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Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug (Gelesen: 13.062 mal)
sandy33
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08.04.2009 um 08:08:00
 
Guten morgen zusammen,
ich brauche mal wieder einen Rat, unsere Geschichte nimmt nie ein Ende.
Wir haben im November ein Baby bekommen, im Februar haben wir hier in Deutschland mit einer Duldung geheiratet und mein Mann hat meinen Namen angenommen. Gestern waren wir beim türkischen Konsulat und wollten dort die Ehe eintragen lassen damit wir einen Personenstandsregisterauszug erhalten zwecks Stellung des Visums.
Die Eintragung wurde uns verweigert mit der Begründung das kein Türkischer Mann den Namen der Frau annehmen darf. Als wir nach Hause kamen haben wir das Deutsche Konsulat angerufen und den Fall geschildert und dort wurde uns nur gesagt das ohne vollständigen Personenstandsregisterauszug KEIN Visum erteilt werden kann, auch mit Vorabzustimmung der ABH. Was sollen wir jetzt machen, die Behörde verlangt das Visum.

Danke im voraus für Eure Geduld und Antworten.
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Stefan-TR
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Antwort #1 - 08.04.2009 um 08:44:27
 
Hallo Sandy,

du beschreibst das alles ein bisschen verwirrend. Wo seid ihr denn jetzt gerade? In Deutschland? Falls ja, dann braucht dein Mann ja ueberhaupt kein Visum, denn das gibt es nur im Ausland.

Oder hat eure ABH euch angewiesen, dass er zuerst einmal ausreisen muss, um dann FZF in der Tuerkei zu beantragen?

Wie waere es, wenn dein Mann sich einfach so einen Auszug aus dem tuerkischen Familienbuch (meinst du das Toplu Nüfus Kayıt Örneği) besorgt? Der geht dann zwar nur bis zu dem Status vor eurer Heirat, aber alles weitere - inkl. Namensaenderung - duerfte ja sowieso durch eure Heiratsurkunde dokumentiert sein.
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sandy33
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Antwort #2 - 08.04.2009 um 09:02:34
 
Hallo Stefan-TR,
ja wir leben in Deutschland, mein Mann hat eine Duldung bis Juli, unser Anwalt hat eine Vereinbarung mit der ABH getroffen das er im Juli ausreist und ein Visum zur Fzf stellt, diese können wir aber NICHT mit fehlenedem Personenstandsregisterauszug stellen, wo unsere Ehe nicht vermerkt ist. Bei der Fzf geht es ja um die Ehe und diese kann nicht eingetragen werden.
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Antwort #3 - 08.04.2009 um 10:51:42
 
wieso spart ihr euch nicht den Krampf und stellt Antrag auf FZF zum KIND?! (§28 Abs. I, Punkt 3) Euer Baby ist doch deutsch, oder? Dann können die sich in der Türkei auf den Kopf stellen mit dem Personenstandsregisterauszug, weil ihr den dann nicht mehr braucht...
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Antwort #4 - 08.04.2009 um 11:17:55
 
Noch ein Gedanke: in Mexiko behalten die Eheleute auch jeweils ihren Namen, man kann sie also nicht ändern, selbst wenn man nach deutschem Recht den Namen des anderen angenommen hat - lass es doch für die Türkei genauso machen. Im Endeffekt ist es doch egal, Hauptsache ihr kriegt den Wisch, auch wenn der Name deines Mannes dort sein "Mädchenname" (klingt jetzt lustig, aber gemeint ist der Nachname als lediger Mensch) ist, dafür heisst er in D so wie ihr wolltet, und nur das zählt doch, oder?

Nachtrag: so eine "hinkende Namensführung", wie das im Fachjargon heisst, ist zwar manchmal ein wenig blöd, lässt sich aber eben nicht immer vermeiden...
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sandy33
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Antwort #5 - 08.04.2009 um 11:32:29
 
Erstmal zur FZF zum Kind, das Kind ist deutsch, wir möchten aber den kleinen nicht in das Personenstandsregister eintragen lassen, so ist er automatisch in der Türkei als Türkischer Staatsbürger regristiert und das wollen wir vermeiden.

