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Hochschulzugang Medizin (Gelesen: 5.591 mal)
Mikael321
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Antwort #15 - 27.04.2009 um 09:46:28
 
annabell1 schrieb am 17.04.2009 um 21:08:29:
hat, z. B. werden die Gebühren einer sog. "Gleichwertigkeitsprüfung" durch welche man eine Berufserlaubnis erlangen kann vom LPA Oberbayern auf ca. 5000 Euro geschätzt.


Ich kann da nur für NRW sprechen. ( Kann mir aber in Bayern nicht viel mehr vorstellen )

1. Antrag auf eine § 10 Zulassung                             165 EU
2. Medizinische Untersuchung                                     25 EU
3. Gleichwertigkeitsprüfung                                       150 EU
4. Antrag auf § 10 Zulassung ohne Beschränkung       165 EU
5. Deutsche Staatsbürgerschaft                                 255 EU
6. Antrag auf Approbation                                         115 EU
7. Übersetzungen u.s.w.      ca.                                 300 EU

Waren so knapp 1200 EU, verteilt über 2 Jahre. Da meine Frau aber quasi von der ersten Minute an ein Gehalt bekommen hat, und man die Kosten für die notwendige Einbürgerung, wohl auch so hätte berappen müssen, sollte das zu schultern sein. Außerdem habe ich zb. die Kosten für die Einbürgerung, und Sprachkursen nach einigen Diskussionen mit dem Finanzamt, auch abgesetzt bekommen. ( ohne b1/B2 Kurs gibt es keine Arbeitserlaubnis , ohne Staatsbürgerschaft keine Approbation )

Man muss ( soll ) als Arzt natürlich auch ein paar Kurse machen, die auch Geld kosten. Und die sind nicht billig ! Aber die Kosten haben Deutsche Ärzte auch. ( Notarzt Kurs ca. 600-1000 EU ) Dafür gibt es dann später, zwischen 20 EU -80 EU, pro Einsatz extra . 4 Einsätze in einer Schicht sind normal.




Michael


Linda.1001 schrieb am 17.04.2009 um 21:59:51:
Ganz richtig, wenn er sich die Approb. für Zahnmedizin anerkennen lassen will, dann muss er sich an die zuständige Ärzte- bzw. in deinem Fall an die Zahnärztekammer wenden
Die ist nicht dafür zuständig. Zumindest jetzt noch nicht. Bei uns war es der Regierungsbezirk. Kann aber auch der Kreis sein. Einfach mal bei der Stadt nachfragen, welche Stelle für Approbationen zuständig ist. Die ist dann auch für die Berufserlaubnis zuständig. ( Nicht mit Arbeitserlaubnis verwechseln, die automatisch bei der AE erteilt wird )

Bei Zahnärzten ist es IMHO einfacher, als bei Human Ärzten. Nach Ablegen der Prüfung, 1 Jahr arbeiten als ASSI und der Deutschen Bürgerschaft, ( und damit Approbation ) kann er gleich ne Praxis aufmachen ( oder in eine Gemeinschaft einsteigen), oder für gutes Geld in einer Klinik, oder zb. bei der Bundeswehr einsteigen. ( Die suchen immer ) Und das dann direkt als Oberstabsarzt . ( Major ) Durchgedreht


Michael
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« Zuletzt geändert: 27.04.2009 um 19:18:31 von Tippi » 
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Antwort #16 - 27.04.2009 um 18:20:03
 
Hallo Michael und alle, die diese Thema interessiert und die uns hier so nett beraten, hab mal ein pdf der Regierung von Oberbayern drangehängt, damit ihr selber lesen könnt, was ich recherchiert habe (bzgl der 5000 Euro!)... würd mich natürlich sehr freuen, wenn es anderswo in Deutschland vernünftiger zugehen würde!

lg aus Ghana

Da wär noch was: ich kann auf www.anabin.de die Uni, an der mein Mann sein Grundstudium absolviert hat, finden, zum klinischen Abschnitt geht's dann an die Ghana Medical and Dental School in Accra, die kann ich nicht finden, auch nicht, dass man in Ghana überhaupt Zahnarzt werden kann, aber ich kenne sowohl einen ghanaischen Arzt und einen Zahnarzt (älter und nicht persönlich), die hier studiert haben und nun in Deutschland respektive USA arbeiten.
Ich hab Anabin schon eine mail geschrieben, da es auf der webpage heisst, man soll fehlende Infos melden, aber da hat mir bisher noch keiner geantwortet. Was meint Ihr dazu?
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« Zuletzt geändert: 27.04.2009 um 19:19:17 von Tippi » 
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Mikael321
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Antwort #17 - 27.04.2009 um 19:06:59
 
annabell1 schrieb am 27.04.2009 um 18:20:03:
würd mich natürlich sehr freuen, wenn es anderswo in Deutschland vernünftiger zugehen würde!
Also wie schon geschrieben gilt nur für NRW.

Früher ( 2002 und davor ) gab es ein Gutachter System. Jeder ausländische Arzt konnte bei uns arbeiten, ( Temporär ), und dann ein Gutachten anfertigen lassen. Meist vom eigenen Chef . ( Deshalb auch Chefarztgutachten genannt ) Das Gutachten erstreckte sich auch auf den Facharztbereich. Damit wurde aber viel Schindluder getrieben, und plötzlich wurden zb. Russische Augenärzte, zu deutschen Internisten / Allgemeinmedizin Fachärzten, mit quasi Null Erfahrungen auf den jeweiligen Gebieten.

Dies wurde dann um 2002 geändert. ( IMHO jetzt in allen Bundesländern ) Es wurde die Gleichwertigkeitsprüfung eingeführt, und zeiten zum Facharzt kann man sich zwar ( schwer !) anrechnen lassen, die Prüfung muss man aber in D. ablegen !

Ich habe nun den Text gelesen, und komme zu dem Schluss, das Bayern ( haben wenig Ärztemangel ) die Methoden gemischt haben. Neben Prüfung also noch ein Gutachten, das ziemlich teuer ist. ( so wie ich das Interpretiere ) Deshalb wäre es wohl nicht schlecht, sich ein Bundesland auszusuchen, die das liberaler händeln.

Aber Achtung ! Es ist das Amt zuständig, wo in Deutschland das erste mal der Wohnsitz genommen wird ! Bei der Prüfung meiner Frau waren auch Leute aus Sachsen ( die hatten damals noch kein Prüfung ). Die sind aber erst später umgezogen, aber zuständig bleibt der erste Aufenhalt, bzw. wo der Antrag auf Berufserlaubnis das erste mal gestellt wird. ( Genau habe ich das nie rausfinden können )

Michael
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