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Kein Visum durch fehlenden Personenstandsregisterauszug (Gelesen: 13.072 mal)
sandy33
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Antwort #15 - 08.04.2009 um 14:56:05
 
@Maki. Die ABH hat uns schon eine Vorabzustimmung ausgestellt, das weis auch die Deutsche Botschaft in Izmir, aber die sagten uns am Telefon das auch eine Vorabzustimmung bei benötigten Unterlagen nichts nutzt und das das Personenstandsregister nicht auf dem neusten Stand ist, sprich unsere Heirat nicht eingetragen wird ist das für die Botschaft ein fehlendes Dokument und somit ein Ablehnungsgrund. Wir haben dafür sorge zu tragen das die Unterlagen wie verlangt vollständig sind und sonst gibt es kein Visum.
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Antwort #16 - 08.04.2009 um 15:17:56
 
Hmmm, ich habe eben selbst mal auf der Seite vom deutschen GK in Izmir geschaut, und selbst bei einer FZF zum Kind ist die Rede von einem Personenstandsregisterauszug...

Nu stellen wir uns mal janz dumm, und legen einen deutschen Personenstandsregisterauszug vor, in dem ja die Ehe eingetragen ist - oder MUSS das unbedingt was türkisches sein? Denn das steht ja nicht explizit da...

Und wenn ihr dafür Sorge zu tragen habt, dann sollen die euch doch wenigstens verraten, was ihr machen könnt, wenn die türkischen Behörden so auf stur schalten...

Wenn ihr hier keine aussagekräftigere Tipps mehr bekommt, probiert es bei einer Migrationsberatungsstelle, und danach besorgt euch einen fähigen Anwalt, um die Sache auf Basis eures Personensorgeberechtigtes Kindes (evtl. Härtefall) durchzuboxen. Das mit der Ausreise sehe ich wie reni - nachher sitzt dein Mann im schlimmsten Fall für Monate in der Türkei fest... Und dass ihr euren Sohn nicht als türkischen Staatsbürger melden wollt, kann ich mittlerweile auch ganz gut verstehen...
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sandy33
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Antwort #17 - 08.04.2009 um 16:12:39
 
@Syhynx. Das ist nicht so einfach mit dem deutschen Personenstandsregisterauszug, man muss vorher einen Termin bei der Botschaft vereibaren ( haben wir gemacht ) und dort bekommt man ganz genau gesagt was man für Unterlagen mitbringen muss. Dort wurde uns gesagt das wir einen aktuellen nicht älter als 6 Wochen alten Registerauszug vorlegen müssen und dort auf jeden Fall die Ehe eingetragen werden muss und dieser MUSS von einer türkischen Behörde ausgestellt und dan übersetzt werden. Wenn wir nicht mit diesem Teil kommen werden unsere Unterlagen eventuell erst gar nicht bearbeitet.
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Mutly
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Antwort #18 - 08.04.2009 um 19:30:27
 
sandy33 schrieb am 08.04.2009 um 11:32:29:
Erstmal zur FZF zum Kind, das Kind ist deutsch, wir möchten aber den kleinen nicht in das Personenstandsregister eintragen lassen, so ist er automatisch in der Türkei als Türkischer Staatsbürger regristiert und das wollen wir vermeiden.


oki schrieb am 08.04.2009 um 13:30:38:
ich habe meine Tochter in der Türkei in das Personenstandregister eintragen lassen.Sie hatte dann neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft.
Anfangs hatte ich auch meine Bedenken,ob die Botschaft mir eventuell Probleme machen wird,da ich ja FZF zum deutschen Kind beantragt hatte.Aber meine Angst war umsonst,und es hat alles wunderbar geklappt. 


Oki wird viel mehr über das maßgebende türkische Recht wissen als ich. Aber die Meldung des Kindes durch deinen Mann könnte in der Türkei/bei der türkischen Botschaft obligatorisch sein. Ferner wäre es gut zu prüfen, ob euer Kind die türkische Staatsangehörigkeit sowieso als Kind eines türkischen Vaters hat, also von Rechts wegen kraft Geburt. Dann wäre euer Kind nämlich de jure (faktisch) Türke auch wenn dies den türkischen Behörden nicht bekannt ist. Das könnte eine Relevanz haben, wenn euer Kind irgendwann in der Zukunft die Türkei besucht. Vermutlich ist das auch der Fall, doch die türkischen Behörden werden es Bescheid wissen. Ferner, wenn er wegen der unterlassenen Eintragung in der Türkei nicht türkischer Staatsangehöriger ist und er diese Staatsangehörigkeit irgendwann mal will, als Erwachsener kann er sie i.d.R. nicht erwerben und Deutscher bleiben. Erwirbt er beide als Minderjähriger vom jeweiligen Elternteil, geht das problemlos.
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Antwort #19 - 08.04.2009 um 19:59:59
 
Solche Dinge sind ja heutzutage erfreulich leicht zu ergoogeln, siehe zB hier.

