Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen (Gelesen: 9.514 mal)
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen
Antwort #15 - 08.04.2009 um 16:16:46
 
Es würde Dir nichts helfen, wenn wir jetzt raten. Er bekommt das Visum und kommt her, und mit dem Rest werdet Ihr schon fertig.

Wenn es Auflagen gibt, bekommt Dein Mann sie ja schriftlich und kann sie Dir vorlesen oder nach der Ankunft zeigen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Glaube
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Stuttgart, Germany
Stuttgart
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen
Antwort #16 - 08.04.2009 um 16:36:39
 
Danke Reinhard, für diese Ermutigung! Ich erschrecke zur Zeit über alles, was von der ABH kommt - dieses 1 Jahr und 4 Monate mit Warten und Anspannungen usf hat mich zu stark erschüttert. Dieses Urteil in Irland bezüglich der Angehörigen von Freizügigkeitsberechtigten war eine Erlösung (danach hatten wir schon noch Probleme) für uns. Ich finde es auch nicht gerecht, daß die Inländer selbst es teils schwerer haben. Aber ich hätte es irgendwie nicht mehr verkraftet gehabt. Ich bin so dankbar dafür.
Aber wäre es theoretisch möglich - wegen der Rückzahlung? Ich mache mir halt Gedanken, was es sein könnte. Am 14.4. holt er das Visum ab. Ich hoffe, es ist nicht zu schlimm. Aber das Geld haben wir auch nicht zu üppig. Jetzt muß auch der Flug noch bezahlt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Glaube
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Stuttgart, Germany
Stuttgart
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen
Antwort #17 - 08.04.2009 um 17:16:13
 
Nachtrag: wenn er das Visum bekommt, darf er auf jeden Fall einreisen (trotz irgendeiner Bedingung)? Wenn er diese Fahrkosten usw. zurückzahlen müßte, würden wir es ja wirklich verkraften. Vielleicht kannst du mich in anderer Hinsicht beruhigen: er war über einige Jahre hier "geduldet" und hat dadurch staatl. Leistungen bekommen - gibt es ein Gesetz, das irgendeinem Beamten es erlauben könnte, diese Leistungen zurück zu fordern? Dieser Satz mit der Auflage trübt die Freude ein wenig - endlich das Visum zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen
Antwort #18 - 08.04.2009 um 19:05:38
 
Glaube schrieb am 08.04.2009 um 17:16:13:
Nachtrag: wenn er das Visum bekommt, darf er auf jeden Fall einreisen (trotz irgendeiner Bedingung)?


Wer einen EU-Staatsangehörigen heiratet muss, wenn der EU-Bürger freizügigkeitsberechtigt ist, nicht erst ausreisen um die Aufenthaltskarte zu bekommen. (Anders als in Fällen nach dem Aufenthaltsgesetz, in welchen dies manchmal nötig ist, wenn z.B. ohne das richtige FZF-Visum eingereist wurde).
Interessantes dazu findest du in diesem Thema. Dein Mann bleibt freizügigkeitsberechtigt wenn du es bist und ihr zusammen wohnt. Bei genauen Fragen dazu wegen Auflagen usw. könntest du auch Kontakt mit Solvit Deutschland oder Solvit bei der Europäischen Kommission aufnehmen. Allerdings, Sachverhalte, die mit Ereignissen zu tun haben, die vor eurer Heirat passierten, haben doch nicht mit europäischem Recht zu tun.

Wenn es ein gültiges Visum ist, das dein Mann jetzt bekommt, kann er damit einreisen. Sonst ist es wie Reinhard sagte schwierig, mehr zu sagen. Anhand der ganzen Geschichte könnten die Fachleute hier sicher helfen, aber wenn er das Visum bekommt und somit einreisen kann, ist es wahrscheinlich besser, dass er erst einreist und ihr euch dann genauer damit beschäftigt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen
Antwort #19 - 08.04.2009 um 20:36:25
 
Glaube schrieb am 08.04.2009 um 17:16:13:
Nachtrag: wenn er das Visum bekommt, darf er auf jeden Fall einreisen (trotz irgendeiner Bedingung)? Wenn er diese Fahrkosten usw. zurückzahlen müßte, würden wir es ja wirklich verkraften. Vielleicht kannst du mich in anderer Hinsicht beruhigen: er war über einige Jahre hier "geduldet" und hat dadurch staatl. Leistungen bekommen - gibt es ein Gesetz, das irgendeinem Beamten es erlauben könnte, diese Leistungen zurück zu fordern? Dieser Satz mit der Auflage trübt die Freude ein wenig - endlich das Visum zu bekommen.


Im Prinzip kann man eine so theoretische Frage nur super-theoretisch beantworten.

Eine Geldforderung hindert nicht an der Einreise, im Gegenteil: Hier kann eine Behörde das Geld leichter eintreiben als die Botschaft dort.

Irgendwelche ausgelegten Fahrtkosten könnten zurück verlangt werden, Erstattungen wegen eines Botschafts-Fehlers nicht. Sozialhilfe hier könnte teils zurück verlangt werden, wenn er z.B. Sozialhilfe nur bekam, weil er einen falschen Namen angab oder Papiere versteckte, also durch irgendwelche Gesetzesverstöße den Aufenthalt in die Länge gezogen und eine frühzeitige Ausreise / Abschiebung verhindert hat.

Aber ich habe noch nie gehört, dass solche Sachen von der ABH an die Botschaft gingen, weil das bei der Visum-Erteilung eigentlich keine Rolle spielt. Insofern: In einer Woche weißt Du es, und dann kannst Du konkret fragen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Glaube
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Stuttgart, Germany
Stuttgart
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen
Antwort #20 - 09.04.2009 um 10:54:53
 
Danke für eure Antworten. Jetzt will ich mal nicht das Schlimmste befürchten. Vielleicht ist es ganz harmlos. Ich informiere euch evtl., wenn ich es weiß. Gesegnete Feiertage - Christus ist auferstanden!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Glaube
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 28

Stuttgart, Germany
Stuttgart
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen
Antwort #21 - 20.04.2009 um 20:21:09
 
Hallo. Wollte euch mitteilen, dass es wirklich harmlos war - die Auflage, so habe ich es von meinem Mann verstanden, ist es , wenn er hier ist, eine Aufenthaltsanzeige zu machen. Das war alles!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Amtshilfe-Ersuchen Überprüfung ausreichendes Einkommen
Antwort #22 - 20.04.2009 um 20:57:25
 
Gut, dass es geklappt hat und alles in Ordnung ist! Smiley

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema