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Besuchervisum zum Kind (Gelesen: 1.842 mal)
sommersprosse
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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08.04.2009 um 20:54:35
 
Einen wunderschönen guten Abend Smiley

Mein Freund (Türke) war im Winter 3 Monate bei mir, da zu dieser Zeit unser Sohn geboren wurde. Die Verpflichtungserklärung haben damals meine Eltern übernommen und als Grund haben wir einfach angegeben, dass er Deutsch lernen will und eine befreundete Familie besuchen will.

Jetzt möchten wir gerne, dass er im Sommer für 2 Wochen her kommt, damit ich mit dem Kleinen nicht in die Hitze muss. Noch dazu heiraten Freunde von uns.

Wie stehen da unsere Chancen? Ich habe Angst, dass der Rückkehrwillen angezweifelt werden kann, da sein Kind in Deutschland lebt.

Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Rest-Abend.

Liebe Grüße,
Mandy

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Alacrity
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Beiträge: 880
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 09.04.2009 um 06:51:46
 
Wenn er in Deutschland war zu dem Zeitpunkt, als sein Kind geboren wurde und er dann ausgereist ist, sollte er den Rückkehrwillen doch demonstriert haben.
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sommersprosse
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.04.2009 um 19:03:04
 
Danke, Alacrity!

Naja, wir haben damals ja nicht angegeben, dass er Vater wird.
Aber mehr als probieren können wir es ja auch nicht. Mal sehen..

Schönen Abend!
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Enda
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Beiträge: 388

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.04.2009 um 10:08:54
 
Aus irgendwelchen guten Gründen ist bei euch ja anscheinend nicht geplant, dass er dauerhaft in Deutschland lebt. Gebt halt beim Antrag genau diese Gründe, die bestenfalls auch belegbar sind, an.
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