Ich vermute mal, man wollte dem Sohn in Zukunft so unangenehme Dinge wie den türkischen Militärdienst ersparen - allerdings gibt es ja Optionen, wie man sieht...

Dennoch ist das nicht Sandy´s dringendste Problem, sondern eben die Tatsache, dass ihr Kind in absehbarer Zeit für unbestimmte Zeit keinen Vater zur Seite haben wird - indiskutabel, wie ich finde, vor allem, wenn der Vater hier quasi die Mutterrolle übernimmt!

Ich wundere mich ein wenig, warum sonst keiner einen Rat parat hat - Ostern ist doch erst überübermorgen... Zwinkernd
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Antwort #20 - 08.04.2009 um 20:14:01
 
Sphynx schrieb am 08.04.2009 um 19:59:59:
Solche Dinge sind ja heutzutage erfreulich leicht zu ergoogeln, siehe zB hier.


Diese Seite kenne ich, es gibt den Vermerk "nicht ganz aktuell" (ich kenne jedoch keine bessere/ganz aktuelle Übersetzung) und es könnte Verordnungen usw. geben, zum StAR und/oder zum Melderecht. Am besten fragt man also die Behörde.

Du hast aber natürlich Recht, dieses ist lange nicht das dringendste Problem, wohl eher etwas, was im Laufe der Zeit geprüft werden könnte.

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Antwort #21 - 09.04.2009 um 09:49:37
 
Mutly schrieb am 08.04.2009 um 19:30:27:
Ferner, wenn er wegen der unterlassenen Eintragung in der Türkei nicht türkischer Staatsangehöriger ist und er diese Staatsangehörigkeit irgendwann mal will, als Erwachsener kann er sie i.d.R. nicht erwerben und Deutscher bleiben.

Oh, ich kann Sandy hier gut verstehen. Wer wuerde schon freiwillig die tuerkische Staatsangehoerigkeit haben wollen, die von einem dann z.B. jedes Mal verlangt ein "Austrittsgeld" zu zahlen, wenn man das eigene Land verlassen will Zwinkernd

sandy33 schrieb am 08.04.2009 um 14:56:05:
auch eine Vorabzustimmung bei benötigten Unterlagen nichts nutzt und das das Personenstandsregister nicht auf dem neusten Stand ist, sprich unsere Heirat nicht eingetragen wird ist das für die Botschaft ein fehlendes Dokument und somit ein Ablehnungsgrund

Das ist echt keine schoene Situation, wenn sich die deutschen Behoerden genau so doof anstellen wie die tuerkischen. Ich denke mal, dass ihr bei Vorlage aller bestmoeglichen Unterlagen (aktueller deutscher Registerauszug, nicht-aktueller tuerkischer Auszug, Schreiben mit Erklaerung warum der tuerkische nicht aktuell ist) mit einer Klage gegen eine Ablehnung wahrscheinlich Erfolg haben wuerdet.

Meine Hoffnung in unsere deutsche Bueroktratie war eigentlich die, dass die dort arbeitenden Leute verpflichtet sind ihr Denkstuebchen zu benutzen und nicht nur stur nach Abhak-Liste vorzugehen. Aber wenn sie das erst machen wollen, nachdem ein Gericht sie dazu verdonnert, dann waere der Papa wohl leider fuer einige Monate weg Griesgrämig Und wenn es so oder so auf eine Klage rauslaeuft, dann doch lieber direkt hier mit Anwalt gegen die ABH vorgehen, waehren der Papa in Deutschland ist.

@Sandy: Mit wem habt ihr bisher in Izmir gesprochen? Nur der Telefon-Hotline, oder auch den Konsulatsmitarbeitern? Im zweiten Fall, mit "irgendwelchen" oder dem Leiter/in der Visastelle?

Neue doofe Idee: Die Konsulate wollen ja immer, dass man Visa Antraege persoenlich abgibt. Aber sind sie nicht auch theoretisch verpflichtet einen postalisch erhaltenen Antrag zu bearbeiten?