Auf unserer Heiratsurkunde steht der Doppelname und dieser wird nicht anerkannt, da kann er sich auf den Kopf stellen, die verweigern den kompletten Eintrag der Heirat selbst unter seinem "Mädchennamen", in der Türkei ist es halt nicht erlaubt und somit ist er für die Türken NICHT verheiratet.
Und die Deutsche Botschaft verweigert ohne diesen Eintrag das Visum da die Unterlagen nicht komplett sind.
Hatten eben ein langes Gespräch mit der AHB und die wollen nicht helfen, meinen nur er solle runter fliegen und es versuchen und wenn es nicht klappt hätten wir pech gehabt.
Wie stellen die sich das vor, sollen Frau und Kind hier einfach zurück gelassen werden und er soll schauen wie er zurecht kommt.

Er kümmert sich den ganzen Tag um unser Baby und ich gehe arbeiten.
Die ABH ist lustig, wir haben genug Geld um unseren Lebensunterhalt selber zu bestreiten ohne offentliche Mittel und jetzt wollen die das er Ausreist und ich stehe hier und verliere meine Job, danach leben dan 4 Personen vom Staat obwohl es nicht sein müsste.
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lfc
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Antwort #6 - 08.04.2009 um 11:44:22
 
Hallo,

also zunächst sehe ich es auch so wie Sphinx. Es wird ja schon eine familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Kind gelebt. Zudem halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das deutsche GK in der Türkei tatsächlich einen Auszug verlangt, wenn eine Vorabzustimmung von der ABH erteilt wird. In aller Regel wird bei Vorlage eines gültigen Passes ein Einreisevisum erteilt.

Beim Pass dürfte auch meines Wissens nach das eigentliche Problem liegen. Die türkischen Behörden stellen keinen Reispass mit einem deutschen Namen aus. Weder Familiennamen, noch Vornamen. Wenn dein Mann beim GK keinen gültigen Pass mit seinem tatsächlichen Namen vorlegen kann, wird vermutlich auch das Visum nicht erteilt.

Warum ist denn überhaupt bei der Sachlage (deutsches Kind / deutsche Ehefrau) eine Ausreise erforderlich?

Gruß
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sandy33
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Antwort #7 - 08.04.2009 um 12:01:57
 
Das mit dem Pass ist auch so eine Sache, die haben beim türkischen Konsulat die Verlängerung des Passes verweigert. Er hat ja eine Duldung und das ist ein separates Papier und da er keinen Eintrag im Pass hat wurde die verlängerung nicht eingetragen.....

Die sachlage deutsches Kind und deutsche Ehefrau ist nicht so einfach,
er hatte ein schwedisches Visum was im Juli ausgelaufen ist, er hat dort (IN sCHWEDEN) einen weiters Aufenhalt beantragt, zwischenzeitlich wurde seine Einreisesperre aufgehoben und unser Kind geboren, er ist zu mir nach Deutschland gereist und wir wussten nicht das es nicht erlaubt ist und so hieß es plötzlich er wäre illegal, die ABH hat darufhin eine Duldung ausgestellt und verlangt das wir das Visaverfahren im Sommer nachholen.
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Reni
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Antwort #8 - 08.04.2009 um 12:12:54
 
Wenn dein Job davon abhängt, würde ich mich nicht darauf einlassen. Mit der Geburt des Kindes hat er einen Rechtsanspruch auf AE erworben - streitet lieber hier weiter, wenn er erst mal in der Türkei sitzt, wird es problematisch.
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Sphynx
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Antwort #9 - 08.04.2009 um 12:24:44
 
Reni schrieb am 08.04.2009 um 12:12:54:
Mit der Geburt des Kindes hat er einen Rechtsanspruch auf AE erworben - streitet lieber hier weiter, wenn er erst mal in der Türkei sitzt, wird es problematisch.


Genau! Ich bin zwar absolut kein Experte, aber mit eurem Kind habt ihr gegenüber der ABH einen extrem wirksamen Hebel in der Hand... Genaueres kann hoffentlich noch ein Experte ausführen.

Ich verstehe dennoch nicht, worin genau das Problem liegt. Wenn er für die türkischen Behörden als "NICHT VERHEIRATET" gilt, kann das doch der deutschen Botschaft egal sein, denn ihr habt ja eine DEUTSCHE Heiratsurkunde, die genau das belegt... hä?
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Stefan-TR
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Antwort #10 - 08.04.2009 um 12:29:22
 
Ich wuerde mal sagen, im Zweifel fuer Reni, da sie hier doch deutlich mehr weiss, als ich Zwinkernd Aber falls ihr es nicht schafft euch die Rueckreise in die Tuerkei zu ersparen, hier mal eine Frage meinerseits an die ABH/Konsulats-Experten:

Kann eine Botschaft/Konsulat einen FZF Antrag (egal ob Frau oder Kind) ueberhaupt ablehnen, oder muss sie ihn an die ABH weiterleiten und sich nach deren Entscheidung richten?

