht zuständig, er muss sich direkt bei den Hochschulen bewerben.


ulf schrieb am 16.04.2009 um 12:08:19:
Ich schätze, man hat je nach örtlicher Anerkennungspraxis Chancen, nicht im ersten Jahr der Humanmedizin einsteigen zu müssen.

Für die Anrechnung eines Studienjahrs braucht man 6 große oder je 4 große und kleine äquivalente Scheine - wenn das Zahnmedizinstudium in Ghana ähnlich aufgebaut ist wie das in Deutschland, ist das fast ein Ding der Unmöglichkeit (nur an ganz wenigen Unis haben die Zahnmedizinstudenten noch Praktika, die den vorklinischen Praktika der Humanmedizinstudenten gleichwertig sind).

Gruß,
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annabell1
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Antwort #6 - 17.04.2009 um 18:59:37
 
Vielen Dank für alle Tipps!

Da liegt wohl noch einiges vor uns.

Mir fällt auf, dass es keine "Zentralstelle" für Deutschland in diesen Dingen gibt, alles scheint auf Bundeslandebene (Zeugnisanerkennung) oder jeweils an den einzelnen Unis organisiert zu sein, was es natürlich noch schwieriger macht und u. U. auch kostenintensiver für Fälle wie unseren. Das gilt übrigens auch bzgl einer Berufserlaubnis für (Zahn)mediziner. Denn wir wissen ja noch nicht einmal, wo wir in Deutschland hinziehen würden, wenn...  Traurig na wohl dahin, wo ich zuerst mal einen Job bekäme...

Wird da wohl im Rahmen des befürchteten Fachkräftemangel mal ein Umdenken stattfinden? Nun wir werden sehen, ich denke es wäre wünschenswert...

@bch82
bch82 schrieb am 16.04.2009 um 23:43:59:
Für die Anrechnung eines Studienjahrs braucht man 6 große oder je 4 große und kleine äquivalente Scheine


Meinst Du dies gilt für jede Uni/Bundesland gleich? (siehe Argumente oben) Kannst Du mir sagen, von welcher Uni Deine Infos stammen? Danke.

bch82 schrieb am 16.04.2009 um 23:43:59:
Im Fall deines Ehemannes ist die ZVS nicht zuständig, er muss sich direkt bei den Hochschulen bewerben.


Zu guter letzt noch: gibt es offizielle Zahlen, wie viele Bewerbungen von Ausländern fachabhängig und Uni-abhängig auf viele freie Plätze im Semester eingehen?
Das könnte eine Hilfestellung bei der Auswahl sein (wie erwähnt, sind Zeugnisanerkennungen ja Bundeslandabhängig ( Griesgrämig) und kostenpflichtig (verständlich).

Vielen Dank für weiteren Input, aber jetzt sind wir schon wieder ein Stück weiter.

LG aus Ghana
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Linda.1001
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Antwort #7 - 17.04.2009 um 19:33:31
 
www.uni-assist.de

ist so eine Art ZVS für äusländische Studienbewerber.

Aber warum lasst ihr euch nicht die Approbation aus Ghana anerkennen? So schlecht stehen die Chancen für Zahnmediziner in DE gar nicht.

www.medi-learn.de/foren  (man verzeihe mir bitte, dass es sich um ein anderes Forum handelt Zwinkernd )

stell doch mal hier deine Frage. Smiley

Lg und gutes Gelingen.
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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

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bch82
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Antwort #8 - 17.04.2009 um 19:50:18
 
annabell1 schrieb am 17.04.2009 um 18:59:37:
Meinst Du dies gilt für jede Uni/Bundesland gleich? (siehe Argumente oben) Kannst Du mir sagen, von welcher Uni Deine Infos stammen? Danke.

Die Anzahl der benötigten Scheine pro anzurechnendem Fachsemester ist in allen Bundesländern gleich. Für die Anerkennung von Studienleistungen und Anrechnung von Studienzeiten auf das Humanmedizinstudium ist das Landesprüfungsamt in Nordrhein-Westfalen zuständig, wenn der Antragsteller im Ausland geboren wurde und noch keinen Studienplatz hat. Sobald der Antragsteller an einer deutschen Hochschule Humanmedizin studiert, wird das LPA des entsprechenden Bundeslandes zuständig.

Merkblatt des LPA NRW

Viele andere LPAs stellen auch ihre Merkblätter als PDF online zur Verfügung, aber der Inhalt ist sinngemäß gleich.


annabell1 schrieb am 17.04.2009 um 18:59:37:
Zu guter letzt noch: gibt es offizielle Zahlen, wie viele Bewerbungen von Ausländern fachabhängig und Uni-abhängig auf viele freie Plätze im Semester eingehen?

Das könnte man wohl am ehesten direkt bei den Wunschunis erfragen.

Linda.1001 schrieb am 17.04.2009 um 19:33:31:
Aber warum lasst ihr euch nicht die Approbation aus Ghana anerkennen?

Nicht-EU-Bürger bekommen keine Approbation.

Gruß,
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Antwort #9 - 17.04.2009 um 20:39:14
 
Zitat:
Nicht-EU-Bürger bekommen keine Approbation


aber ggf. dann eine Berufserlaubnis mit/ohne Auflagen...
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annabell1
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Antwort #10 - 17.04.2009 um 21:08:29
 
@bch82

Danke, sehr hilfreich!

@Linda.1001

bin grad bei Uni-Assist am nachforschen, und hab schon im medi-learn gelesen, aber (noch) nicht gepostet, bin also dran an der Sache Zwinkernd

Linda.1001 schrieb am 17.04.2009 um 19:33:31:
Aber warum lasst ihr euch nicht die Approbation aus Ghana anerkennen? So schlecht stehen die Chancen für Zahnmediziner in DE gar nicht.