Wie waere es, wenn ihr den Leuten in Izmir mal alle Unteralgen fuer einen Antrag so gut als moeglich zusammen stellt. Ein Begleitschreiben aufsetzt, in dem ihr alle Umstaende erlaeutert und anbietet, dass dein Mann nach positiver Pruefung aller Unterlagen gerne persoenlich vorspricht.

Waere das Konsulat dann nicht gezwungen den Antrag "richtig" zu bearbeiten und als Antwort etwas verbindlicheres als eine Aussage am Telefon zu liefern?
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Tippi
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Antwort #22 - 09.04.2009 um 10:12:41
 
Stefan-TR schrieb am 09.04.2009 um 09:49:37:
wenn sich die deutschen Behoerden genau so doof anstellen wie die tuerkischen

Stefan-TR schrieb am 09.04.2009 um 09:49:37:
dort arbeitenden Leute verpflichtet sind ihr Denkstuebchen zu benutzen und nicht nur stur nach Abhak-Liste vorzugehen


Ich fände es schön wenn solche "Untertöne" unterbleiben würden.  Ärgerlich
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Reni
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Antwort #23 - 09.04.2009 um 11:08:05
 
Sandy, eines wundert mich aber. Ich kenne tatsächlich Paare, die den Namen der deutschen Ehefrau als Ehenamen gewählt haben. Die Ehe wurde ohne weiteres registriert, die Namensführung ignorierte dabei das Konsulat einfach. Somit lief der türkische Pass weiter auf den alten Nachnamen - hinkende Namensführung.

Insofern scheint mir, ihr müsstet nochmal mit dem Konsulat diskutieren - schwierig, ich weiß, aber nicht unmöglich. Auch dort kann man mal versuchen, einen Vorgesetzten zu finden.

Aber eine Ausreise würde ich in eurer Situation erst mal tunlichst zu vermeiden suchen - das Kind braucht seinen Papa und ihr das Geld von deinem Job.
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Reyhan
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Antwort #24 - 10.04.2009 um 14:30:59
 
Zitat:
Ich kenne tatsächlich Paare, die den Namen der deutschen Ehefrau als Ehenamen gewählt haben. Die Ehe wurde ohne weiteres registriert, die Namensführung ignorierte dabei das Konsulat einfach. Somit lief der türkische Pass weiter auf den alten Nachnamen - hinkende Namensführung.


Diese Fälle kenne ich ebenfalls . Mal abgesehen von meinem eigenen in dem mein Mann seinen Namen behalten hat und ich ebenfalls.
( Heirat in D )  Das geht nun überhaupt nicht in der Türkei . Und trotzdem stehen wir beide als verheiratet mit dem jeweiligen Namen im Auszug.

Habt Ihr noch Verwandtschaft erster Linie in der TR ?

Reyhan
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Reyhan
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Antwort #25 - 10.04.2009 um 14:54:04
 
Zitat:
Nach dem Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten vom 04.09.1958 (BGBl. 1961 II S. 1055, 1071) und dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 06.09.1989 (BGBl. 1994 II S. 486) hat jeder Standesbeamte eines Vertragsstaates die Beurkundung einer Eheschließung oder eines Sterbefalles dem Standesbeamten des Geburtsortes jedes Ehegatten oder des Verstorbenen mitzuteilen, wenn dieser Ort in einem Vertragsstaat liegt.
Als einziges nicht-EU-Land ist die Türkei dem Vertrag beigetreten.


Dieser Vorgang muss doch überprüfbar sein ?

Sorry, aber dieses Abkommen ist mir gerade erst wieder eingefallen.
@ Admins : könnt ihr bitte zusammenfügen ?

Danke

Reyhan
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Antwort #26 - 10.04.2009 um 15:15:17
 
Da die Experte wohl gerade Frühjahrsschlaf halten, versuche ich mich mal an der Geschichte. ( Ohne Gewähr )

Nach dem AufenthG ist ein FZV bei der zuständigen Botschaft zu beantragen.

Nur es gibt nach § 39 ! Dort steht sinngemäß :

Ist der Anspruch auf die AE im Inland entstanden, kann eine AE auch in Deutschland beantragt werden. ( Also Ermessen der ABH ) In den Dienstanweisungen oder den Richtlinien das BMI habe ich mal gelesen, das dies Ermessen Positiv auszuüben ist, wenn es keine besonderen Gründe, für eine Ablehnung der AE gibt.