@Sandy: Falls das zweite gilt, dann koennt ihr auf dem Konsulat auf der Annahme des Antrags bestehen. Ihr habt das Recht, dass der Antrag ordentlich bearbeitet wird, auch wenn ihr (nach Ansicht des Konsulats) nicht die kompletten Unterlagen einreicht. Dann koennte das Konsulat noch so sehr glauben, dass dieser Auszug notwenidg ist... wenn die ABH zustimmt (und das tut sie ja vermutlich) waere alles paletti.

Sphynx schrieb am 08.04.2009 um 12:24:44:
Ich verstehe dennoch nicht, worin genau das Problem liegt. Wenn er für die türkischen Behörden als "NICHT VERHEIRATET" gilt, kann das doch der deutschen Botschaft egal sein, denn ihr habt ja eine DEUTSCHE Heiratsurkunde, die genau das belegt...

@Sphynx: Aus irgendwelchen mir unerfindlichen Gruenden wollen die Konsulate in der Tuerkei fuer jedes Visum so einen Auszug aus dem Familienbuch haben. Das ist schon fuer normale Touristen-Visa recht aergerlich, weils immer extra kostet und extra Lauferei zur Arbeitszeit bedeutet. Aber daher mein Vorschlag einfach einen "nicht aktuellen" Wisch vom Kaymakamlık besorgen, damit die Leute im Konsulat ruhig schlafen koennen, und dann diesen zum Antrag dazulegen.
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Antwort #11 - 08.04.2009 um 12:36:25
 
Stefan-TR schrieb am 08.04.2009 um 12:29:22:
Kann eine Botschaft/Konsulat einen FZF Antrag (egal ob Frau oder Kind) ueberhaupt ablehnen, oder muss sie ihn an die ABH weiterleiten und sich nach deren Entscheidung richten?

Bin kein ABH/Konsulatsexperte, aber ein FZF Visa ist Zustimmungspflichtig , d.h. die ABH muss zustimmen, sonst kann die botschaft nicht zustimmen..
Aber die Botschaft kann natürlich auch ablehnen, denn sie erteilt das Visum, oder eben auch nicht.
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Antwort #12 - 08.04.2009 um 12:40:05
 
Stefan-TR schrieb am 08.04.2009 um 12:29:22:
Kann eine Botschaft/Konsulat einen FZF Antrag (egal ob Frau oder Kind) ueberhaupt ablehnen, oder muss sie ihn an die ABH weiterleiten und sich nach deren Entscheidung richten?

Grundsätzlich ist die Botschaft Herrin des Verfahrens und auch wenn die ABH (intern) beteiligt ist hat die Botschaft das letzte entscheidende Wort darüber, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
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Antwort #13 - 08.04.2009 um 13:30:38
 
sandy33 schrieb am 08.04.2009 um 11:32:29:
Erstmal zur FZF zum Kind, das Kind ist deutsch, wir möchten aber den kleinen nicht in das Personenstandsregister eintragen lassen, so ist er automatisch in der Türkei als Türkischer Staatsbürger regristiert und das wollen wir vermeiden.


Hallo Sandy,

ich habe meine Tochter in der Türkei in das Personenstandregister eintragen lassen.Sie hatte dann neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft.
Anfangs hatte ich auch meine Bedenken,ob die Botschaft mir eventuell Probleme machen wird,da ich ja FZF zum deutschen Kind beantragt hatte.Aber meine Angst war umsonst,und es hat alles wunderbar geklappt.
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sandy33
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Antwort #14 - 08.04.2009 um 14:44:56
 
@Reni. Ich sehe das auch so, wenn ich dadurch meinen Job verliere steht eine ganze Familie die jetzt dem Staat nicht auf der Tasche liegt plötzlich als Sozialfall da. Der nette Herr von der ABH meinte nur es wäreja nicht schlimm und nur für kurze Zeit mit meiner Arbeitslosigkeit danach könne ich mir ja wieder einen neuen Job suchen. Tolle Aussage, ich war begeister.....
Er meinte nur hier in Deutschland könne er kein aufenthalt bekommen, das ginge nur über die Türkei.
Ich habe immer noch Angst wenn wir Klagen das die Duldung zurück gezogen wird und er abgeschoben wird.
Wer hat den Erfahrung mit so einer Klage und wie lange dauert so was?
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