Da Du fragst, muss ich leider nochmal "politisch" werden:

Das LPA NRW schreibt hierzu:
"Für die Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis ist das Landesprüfungsamt nicht zuständig. Hierüber entscheidet die jeweils zuständige Landesbehörde"

Und da ist es nunmal so, das jedes Bundesland seine eigene Regeln hat, z. B. werden die Gebühren einer sog. "Gleichwertigkeitsprüfung" durch welche man eine Berufserlaubnis erlangen kann vom LPA Oberbayern auf ca. 5000 Euro geschätzt. Und danach hat man erstmal die Berufserlaubnis für NUR Oberbayern! Und wir wären ja grundsätzlich deutschlandweit einsatzbereit. Stellt sich also wieder die Frage, wie viele Prüfungen man als deutsch verheirateter Ausländer dann ablegen soll, um evtl. in seinem Beruf arbeiten zu können (vom finanziellen Aspekt mal ganz abgesehen)!
Nun muss man wirklich auf ein politisches Umdenken hoffen und wenn möglich seinen Beitrag dazu leisten! What a brain waste!

Also, ich forsche weiter... und arbeite derweil als Humanmediziner in Ghana, obwohl sich in meinem Land ein Ärztemangel abzeichnet...

Still hope and searchin,

Grüsse aus Ghana
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Antwort #11 - 17.04.2009 um 21:22:10
 
Hallo Annabell, leider ist Michael321 gerade im Urlaub, der könnte dir bestimmt einiges darüber erzählen, seine Frau hat Ähnliches mit einem weißrussichen Medizinstudium hinter sich.

da Du aber Kosten von 5K€ für eine Berufserlaubnis ansprichst... Schau mal in anderen Gegenden D., im Osten gibt es Regionen, da gibt es noch eine Prämie hinzu, wenn sich dort ein Arzt niederläßt..

Oberbayern ist genau das andere Extrem Schockiert/Erstaunt

GRüße
Jetflyer
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Antwort #12 - 17.04.2009 um 21:59:51
 
Hi,

also ich weiss von einer Freundin, die im Irak in Humanmedizin approbiert hat, hier (NRW) auch so eine Gleichwertigkeitsprüfung ablegen musste, die gaaar nicht so leicht ist. Wie es mit den Kosten aussieht hier in NRW weiss ich leider nicht zu sagen, aber so teuer (5000 €) war es nicht. Kommt doch lieber nach NRW. Zwinkernd

Ganz richtig, wenn er sich die Approb. für Zahnmedizin anerkennen lassen will, dann muss er sich an die zuständige Ärzte- bzw. in deinem Fall an die Zahnärztekammer wenden.

Wie wäre denn folgendes Procedere: Versuch doch für deinen Mann eine Weiterbildunbgsstelle (z.B. Prothetik o.ä.) an einer Zahnklinik oder Uniklinik zu kriegen. Es gibt da einen bestimmten Paragraphen in der Weiterbildunbgsordnung §5 a oder so ähnlich, aber da können dir die von Medilearn besser weiterhelfen.

Oder ein anderes Procedere:
Versuche über Uni-Assist oder die ZVS (ich weiss nicht wie es für Ehegatten von Deutschen der Fall ist...)
einen Zweitstudienplatz für HUMANMEDIZIN zu kriegen mit der Begründung dein Mann wolle zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurg weiterbilden.

Das wären meine Anregungen.


Lg
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Antwort #13 - 17.04.2009 um 22:04:02
 
Hi Jetflyer,
danke für den Tipps mit Mickael321, hab mit ihm vor diesem posting schon per PN Kontakt aufgenommen und dann hab ich mich doch noch entschieden meinen Fall hier zu posten- und bin ganz sehr froh drüber, denn es scheint ja echt ein politischer hotspot zu sein!

Bzgl. Osten, ich bin da so einigermassen auf dem Laufenden, wär auch bereit Hausarzt zu sein, egal wo, aber wir brauchen halt ne Perspektive für meinen Mann, der nun mal in Ghana ausgebildeter Zahnarzt ist und ich will wirklich nicht, dass er in D nur Hilfsarbeiterjobs macht... haben auch schon über eine Ausbildung für ihn nachgedacht (Krankenpfleger werden auch gesucht- ja wir haben uns schon selbst "runtergehandelt") oder nen Master. Mein Ziel ist es momentan, dass die Familie nicht auseinandergerissen wird, wir geniessen gerade das Babyjahr unseres ersten Kindes Smiley

nun, life is no race, wir werden weiterforschen....

Hi Linda.1001,

zu Thema MKG, da bin ich auch schon dran Zwinkernd, hatte den gleichen Gedanken wie Du!

Und apropos Weiterbildungsstelle, da hab ich leider gar keine Ahnung, wie einfach oder schwer das wäre, aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt...

Auf jeden Fall tausend Dank für alle Anregungen, dass Ihr Euch alle Zeit nehmt und eure Gedanken mit uns teilt!
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« Zuletzt geändert: 17.04.2009 um 22:33:29 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt 
 
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Antwort #14 - 18.04.2009 um 09:58:12
 
Linda.1001 schrieb am 17.04.2009 um 21:59:51:
Oder ein anderes Procedere:
Versuche über Uni-Assist oder die ZVS (ich weiss nicht wie es für Ehegatten von Deutschen der Fall ist...)
einen Zweitstudienplatz für HUMANMEDIZIN zu kriegen mit der Begründung dein Mann wolle zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurg weiterbilden.

Wie gesagt, die ZVS ist nicht zuständig und wenn sie es wäre, würde das Humanmedizinstudium zulassungsrechtlich nicht als Zweitstudium gelten, weil das "Erststudium" im Ausland abgeschlossen wurde.

Gruß,
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