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Termin bei der Ausländerbehörde zwecks Visum für Ehegatten (Gelesen: 1.695 mal)
desperado1
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: TR
Zeige den Link zu diesem Beitrag Termin bei der Ausländerbehörde zwecks Visum für Ehegatten
05.04.2009 um 13:06:25
 
Hallo,
nun ist es soweit,meine Tochter hat den oben genannten Termin bei der Ausländerbehörde in Dortmund nachdem der zukünftige Gatte meiner Tochter in der Türkei den Sprachtest erfolgreich abgelegt und einen Visumantrag in dem Konsulat in Ankara gestellt hat.Jetzt fordert die Sachbearbeiterin folgende Unterlagen.
-Wohnraumbescheinigung und Mietvertrag
-Miet+Heizkosten
-Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Mon.+Arbeitsvertrag
-bescheinigung des Arbeitgebers über einen Unbefristeten und Ungekündigten Arbeitsvertrag.
-Pass
-Einkommensnachweis aller im Haushalt lebender Personen
Meine frage währe nun ob wirklich alle Unterlagen bezüglich Einkommen benötigt werden weil meine Tochter die Deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt ,und Sie erst seit dem 26.01.09 in einem Arbeitsverhältnis ist und ca.nur 850,- Euronen Netto verdient.Sie lebt in meinem Haus und ich will ihr in Zukunft eine eigene Wohnung zur vermietung geben .Ist dies ratsam am Termin zu sagen oder sollte ich warten bis der Junge das Visum hat und eingereist ist.Für detallierte Antworten oder hinweise und Links währe ich sehr froh und bedanke mich jetzt schon,

desperado
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reinhard
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Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Termin bei der Ausländerbehörde zwecks Visum für Ehegatten
Antwort #1 - 05.04.2009 um 13:33:12
 
Wenn Du Türke bist und Deine Tochter Deutsche, war sie vielleicht früher Türkin. Dann kann sie vielleicht Türkisch, vielleicht hat sie auch zeitweise in der Türkei gelebt.

Dann prüft die ABH, obwohl sie jetzt Deutsche ist:

• reicht ihr Einkommen und ihre Wohnung, um mit ihrem Mann in DE zu leben, ohne öffentliche Mittel (ALG II) in Anspruch zu nehmen?
• falls nicht: Ist es für das Ehepaar zumutbar, auch in der Türkei zu leben?

Die Ausländerbehörde kann auch erst die zweite Frage prüfen, und wenn Deine Tochter erkennbar nicht in der Türkei leben kann, ist das Einkommen für das Visum nicht entscheidend.

Deine Tochter sollte:

1. sich über die Forum-Suche informieren, d.h. Informationen über die Regelausnahme zusammentragen.

2. alle geforderten Unterlagen zusammensuchen.

3. sich eine Verhandlungsstrategie zurecht legen: Entweder sie spricht in der ABH erst darüber, ob sie eine Regelausnahme sein könnte, und dann darüber, ob sie Einkommensnachweise und Lebensplanung offenlegt, oder sie legt erst alles offen und verhandelt dann im Zusammenhang.

Sie muss in bestimmten Konstellationen nicht alles zeigen und erzählen, allerdings will sie vermutlich das Visumverfahren schnell und erfolgreich abwickeln. Da hilft es, wenn sie gut mit der Ausländerbehörde zusammen arbeitet.
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