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FZF beibt sie bestehen trotz Trennung? (Gelesen: 2.738 mal)
Themen Beschreibung: Bleibt das Recht auf FZF trotz Trennung?
schnucki
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07.04.2009 um 12:45:08
 
Hallo!
Meine Frage.... Ehemann von deutscher ist im Juli 2007 mit FZF eingereist.
Jetzt möchte  sie eine Trennung,der Mann soll zurück in sein Heimatland,das er noch eingenständiges Aufenthaltsrecht hat.
Scheidung ist noch nicht geplant.
Wie ist die Rechtslage?

ALB ist informiert und wird ihn auffordern auszureisen.
Sollte die Ehefrau nach 3-4 Monatiger Trennung wieder mit ihm zusammen leben wollen,kann er dann ein neues Visum bekommen und wird ihm die Zeit,die er in Deutschland verbracht hat angerechnet?


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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.04.2009 um 12:52:52
 
schnucki schrieb am 07.04.2009 um 12:45:08:
Wie ist die Rechtslage?

Wie meinst du das?

Falls er wirklich ausreist?

Na dann wird ihm im Falle einer Wiedereinreise wohl nichts mehr vom Voraufenthalt angerechnet werden können.
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schweitzer
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Antwort #2 - 07.04.2009 um 12:54:01
 
Dieses Thema wurde in dieses Forum von Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete verschoben von schweitzer.

Hab das Thema mal hierher verschoben. Geht ja um ein ausländerrechtliches Problem und betrifft auch "Ehe und Familie".

=schweitzer=
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.04.2009 um 12:59:29
 
Ich meine,wie ist das,wenn er nach ein paar monaten mit Zustimmung der ehefrau wieder einreisen möchte.
Muss er dann ein neues Visum beantregen?

Wird ihm die Zeit,die er in DL verbracht hat angerechnet?
Oder muss er wieder erst 2 Jahre in DL leben,damit er sein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt?

hä?
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 07.04.2009 um 13:06:26
 
schnucki schrieb am 07.04.2009 um 12:59:29:
Ich meine,wie ist das,wenn er nach ein paar monaten mit Zustimmung der ehefrau wieder einreisen möchte.
Muss er dann ein neues Visum beantregen?

Natürlich braucht er dann ein neues Visum, danach eine neue AE.

schnucki schrieb am 07.04.2009 um 12:59:29:
Wird ihm die Zeit,die er in DL verbracht hat angerechnet?

Nein, nicht für §31.
schnucki schrieb am 07.04.2009 um 12:59:29:
Oder muss er wieder erst 2 Jahre in DL leben,damit er sein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt?

Ja.

Wie gesagt, alles unter der Vorraussetzung dass er wirklich ausreisen sollte...
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.04.2009 um 13:06:30
 
Die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn er "aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausreist", dies dürfte bei einer Trennung vom Ehepartner so der Fall sein.
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schnucki
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Antwort #6 - 07.04.2009 um 13:38:29
 
danke.............für eure antworten.......
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