Die Ausländerbehörde ist die zuständige Behörde nach dem Freizügigkeitsgesetz. Das dürfte auch schneller sein als wenn alles zur Botschaft geschickt/weitergeleitet werden müsste. Anträge nach europäischem Recht (Freizügigkeit) sollen innerhalb sechs Monate entschieden werden. Voraussetzung ist, dass ihr freizügigkeitsberechtigt seid, für dich §2(2) und für deinen Mann §3 und §4. Eine Bestätigung, dass die Angaben gemacht wurden, sollst du unverzüglich erhalten. Du selbst hast wahrscheinlich sowieso das Daueraufenthaltsrecht. (Wird nach fünf Jahren Wohnsitz erworben.)
Glaube schrieb am 05.04.2009 um 22:36:23:Wenn ich alles vorgelegt habe, wird da noch überprüft, ob die Firma Insolvenz angemeldet hat oder ähnliches?
Geprüft soll nur, dass ausreichende Mittel vorliegen. Das heißt in der Regel mindestens so viel, wie ihr in eurer Situation als HartzIV-Empfänger bekommen würdet, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden würdet. Also der Betrag für den Lebensunterhalt und Miete. Krankenversicherung gehört dazu. Freibeträge oder andere Beträge für z.B. GEZ sind im europäischen Recht nicht vorgesehen. Liegen nach dieser Prüfung nicht ausreichende Mittel vor, soll geschaut werden, ob ihr tatsächlich vom Einkommen leben könnt. Das Thema Ergänzendes HartzIV ist komplizierter, dazu müssen andere mehr sagen. Ausreichende finanzielle Mittel können auch durch Ersparnisse gezeigt werden, vor allem wenn diese die erwähnten Summen für ein Jahr überschreiten. Weitere Fragen über Insolvenz usw. sind nicht vorgesehen. Einerseits müsst ihr Unterkunft haben, andererseits gibt es keine Vorschriften über Wohnraum, Quadratmeter pro Person usw.
Ist dein Mann momentan im Nicht-EU-Ausland? Siehe §5(4) und (5) bezüglich Einreise. Der Ausdruck "...und sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen" ist hier relevant wenn du in Deutschland wohnhaft bist. Er könnte also ein Schengenvisum als Ehegatte eines EU-Bürgers beantragen, wofür er einen Nachweis deiner österreichischen Staatsbürgerschaft und eure Heiratsurkunde bräuchte. Dieses Visum ist gratis. Die Fragen bezüglich seines Vermögens usw., die auf dem Formular mit einem Sternchen * markiert sind, muss er als Familienangehöriger nicht beantworten.
Das europäische Recht (Freizügigkeitsgesetz) sieht, anders als das Aufenthaltsgesetz, nicht vor, dass man zwingend mit dem richtigen nationalen Visum einreisen muss, um Wohnsitz zu nehmen.
Ein Experte wird mich korrigieren, wenn es damit ein Problem geben sollte, mich würde die Vorschrift dann auch interessieren.
Die Prüfung dass ihr freizügigkeitsberechtigt seid sollte aber eben eher schnell gehen.