Ist der Vater bei der Geburt des Deutschen Kindes in Deutschland gewesen, ist die Bedingung von § 39 IMHO erfüllt. Das Kind ist ja der Grund für eine AE. ( Oder die Eheschließung ) Und es müsste eine AE im Ermessensweg ausgestellt werden. Eine Ablehnung, müsste dann genau begründet werden. Erschwerend kommt dann noch dazu, das es sich um ein Kleinkind handelt, und der Vater wohl, wie hier beschrieben, die Hauptbezugsperson ist. ( IMHO noch ein Härtefall )

Ich hoffe es meldet sich noch ein Experte, der mich bestätigt, oder berichtigt.

Ich persönlich, würde auf keinen Fall den Weg des FZV gehen. Sowas kann echt lange dauern. Mit ungewissem Ausgang.  Besonders, weil man sich an den Dokumenten hochziehen kann, da nutzt auch dann keine Vorabzustimmung, die außerdem auch widerrufen werden könnte.

Michael




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Antwort #27 - 29.04.2009 um 07:19:50
 
Guten morgen ihr lieben,
gestern habe ich eine EMail der Deutschen Botschaft in der Türkei bekommen.
Wir haben mehrfach telefonisch Auskunkt bekommen das wir erstmal alle Papiere einreichen sollen in der Botschaft und man uns dan sagt ob es ohne Personenstandsregister und nur mit der Heiratsurkunde mit dem Visum klappt, das war uns aber zu gefährlich auf gut Glück in die Türkei zu reisen, wir haben versucht die Botschaft schriftlich zu einer Stellungnahme zu bewegen.
Gestern kam die Antwort. OHNE EINTRAG DER EHE IN DAS PERSONENSTANDSREGISTER WIRD KEIN VISUM AUSGESTELLT.
Das türkishe Recht erkennt die Namenswahl nicht an und daher wird die Ehe nicht eingetragen. Mein Mann solle seinen alten Namen wieder annehmen, was wir aber nicht möchten, er hat den Namen wegen unserer Kinder angenommen, damit wir alle gleich heißen und wir können es nachdem wir es einmal rückgängig gemacht haben auch nicht wieder ändern. Den Behörden ist das alles voll egal, die meinen nur schauen Sie zu wie sie klar kommen. Wir haben auch versucht zu erlären das wir keine Hilfe vom Staat erhalten und ein geregeltes Einkommen haben und ohne Hilfe unseren Lebensunterhalt bestreiten und das alles gefährdet ist wenn wir das Visum nicht bekommen, aber der Behörde ist es egal, lieber vier Sozialhilfefälle mehr als vier Menschen die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Ich verstehe das deutsche Recht nicht mehr, da wird eine ganze Familie aufs Spiel gesetzt ohne mit der Wipper zu zucken. weinend
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Antwort #28 - 29.04.2009 um 09:00:07
 
Sandy, das Positive ist aber doch mal, dass ihr momentan noch zusammen seid. Und solange dein Mann nicht freiwillig ausreist wird er auch nicht so schnell abgeschoben; also ist euer geregeltes Einkommen erst mal sicher.

Reni schrieb am 09.04.2009 um 11:08:05:
Sandy, eines wundert mich aber. Ich kenne tatsächlich Paare, die den Namen der deutschen Ehefrau als Ehenamen gewählt haben. Die Ehe wurde ohne weiteres registriert, die Namensführung ignorierte dabei das Konsulat einfach. Somit lief der türkische Pass weiter auf den alten Nachnamen - hinkende Namensführung.  

Vielleicht solltet ihr in diese Richtung ansetzen, wenn die deutsche Botschaft euch keinerlei Kooperation zeigt. Tuerkische Behoerden sind zwar auch nicht alle der Hit, aber mit genug Geduld bekommt man doch meist, was man will Zwinkernd. Falls es fuer euch finanziell moeglich ist, dann schnappt euch doch einfach einen tuerkischen Anwalt und lasst diesen das Personenstands-Register deines Mannes (unter Hinnahme von hinkender Namensfuehrung) gerade biegen. Und bis das erledigt ist, bleibt er notfalls geduldet hier...
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Antwort #29 - 29.04.2009 um 09:26:17
 
Hallo Stefan-TR,
einen türkischen Anwalt haben wir auch schon in der Türkei vor Ort, er ist mit den ganzen Sachen zum Amt und wollte alles eintragen lassen, aber leider fehlanzeige, sobald die Türken den deutschen Nachnamen sehen ist nichts mehr zu machen. Alle wollen das er erst seinen alten Namen ohne "anhängsel" wieder annimmt und dann würden die unsere Heirat eintragen.
Das türkische Konsulat hier vor  Ort weigert sich komplett etwas zu machen, selbst der Pass wird nicht verlängert unter diesen umständen.
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