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Re: Steuerliche Berücksichtigung von Sprachkursen (Gelesen: 9.255 mal)
stephanmuc
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i4a rocks!


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Afghanistan

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.12.2015 um 12:10:00
 
Hallo zusammen,

ich habe eine ähnliche Frage (bin mir nicht sicher ob ich deswegen einen neuen Thread aufmachen soll...).
Es geht in meinem Fall nicht um einen Integrationskurs sondern um zwei Sprachkurse (A1 & A2). Diese sind von mir bzw. uns ohne irgendwelche Zuschüsse von staatlicher Seite finanziert worden und nun frage ich mich, ob ich sie steuerlich geltend machen kann.

Ich habe eine paar Informationen dazu im netz gefunden wobei die Aktualität allerdings evtl. nicht mehr ganz gegeben sein könnte.
Allgemein:
http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/sprachkurs-deutsch-fuer-ausla...

Soweit so klar...allerdings scheint es Ausnahmen zu geben die nach meinem bisherigen Verständnis für uns zutriffen könnten.
http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten/sprachkurs-deutsch-fuer-ausla...
In diesem Link ist ja noch die Information angegeben, dass das Finanzamt in Revision gehen wollte. Wie das ausgegangen ist konnte ich leider bisher noch nicht herausfinden.

Da meine Frau in Ihrem Heimatland praktizierende Ärztin war und hier in Bayern meines Wissens nach allein für das erfolgreiche Anerkennungsverfahren mindestens C1-Niveau vorliegen muss, vermute ich, dass dies eine Ausnahme begründen könnte das Ihr Beruf ein bestimmtes Sprach-Niveau voraussetzt. Natürlich nur dann, wenn das Urteil bestand hätte...

Hat jemand evtl. Erfahrung oder mehr Informationen diesbzgl.?
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stephanmuc
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Antwort #1 - 29.12.2015 um 12:18:44
 
Habe gerade das endgültige Urteil gefunden. Demnach sieht es wohl er schlecht aus...

http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2007/BFH/Aufwendungen-f...
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