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vorbestraft- fzf zum kind (Gelesen: 2.068 mal)
ilayda63
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mein kleiner engel


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09.04.2009 um 14:37:47
 
hallo ihr lieben.....
eine ganz kleine frage mal...

meine freundin hat einen kind dessen vater ist auslander und hat vorher in dt gelebt und ist dann zurück heimatland ist aber vorbestraft hat seine strafe abgesessen.hat er eine chance wieder nach dt zu kommen und für sein kind zu sorgen durch fzf zum kind? oder werden die auch abgelehnt?

vielen dank
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Ulf
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Antwort #1 - 09.04.2009 um 14:48:49
 
Moin,

ilayda63 schrieb am 09.04.2009 um 14:37:47:
meine freundin hat einen kind dessen vater ist auslander und hat vorher in dt gelebt und ist dann zurück heimatland ist aber vorbestraft hat seine strafe abgesessen.hat er eine chance wieder nach dt zu kommen und für sein kind zu sorgen durch fzf zum kind? oder werden die auch abgelehnt?


Er möge bei der zuständigen ABH seine Einreisesperre befristen lassen. Sollte er seine Strafe nicht bis zum letzten Tag abgesessen haben, muß er das ggf. nachholen, wenn er keine Aussetzung zur Bewährung erreichen kann (wenn es um eine deutsche Freiheitsstrafe ging).
Die Vaterschaft ist niet- und nagelfest dokumentiert? Wie steht es um die elterliche Sorge?

Gruß, ULF
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ilayda63
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Antwort #2 - 09.04.2009 um 18:12:18
 
die vaterschaftsannerkennung muss noch gemacht werden ...haftstrafe hat er im ausland bekommen.in deutschland hat er allerdings auch eine haftstrafe bekommen ist aber einige jahre her.er konnte sich irgendwie aussuchen wegen freiwillie ausreise.

vielen dank
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ilayda63
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Antwort #3 - 10.04.2009 um 13:08:50
 
So kann jetzt ein paar mehr Details geben

Er ist in TR geboren dann als kleinkind nach DE eingereist. mit 18 jahren ist er frewillig durch eine haftstrafe in DE ausgereist. mittlerweile ist er 34 jahre und sitzt eine andere haftstrafe in TR ab. wenn er wieder im freien ist wird vaterschaftsannerkennung gemacht. Hat er dann eine chance das FZF zum kind zu bekommen? kann es sein das die strafe verjaehrt ist?
vater des kindes ist NİCHT in der geburtsurkunde eingetragen.

vielen dank schonmal
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reinhard
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Antwort #4 - 10.04.2009 um 13:34:23
 
Wenn er wegen einer Verurteilung ausreisen musste, ist er vielleicht gegen eine Wiedereinreise gesperrt. Das kann er durch eine Selbstauskunft herausfinden. Wenn er eine Sperre hat, muss er deren Befristung (= Aufhebung zu einem bestimmten Datum) beantragen. Bei der Entscheidung würde auch berücksichtigt, warum er damals verurteilt wurde und ob er seitdem gesetzestreu und straffrei gelebt hat.

Vaterschaft und Sorgerecht mussen gegenüber den Behörden geklärt werden.

Ob er dann ein Visum bekommt, kann hier sicherlich niemand sagen. Die Botschaft müsste auch ansehen, weshalb er in der Türkei verurteilt wurde. Die Ausländerbehörde, die dem Visum zustimmen muss, würde sicherlich auch in diese Richtung überlegen, ob er eine Gefahr für die öffentliche Ordnung hierzulande darstellt und was dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
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