Ich wuerde mal sagen, im Zweifel fuer Reni, da sie hier doch deutlich mehr weiss, als ich
Aber falls ihr es nicht schafft euch die Rueckreise in die Tuerkei zu ersparen, hier mal eine Frage meinerseits an die ABH/Konsulats-Experten:
Kann eine Botschaft/Konsulat einen
FZF Antrag (egal ob Frau oder Kind) ueberhaupt ablehnen, oder muss sie ihn an die
ABH weiterleiten und sich nach deren Entscheidung richten?
@Sandy: Falls das zweite gilt, dann koennt ihr auf dem Konsulat auf der Annahme des Antrags bestehen. Ihr habt das Recht, dass der Antrag ordentlich bearbeitet wird, auch wenn ihr (nach Ansicht des Konsulats) nicht die kompletten Unterlagen einreicht. Dann koennte das Konsulat noch so sehr glauben, dass dieser Auszug notwenidg ist... wenn die
ABH zustimmt (und das tut sie ja vermutlich) waere alles paletti.
Sphynx schrieb am 08.04.2009 um 12:24:44:Ich verstehe dennoch nicht, worin genau das Problem liegt. Wenn er für die türkischen Behörden als "NICHT VERHEIRATET" gilt, kann das doch der deutschen Botschaft egal sein, denn ihr habt ja eine DEUTSCHE Heiratsurkunde, die genau das belegt...
@Sphynx: Aus irgendwelchen mir unerfindlichen Gruenden wollen die Konsulate in der Tuerkei fuer jedes Visum so einen Auszug aus dem Familienbuch haben. Das ist schon fuer normale Touristen-Visa recht aergerlich, weils immer extra kostet und extra Lauferei zur Arbeitszeit bedeutet. Aber daher mein Vorschlag einfach einen "nicht aktuellen" Wisch vom Kaymakamlık besorgen, damit die Leute im Konsulat ruhig schlafen koennen, und dann diesen zum Antrag dazulegen.